2406/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.01.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 27. November 2007 unter der Nr. 2332/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Repräsentationsausgaben“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Beim Kapitel 11 „INNERES“ wurden im befragten Zeitraum nachstehende Beträge für Repräsentationsausgaben aufgewendet:
2000 € 152.429,08
2001 € 331.075,48
2002 € 218.404,37
2003 € 393.523,51
2004 € 683.959,26
2005 € 477.754,64
Aufgrund des unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwandes darf um Verständnis gebeten werden, dass von der Zuordnung der Repräsentationsausgaben auf Ausgabengruppen Abstand genommen wurde.
Zu Frage 2 und 3:
Im Jahr 2006 betrugen die Kosten für Repräsentationsausgaben € 1.238.339,83 davon entfielen € 837.948,09 auf die EU-Präsidentschaft.
Bis zum 31. Oktober
2007 fielen Kosten für Repräsentationsausgaben in Höhe von
€ 311.890,18 an.
Es wird um Verständnis ersucht, dass aufgrund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes die einzelnen Ausgabengruppen nicht genannt werden.
Zu Frage 4:
a) In den Jahren 2005 bis 2007 wurde keine Amtspauschale beansprucht.
b) Die Unterschiede ergeben sich aus den Erläuterungen zur Kontenplanverordnung, BGBl. Nr. 507/1987, die dazu Folgendes ausführen:
Ad „Amtspauschale“:
„7231. Die Mittel für das Amtspauschale (Grundbetrag) werden im Wege von Pauschalien dem Bundespräsidenten, den Präsidenten des Nationalrates, dem Vorsitzenden des Bundesrates, den Volksanwälten, dem Präsidenten und Vizepräsidenten des Rechnungshofes, dem Bundeskanzler und Vizekanzler, den Ministern und Staatssekretären zur Verfügung gestellt.
Das Amtspauschale belasten die vom Verfügungsberechtigten bestrittenen Aufwendungen halb offizieller Natur, wie z.B. für Ehrenkarten, Spenden, Trinkgelder, Blumenspenden, kleine Einladungen u. dgl.. …“
Ad „Repräsentationsausgaben“:
„7232. Repräsentationsausgaben im Bereich des Bundes (z.B. Ministerien, nachgeordnete Behörden und Ämter, Anstalten, Betriebe u. ä.) sind nach dem voraussichtlich tatsächlichen Bedarf und unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei den Posten 7232 „Repräsentationsausgaben" zu veranschlagen.
Für die bei den Posten 7232 zu verrechnenden Repräsentationsausgaben ist der Begriff Repräsentation nur für offizielle Anlässe, die nach außen gerichtet sind, anzuwenden. Repräsentationsausgaben werden im Sinne der allgemeinen Bedeutung des Wortes etwa als die gesellschaftlichen Aufwendungen zu umschreiben sein, die ein Repräsentant im Interesse einer entsprechenden Vertretung der von ihm Repräsentierten macht, also jene Aufwendungen, die ihm nur kraft seiner besonderen Stellung erwachsen.
Konkret gesagt können daher Repräsentationsausgaben nur jenen notwendigen Aufwand darstellen, der im Zuge der Amtsführung eines Bundesministers bzw. Bundesministeriums bei seiner Darstellung nach außen entsteht.
Es zählen daher alle Ausgaben aus Anlaß von Staatsbesuchen sowie Besuchen von Regierungsmitgliedern oder Delegationen anderer Staaten bzw. internationaler Organisationen zu den Repräsentationsausgaben.
Weiters haben neben den aus solchen Besuch-Anlässen aus Anlaß von Konferenzen, Tagungen, Ehrenpreis-, Staatspreis- und Ordensverleihungen sowie Journalisteneinladungen u.ä. gegebene Empfänge (einschließlich „kleine Buffets", Arbeitsessen u.ä. ), Presseveranstaltungen (-konferenzen, -gespräche) u. dgl. bei Zutreffen der vorstehenden Voraussetzungen für Repräsentation auch solchen repräsentativen Charakter.“
Zu Frage 5 und 6:
Beim Kapitel 11 „INNERES“ werden Repräsentationsausgaben ausschließlich bei der hiefür im Ansatz- und Kontenplan des Bundes vorgesehenen Voranschlagspost 7232 … verrechnet.