2465/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.01.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0136-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2320/J vom 26. November 2007 der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Jahresbericht über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2006 der EU des Europäischen Rechnungshofs, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Gemäß Artikel 280 EG-Vertrag erstellt die Europäische Kommission alljährlich in Absprache mit den Mitgliedstaaten einen Bericht über die Maßnahmen, die getroffen wurden, um den Verpflichtungen aus diesem Artikel nachzukommen. In diesem Bericht werden die wichtigsten von den Mitgliedstaaten und der Kommission ergriffenen Maßnahmen für eine wirksamere Betrugsbekämpfung dargestellt.
Die Europäische Kommission hat außerdem einen Aktionsplan für einen integrierten internen Kontrollrahmen erstellt (Dokument KOM (2006) 9 vom 17. Jänner 2006). Darin werden Maßnahmen für Verbesserungen vorgeschlagen. Ein abschließender Kommissionsbericht über die Umsetzung des gegenständlichen Aktionsplans ist für März 2008 vorgesehen.
Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 2.
Zu 2.:
Der Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofes stellt eine wesentliche Grundlage im jährlichen Entlastungsverfahren für die Ausführung des Europäischen Haushalts der Europäischen Kommission dar. Im Rahmen dieses Entlastungsverfahrens verabschiedet der Rat als Teil der Haushaltsbehörde eine Entlastungsempfehlung, die dem Europäischen Parlament als Orientierung für dessen Entlastungsentscheidung dient.
Die im Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofes aufgezeigten Missstände werden vom Rat diskutiert und fließen in den Text für die Entlastungsempfehlung ein. Dies geschah zuletzt durch den Rat (ECOFIN) am 27. Februar 2007 (Dokument ST 5710/07 FIN 3 PE-L 5 +ADD1 + ADD2).
Um die von der Europäischen Kommission in weiterer Folge ergriffenen Maßnahmen überprüfen zu können, erstellt die Europäische Kommission im Anschluss ihrerseits einen Bericht. Der letzte Bericht der Kommission an den Rat über die ergriffenen Folgemaßnahmen (follow-up) zu den Entlastungsbeschlüssen betreffend die Ausführung des Haushaltsplans erschien am 24. September 2007 (Dok. ST 13117/07 + ADD1) und bezog sich auf das Haushaltsjahr 2005 – Empfehlungen des Rates.
Im Rahmen der Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften wurde unter anderem im Jahr 1999 das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom Rat und vom Europäischem Parlament eingerichtet (Verordnung 1073/99). Damit brachten die Mitgliedstaaten die Bedeutung, die sie dem Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften beimessen, zum Ausdruck. Österreich unterstützt diese Maßnahme von Anfang an mit Nachdruck.
Österreich arbeitet weiters bei allen das Finanzmanagement und die interne Finanzkontrolle betreffenden Maßnahmen, insbesondere der jährlichen Erstellung des Kommissionsberichtes „Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung, Jahresbericht“, eng mit der Europäischen Kommission zusammen.
Darüber hinaus dringt Österreich regelmäßig darauf, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten ihre Verantwortung beim Vollzug des EU-Haushaltes wahrnehmen und Unregelmäßigkeiten effizient entgegen wirken. Diese – auf legislative oder administrative Maßnahmen abzielenden - Initiativen wurden und werden insbesondere bei den Beratungen
und Beschlussfassungen des Rates über die Haushaltsordnung (gemäß Art 279 EGV) bzw. die Entlastungsempfehlungen (gem. Art 276 EGV) eingebracht; sie finden allerdings nicht immer die erforderliche Mehrheit im Rat.
In diesem Zusammenhang unterstützt Österreich insbesondere die Absichten der Europäischen Kommission, dass entsprechend den materiellen Vorschriften für die Förderungsprogramme bei zu Unrecht geleisteten EU-Zahlungen von der Europäischen Kommission bzw. von den Mitgliedstaaten Wiedereinziehungsverfahren gegenüber den Empfängern eingeleitet werden bzw. dass die Europäische Kommission Anlastungen gegenüber den säumigen Mitgliedstaaten vornimmt.
Zu 3.:
In seinem Jahresbericht wird vom Europäischen Rechnungshof angeführt, ob Fehler vorhanden sind oder nicht. Allerdings macht der Europäische Rechnungshof nur punktuelle Angaben über daraus resultierende Schäden. Auf dieser Basis sind Angaben über das Gesamtschadensvolumen nicht möglich.
Zu 4.:
Insgesamt wurden im Rahmen des Programms INTERREG III A Österreich-Ungarn bis jetzt für 285 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 39,7 Mio. Euro Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung genehmigt.
Detailinformationen zu den einzelnen Projekten können und dürfen aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen (Österreichs und Ungarns) nicht zur Verfügung gestellt werden.
Zu 5.:
Der Europäische Rechnungshof stellte im Zuge seiner Überprüfungen des genannten Programms lediglich Verwaltungsfehler und keine Missstände mit betrügerischer Absicht im Sinne der VO (EG) 1681/1994 fest.
Darüber hinaus waren diese Verwaltungsmängel aufgrund des mehrstufigen Kontrollsystems bereits entsprechenden verwaltungsinternen Korrekturverfahren unterworfen und teilweise zum Zeitpunkt der Prüfung des Europäischen Rechnungshofes bereits korrigiert worden.
Zu 6.:
Die oben genannten verwaltungsinternen Korrekturverfahren sind im Laufen. Festgehalten werden muss auch, dass die vom Europäischen Rechnungshof stichprobenartig geprüften und beanstandeten 3 Projekte (von 10 geprüften Projekten) allesamt bereits neuerlich kontrolliert und die förderfähigen Kosten gegebenenfalls korrigiert wurden.
Gemäß Art. 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den
Ländern über Regelungen zur partnerschaftlichen Durchführung der
Regionalprogramme im Rahmen der EU-Struktur-fonds in der Periode 2000 bis 2006
ist für die Finanzkontrolle für den EFRE-Fonds das Bundeskanzleramt
(Art 8 (1)) zuständig. Dies gilt auch für das EFRE - finanzierte
INTERREG III A - Programm Österreich-Ungarn. Diesbezügliche Anfragen
zu den Strukturfonds wären daher auch an das primär zuständige
Bundeskanzleramt zu richten.
Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wird auch weiterhin bei allen Beratungen und Beschlüssen über haushaltsrelevante Dossiers des Rates auf die effiziente und effektive Vollziehung der Haushaltsvorschriften, insbesondere der vorgesehenen Sanktionsvorschriften, gedrungen werden.
Mit freundlichen Grüßen