2402/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 28. November 2007 unter der Nr. 2327/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Repräsentationsausgaben gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø     Wie hoch waren die Repräsentationsausgaben für Ihr Ressort in den Jahren
a)2000
b)2001
c)2002
d)2003
e)2004
f)2005
insgesamt bzw. untergliedert nach großen Ausgabengruppen?

Ø     Wie hoch waren die Repräsentationsausgaben für das Jahr 2006 in Ihrem Res­sort
a)im gesamten
b)detailliert nach einzelnen Ausgaben (vgl. 1381/AB XXI.GP)?

Ich verweise auf den in den Teilheften zum Bundesvoranschlag der Jahre 2002 ff wiedergegebenen Erfolg zur Finanzpost 7232; danach ergeben sich folgende Beträge:


Jahr

Erfolg

2000

596.659,73

2001

856.250,35

2002

1.151.114,55

2003

599.941,95

2004

873.075,06

2005

877.967,22

Im Sportbereich, der von 1.4.2000 bis 30.4.2003 in der Kompetenz des Bundesminis­teriums für öffentliche Leistung und Sport lag, gab es folgende Repräsentationsaus­gaben, die in Entsprechung der Bundeshaushaltsvorschriften unter der Finanzpost 7232 verbucht wurden:

         2000: Repräsentationsausgaben Kapitel 70/BMöLS                 18.023,27

         2001: Repräsentationsausgaben Kapitel 70/BMöLS                   5.038,73

         2002: Repräsentationsausgaben Kapitel 70/BMöLS                 28.030,15

         2003: Repräsentationsausgaben Kapitel 70/BMöLS                   6.229,27

Von einer detaillierten Darstellung, insbesondere der Kosten nach Einzelleistungen wird aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen. Die einzelnen Aufwendungen wurden folgenden Kategorien zugeordnet:

 

A

Überreichen von Ehrenzeichen, Orden und dergleichen Sportlerehrungen
Ausscheiden aus einer Funktion
Ableben
Kranzniederlegungen und dergleichen

B

Empfänge für Veranstaltungen, Schulklassen und sonstige Gruppen

C

Besuch hoher ausländischer Staatsorgane in Österreich

D

Durchführung von Veranstaltungen im Inland (Klausurtagung der BReg, gesellschaftliche Anlässe)

E

Auslandsreisen

Zu der Frage 3:

Ø      Wie hoch waren bis zum Stichtag dieser Anfrage (bitte angeben!) die Re­präsentationsausgaben Ihres Ressorts im Jahr 2007
a)im gesamten
b)detailliert nach einzelnen Ausgaben (vgl. 1381 AB
XXI. GP)?


Die Repräsentationskosten betrugen für das gesamte Jahr 2007 1.195.265,22. Von diesen Ausgaben entfielen auf den Bundeskanzler 972.146,45, auf die Staatssekretäre und die Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst 223.118,77. Anzumerken ist dabei, dass in den Ausgaben auch Zahlungen inkludiert sind, die im Jahr 2007 für Repräsentationsausgaben aus den Vorjahren anfielen.


Zu Frage 4:

Ø      Auch um die Amtspauschale, die Regierungsmitgliedern bzw. StaatssekretärIn­nen zusteht, weht noch ein Rest von Geheimnis: ist die Amtspauschale überzieh­bar, wie ein älterer Zeitungsartikel behauptet oder ist sie festgelegt? Daher bitten wir um Antwort:

a)                 Wie hoch waren die tatsächlich verbrauchten Amtspauschalien in Ihrem Res­sort jeweils in den Jahren 2005, 2006 und 2007?

b)                 Wie handhaben Sie die sehr ähnliche Zweckbindung von Amtspauschalien und Repräsentationsausgaben bzw. gibt es dafür genauere Unterscheidungs­kriterien?

Die Amtspauschale ist der Höhe nach festgelegt und wurde durch Ministerratsbe­schluss valorisiert. Die letzte Änderung wurde von der Bundesregierung am 17.12.1984 beschlossen und mit Wirksamkeit vom 1.1.1985 auf folgende Beträge an­gehoben:

 

 

ATS

EUR

Bundespräsident und Bundeskanzler

17.600,--

1.279,04

Vizekanzler

14.000,--

1.017,41

Präsident und Vizepräsident des Rechnungshofes, Bundesminister und Staatssekretäre

10.600,--

770,33

Volksanwälte

6.300,--

457,83

Die Amtspauschalien werden im Bundeskanzleramt in der beschlossenen Höhe zur Verfügung gestellt. Der tatsächliche Verbrauch war wie folgt:

 

Jahr

Name

Betrag

2005

BK Schüssel

15.348,60

2005

StS Morak

9.243,96

2005

StS Schweitzer

9.243,96

 

 

33.836,52

2006

BK Schüssel

15.348,60

2006

StS Morak

9.243,96

2006

StS Schweitzer

9.243,96

 

 

33.836,52

2007

BK Schüssel

1.071,94

2007

StS Morak

770,33

2007

StS Schweitzer

770,33

2007*

BK Gusenbauer

12.790,05

2007*

BM Bures

7.703,30

2007*

StS Lopatka

7.703,30

2007*

StS Silhavy

7.703,30

 

 

38.512,55


Die Unterschiede in der Zweckbindung von Amtspauschalien und Repräsentations­ausgaben ergeben sich aus den Erläuterungen zur Kontenplanverordnung, BGBl. Nr. 507/1987, die dazu Folgendes ausführen:

Ad Amtspauschale":

7231. ... Das Amtspauschale belasten die vom Verfügungsberechtigten bestrittenen Aufwendungen halb offizieller Natur, wie z.B. für Ehrenkarten, Spenden, Trinkgelder, Blumenspenden, kleine Einladungen u. dgl. ..."

Ad Repräsentationsausgaben":

7232. Repräsentationsausgaben im Bereiche des Bundes (z.B. Ministerien, nachgeord­nete Behörden und Ämter, Anstalten, Betriebe u. ä.) sind nach dem voraussichtlich tat­sächlichen Bedarf und unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlich­keit und Zweckmäßigkeit bei den Posten 7232 Repräsentationsausgaben" zu veranschla­gen. ...

Für die bei den Posten 7232 zu verrechnenden Repräsentationsausgaben ist der Begriff Repräsentation nur für offizielle Anlässe, die nach außen gerichtet sind, anzuwenden. Repräsentationsausgaben werden im Sinne der allgemeinen Bedeutung des Wortes etwa als die gesellschaftlichen Aufwendungen zu umschreiben sein, die ein Repräsen­tant im Interesse einer entsprechenden Vertretung der von ihm Repräsentierten macht, also jene Aufwendungen, die ihm nur kraft seiner besonderen Stellung erwachsen. Kon­kret gesagt können daher Repräsentationsausgaben nur jenen notwendigen Aufwand darstellen, der im Zuge der Amtsführung eines Bundesministers bzw. Bundesministeri­ums bei seiner Darstellung nach außen entsteht. Es zählen daher alle Ausgaben aus Anlass von Staatsbesuchen sowie Besuchen von Regierungsmitgliedern oder Delegati­onen anderer Staaten bzw. internationaler Organisationen zu den Repräsentationsaus­gaben. Weiters haben neben den aus solchen Besuch-Anlässen aus Anlaß von Konfe­renzen, Tagungen, Ehrenpreis-, Staatspreis- und Ordensverleihungen sowie Journalis­teneinladungen u.ä. gegebene Empfänge (einschließlich kleine Buffets", Arbeitsessen u.ä.), Presseveranstaltungen (-konferenzen, -gespräche) u. dgl. bei Zutreffen der verste­henden Voraussetzungen für Repräsentation auch solchen repräsentativen Charakter."

Zu Frage 5:

Ø      Gibt es in Ihrem Ressort andere Budgetpositionen (vgl. oben 1172 AB XXII. GP), über die Repräsentationsausgaben abgerechnet werden können bzw. wurden?

Im Jahr 2006 wurden über die Voranschlagspost 7232.001 die Repräsentationskos­ten der EU- Präsidentschaft abgerechnet. Für die anderen Geschäftsjahre gibt bzw. gab es keine anderen Budgetpositionen.


Zu Frage 6:

Ø      Wie hoch waren die Ausgaben für Repräsentation unter anderen Budget-Positi­onen in den Jahren 2000 bis 2007, aufgegliedert auf die einzelnen Jahre?

Für die Voranschlagspost 7232.001 im Jahr 2006 betrugen die Repräsentationskos­ten 401.484,82.