2402/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.01.2008
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 28. November 2007 unter der Nr. 2327/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Repräsentationsausgaben gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø
Wie hoch waren die Repräsentationsausgaben für Ihr
Ressort in den Jahren
a)2000
b)2001
c)2002
d)2003
e)2004
f)2005
insgesamt bzw. untergliedert nach großen
Ausgabengruppen?
Ø
Wie hoch waren die Repräsentationsausgaben für das Jahr
2006 in Ihrem Ressort
a)im gesamten
b)detailliert nach
einzelnen Ausgaben (vgl. 1381/AB XXI.GP)?
Ich verweise auf den in den Teilheften zum Bundesvoranschlag der Jahre 2002 ff wiedergegebenen Erfolg zur Finanzpost 7232; danach ergeben sich folgende Beträge:
|
Jahr |
Erfolg |
|
2000 |
596.659,73 |
|
2001 |
856.250,35 |
|
2002 |
1.151.114,55 |
|
2003 |
599.941,95 |
|
2004 |
873.075,06 |
|
2005 |
877.967,22 |
Im Sportbereich, der von 1.4.2000 bis 30.4.2003 in der Kompetenz des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport lag, gab es folgende Repräsentationsausgaben, die in Entsprechung der Bundeshaushaltsvorschriften unter der Finanzpost 7232 verbucht wurden:
• 2000: Repräsentationsausgaben Kapitel 70/BMöLS 18.023,27 €
• 2001: Repräsentationsausgaben Kapitel 70/BMöLS 5.038,73 €
• 2002: Repräsentationsausgaben Kapitel 70/BMöLS 28.030,15 €
• 2003: Repräsentationsausgaben Kapitel 70/BMöLS 6.229,27 €
Von einer detaillierten Darstellung, insbesondere der Kosten nach Einzelleistungen wird aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen. Die einzelnen Aufwendungen wurden folgenden Kategorien zugeordnet:
|
A |
Überreichen von Ehrenzeichen, Orden und
dergleichen Sportlerehrungen |
|
B |
Empfänge für Veranstaltungen, Schulklassen und sonstige Gruppen |
|
C |
Besuch hoher ausländischer Staatsorgane in Österreich |
|
D |
Durchführung von Veranstaltungen im Inland (Klausurtagung der BReg, gesellschaftliche Anlässe) |
|
E |
Auslandsreisen |
Zu der Frage 3:
Ø
Wie hoch waren bis zum Stichtag dieser Anfrage (bitte angeben!) die Repräsentationsausgaben Ihres Ressorts im Jahr
2007
a)im gesamten
b)detailliert nach einzelnen Ausgaben (vgl. 1381 AB XXI. GP)?
Die Repräsentationskosten betrugen für das gesamte Jahr 2007 € 1.195.265,22. Von diesen Ausgaben entfielen auf den Bundeskanzler € 972.146,45, auf die Staatssekretäre und die Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst € 223.118,77. Anzumerken ist dabei, dass in den Ausgaben auch Zahlungen inkludiert sind, die im Jahr 2007 für Repräsentationsausgaben aus den Vorjahren anfielen.
Zu Frage 4:
Ø Auch um die Amtspauschale, die Regierungsmitgliedern bzw. StaatssekretärInnen zusteht, weht noch ein Rest von Geheimnis: ist die Amtspauschale überziehbar, wie ein älterer Zeitungsartikel behauptet oder ist sie festgelegt? Daher bitten wir um Antwort:
a) Wie hoch waren die tatsächlich verbrauchten Amtspauschalien in Ihrem Ressort jeweils in den Jahren 2005, 2006 und 2007?
b) Wie handhaben Sie die sehr ähnliche Zweckbindung von Amtspauschalien und Repräsentationsausgaben bzw. gibt es dafür genauere Unterscheidungskriterien?
Die Amtspauschale ist der Höhe nach festgelegt und wurde durch Ministerratsbeschluss valorisiert. Die letzte Änderung wurde von der Bundesregierung am 17.12.1984 beschlossen und mit Wirksamkeit vom 1.1.1985 auf folgende Beträge angehoben:
|
|
ATS |
EUR |
|
Bundespräsident und Bundeskanzler |
17.600,-- |
1.279,04 |
|
Vizekanzler |
14.000,-- |
1.017,41 |
|
Präsident und Vizepräsident des Rechnungshofes, Bundesminister und Staatssekretäre |
10.600,-- |
770,33 |
|
Volksanwälte |
6.300,-- |
457,83 |
Die Amtspauschalien werden im Bundeskanzleramt in der beschlossenen Höhe zur Verfügung gestellt. Der tatsächliche Verbrauch war wie folgt:
|
Jahr |
Name |
Betrag |
|
2005 |
BK Schüssel |
15.348,60 |
|
2005 |
StS Morak |
9.243,96 |
|
2005 |
StS Schweitzer |
9.243,96 |
|
|
|
33.836,52 |
|
2006 |
BK Schüssel |
15.348,60 |
|
2006 |
StS Morak |
9.243,96 |
|
2006 |
StS Schweitzer |
9.243,96 |
|
|
|
33.836,52 |
|
2007 |
BK Schüssel |
1.071,94 |
|
2007 |
StS Morak |
770,33 |
|
2007 |
StS Schweitzer |
770,33 |
|
2007* |
BK Gusenbauer |
12.790,05 |
|
2007* |
BM Bures |
7.703,30 |
|
2007* |
StS Lopatka |
7.703,30 |
|
2007* |
StS Silhavy |
7.703,30 |
|
|
|
38.512,55 |
Die Unterschiede in der Zweckbindung von Amtspauschalien und Repräsentationsausgaben ergeben sich aus den Erläuterungen zur Kontenplanverordnung, BGBl. Nr. 507/1987, die dazu Folgendes ausführen:
Ad „Amtspauschale":
„7231. ... Das Amtspauschale belasten die vom Verfügungsberechtigten bestrittenen Aufwendungen halb offizieller Natur, wie z.B. für Ehrenkarten, Spenden, Trinkgelder, Blumenspenden, kleine Einladungen u. dgl. ..."
Ad „Repräsentationsausgaben":
„7232. Repräsentationsausgaben im Bereiche des Bundes (z.B. Ministerien, nachgeordnete Behörden und Ämter, Anstalten, Betriebe u. ä.) sind nach dem voraussichtlich tatsächlichen Bedarf und unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei den Posten 7232 „Repräsentationsausgaben" zu veranschlagen. ...
Für die bei den Posten 7232 zu verrechnenden Repräsentationsausgaben ist der Begriff Repräsentation nur für offizielle Anlässe, die nach außen gerichtet sind, anzuwenden. Repräsentationsausgaben werden im Sinne der allgemeinen Bedeutung des Wortes etwa als die gesellschaftlichen Aufwendungen zu umschreiben sein, die ein Repräsentant im Interesse einer entsprechenden Vertretung der von ihm Repräsentierten macht, also jene Aufwendungen, die ihm nur kraft seiner besonderen Stellung erwachsen. Konkret gesagt können daher Repräsentationsausgaben nur jenen notwendigen Aufwand darstellen, der im Zuge der Amtsführung eines Bundesministers bzw. Bundesministeriums bei seiner Darstellung nach außen entsteht. Es zählen daher alle Ausgaben aus Anlass von Staatsbesuchen sowie Besuchen von Regierungsmitgliedern oder Delegationen anderer Staaten bzw. internationaler Organisationen zu den Repräsentationsausgaben. Weiters haben neben den aus solchen Besuch-Anlässen aus Anlaß von Konferenzen, Tagungen, Ehrenpreis-, Staatspreis- und Ordensverleihungen sowie Journalisteneinladungen u.ä. gegebene Empfänge (einschließlich „kleine Buffets", Arbeitsessen u.ä.), Presseveranstaltungen (-konferenzen, -gespräche) u. dgl. bei Zutreffen der verstehenden Voraussetzungen für Repräsentation auch solchen repräsentativen Charakter."
Zu Frage 5:
Ø Gibt es in Ihrem Ressort andere Budgetpositionen (vgl. oben 1172 AB XXII. GP), über die Repräsentationsausgaben abgerechnet werden können bzw. wurden?
Im Jahr 2006 wurden über die Voranschlagspost 7232.001 die Repräsentationskosten der EU- Präsidentschaft abgerechnet. Für die anderen Geschäftsjahre gibt bzw. gab es keine anderen Budgetpositionen.
Zu Frage 6:
Ø Wie hoch waren die Ausgaben für Repräsentation unter anderen Budget-Positionen in den Jahren 2000 bis 2007, aufgegliedert auf die einzelnen Jahre?
Für die Voranschlagspost 7232.001 im Jahr 2006 betrugen die Repräsentationskosten €401.484,82.