242/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.03.2007
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BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger,
Freundinnen und Freunde haben am
17. Jänner 2007 unter der Nr. 261/J an
die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Privatisierung des
Abfertigungsrisi-
kos gerichtet.
Mit Novelle zum Bundesministeriengesetz vom 22. Februar 2007, BGBl. I Nr. 6/2007
iVm
der Entschließung des Bundespräsidenten vom 1. März 2007, BGBl. II Nr. 49/2007, sind
„Angelegenheiten der
Frauenpolitik" in meine Zuständigkeit
übergegangen.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Aufgrund der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus
Bundesmitteln
(ARR 2004, BGBl. II Nr. 51/2004) ist in Ausführung des §40 BHG die
Förderung zur
Bildung von Rücklagen und Rückstellungen
nach EStG 1988 grundsätz-
lich
untersagt.
Im Detail verweise ich dazu auf die Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage
Nr. 260/J durch den
Bundesminister für Finanzen.