242/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.03.2007
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BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
17. Jänner 2007 unter der Nr. 261/J an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Privatisierung des Abfertigungsrisi-
kos gerichtet.

Mit Novelle zum Bundesministeriengesetz vom 22. Februar 2007, BGBl. I Nr. 6/2007 iVm
der Entschließung des Bundespräsidenten vom 1. März 2007, BGBl. II Nr. 49/2007, sind
Angelegenheiten der Frauenpolitik" in meine Zuständigkeit übergegangen.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Aufgrund der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus
Bundesmitteln (ARR 2004, BGBl. II Nr. 51/2004) ist in Ausführung des §40 BHG die
Förderung zur Bildung von Rücklagen und Rückstellungen nach EStG 1988 grundsätz-
lich untersagt.

Im Detail verweise ich dazu auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 260/J durch den Bundesminister für Finanzen.