2462/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. November 2007 unter der Zahl 2329/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Repräsentationsausgaben" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

In der Zentrale des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) wurden in den Jahren 2000-2007 folgende Beträge für Repräsentationszwecke aufgewendet:

2000                    398.433,47 €

2001                                            514.769,09 €

2002                    529.482,18 €

2003                    496.921,27 €

2004                    476.142,94 €

2005                    685.827,30 €

2006                    441.397,67 € (ohne EU-Präsidentschaft)

2007                    478.865,34 € (Stichtag 31.10.2007)

Aus den Einzelposten, aus denen sich die Summe der Repräsentationsausgaben ergibt, können insbesondere folgenden Kategorien herausgegriffen werden:

-           Besuche von AußenministerInnen und Besuche von VertreterInnen Internationaler Organisationen: Im Jahr 2006 beispielsweise fanden 13 Besuche dieser Art statt, wobei pro Besuch durchschnittlich € 2.521,23 aufgewandt wurden.


-           Empfänge und andere Veranstaltungen, die von mir, dem Staatssekretär oder dem Generalsekretär im BMeiA etwa im Zusammenhang mit Konferenzen gegeben wurden, wie beispielsweise der Empfang anlässlich der Konferenz „6th Regular Meeting of Subscribing States to the Hague Code of Conduct against Ballistic Missile Proliferation" oder der Empfang anlässlich der Konferenz ,,First Session of the Preparatory Committee for the 2010 NPT Review Conference" im Vienna International Centre. Im Jahr 2006 etwa wurden 75 solcher Veranstaltungen abgehalten, wobei durchschnittlich € 1.884,40 aufgewandt wurden.

-           Arbeitssitzungen mit ausländischen MinisterInnen, StaatssekretärInnen und Delegationen, wie beispielsweise Treffen der AußenministerInnen der Regionalen Partnerschaft oder Treffen mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Im Jahr 2006 beispielsweise wurden 37 dieser Arbeitssitzungen abgehalten, wobei durchschnittlich € 358,-- pro Veranstaltung aufgewandt wurden.

-           Anzumerken ist, dass im Sinne der derzeit gültigen Haushaltsvorschriften unter Repräsentationskosten auch Positionen im Zusammenhang mit den Besuchen ausländischer Gäste wie Mietwagenkosten, Flughafenkosten, Hotelkosten u.ä. verrechnet werden.

Eine detaillierte Aufschlüsselung nach einzelnen Ausgaben wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen und ist daher nicht möglich.

Zu Frage 4:

a)  Für die Amtspauschalen wurden in den Jahren 2005-2007 (Stichtag 31.10.2007) folgende Beträge aufgewendet:

2005                     13.865,94 €

2006                     18.487,92 €

2007                     13.095,61 €


b) Die Unterscheidungskriterien zwischen Amtspauschalen und Repräsentationskosten ergeben sich aus den Erläuterungen zur Kontenplanverordnung, BGBl. Nr. 507/1987.

Zu den Fragen 5 und 6:

Nein.