2461/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 28. November 2007 unter der Nr. 2328/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Repräsentationsausgaben gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2 sowie 4 bis 6:

Ø     Wie hoch waren die Repräsentationsausgaben für Ihr Ressort in den Jahren
a)2000
b)2001
c)2002
d)2003
e)2004
f)2005

insgesamt bzw. untergliedert nach großen Ausgabengruppen?

Ø      Wie hoch waren die Repräsentationsausgaben für das Jahr 2006 in Ihrem Res­sort
a)im gesamten
b)detailliert nach einzelnen Ausgaben (vgl. 1381/AB XXI.GP)?

Ø      Auch um die Amtspauschale, die Regierungsmitgliedern bzw. Staatssekretäinnen zusteht, weht noch ein Rest von Geheimnis: ist die Amtspauschale über­ziehbar, wie ein älterer Zeitungsartikel behauptet oder ist sie festgelegt? Daher bitten wir um Antwort:
a)Wie hoch waren die tatsächlich verbrauchten Amtspauschalien in Ihrem Ressort jeweils in den Jahren 2005, 2006 und 2007?
b)Wie handhaben Sie die sehr ähnliche Zweckbindung von Amtspauschalien und Repräsentationsausgaben bzw. gibt es dafür genauere Unterscheidungskrite­rien?

Ø       Gibt es in Ihrem Ressort andere Budgetpositionen (vgl. oben 1172 AB XXII. GP), über die Repräsentationsausgaben abgerechnet werden können bzw. wurden?

Ø       Wie hoch waren die Ausgaben für Repräsentation unter anderen Budget-Positio­nen in den Jahren 2000 bis 2007, aufgegliedert auf die einzelnen Jahre?

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2327/J durch den Herrn Bundeskanzler.

Zu Frage 3:

Ø         Wie hoch waren bis zum Stichtag dieser Anfrage (bitte angeben!) die Repräsen­tationsausgaben Ihres Ressorts im Jahr 2007

a)im gesamten

b)detailliert nach einzelnen Ausgaben (vgl. 1381 AB XXI. GP)?

Die Repräsentationskosten betrugen im Jahr 2007 8.875,50. Von einer detaillierten Darstellung wird aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen. Zu der Zuordnung der einzelnen Aufwendungen auf verschiedene Kategorien verweise ich wieder auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2327/J durch den Herrn Bundeskanzler.