2466/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.01.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0134-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2321/J vom 26. November 2007 der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Förderung der europäischen Atomenergie seitens der Republik Österreich durch den EURATOM-Vertrag beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Die gegenständlichen Anfragen betreffen zum Großteil Materien, die nicht von den Agenden des Bundesministeriums für Finanzen umfasst sind. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die folgenden Fragen nur insofern beantworten kann, als mein Ressort unmittelbar zuständig ist.
Zu den Fragen 1. bis 3. ist ferner anzumerken, dass die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft für die Durchführung der mehrjährigen Rahmenprogramme für Maßnahmen im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (Sechstes und Siebentes Rahmenprogramm) grundsätzlich durch die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften geregelt werden. Informationsmaterial, das dem Bundesministerium für Finanzen von der Europäischen Kommission bereitgestellt wurde, ermöglicht mir jedoch, diese Fragen zu beantworten.
In materieller Hinsicht darf ich auf das aktuelle Regierungsprogramm 2007 bis 2010 für die XXIII. Gesetzgebungsperiode verweisen, in welchem vereinbart wurde, dass die österreichische Bundesregierung ihre Bemühungen im Hinblick auf eine Reform des Euratom-Vertrages fortsetzen wird. Der derzeit geltende Euratom-Vertrag enthält wesentliche Bestimmungen, die zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt wichtig sind. Hingegen wird die Bundesregierung im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen für die Stärkung und den Ausbau der Sicherheitsbestimmungen zum Gesundheitsschutz eintreten und im EURATOM-Bereich weiterhin alles daran setzen, dass die Entwicklung und der Bau neuer Kernkraftwerke nicht aus öffentlichen EU-Mitteln gefördert werden. Besonderes Augenmerk gilt dabei auch der Sicherheitsforschung. Der Schutz des Menschen vor ionisierender Strahlung sowie die weitere Klärung von zahlreichen offenen Forschungsfragen im Bereich Strahlenschutz sind für Österreich ein zentrales Anliegen an das Euratom-Rahmenprogramm. Dabei ist auch die Frage der Entsorgung von radioaktiven Abfällen von hoher Relevanz. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf das von der Österreichischen Bundesregierung im November 2004 beschlossene Österreichische Positionspapier für die Verhandlungen über das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm.
Zum Sechsten Rahmenprogramm ist im Allgemeinen hervorzuheben, dass dieses – entsprechend den Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1513/2002/EG über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002 – 2006) vom 27. Juni 2002 in der Fassung des Beschlusses Nr. 786/2004/EG vom 21. April 2004 ("6. Rahmenprogramm") – im Wesentlichen eine strukturierende Wirkung auf Forschung und technologische Entwicklung in den Mitgliedstaaten, den assoziierten Bewerberländern und in anderen assoziierten Ländern entfalten und damit einen entscheidenden Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraumes und zur Innovation leisten soll.
Zu 1.:
Die von Österreich für das Sechste Rahmenprogramm aufgewendeten Beträge in den Jahren 2002 bis 2006 sowie die anteiligen finanziellen Aufwendungen für das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) im Bereich der nuklearen Forschung und Ausbildung als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraumes (2002 – 2006), 2002/668/Euratom vom 3. Juni 2002 in der Fassung des Beschlusses vom 2. April 2004 ("6. Rahmenprogramm Euratom") können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
|
Beträge in Mio. Euro |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
Gesamt |
|
EU-Gesamtausgaben (Zahlungen) für das 6. Rahmenprogramm (gesamt)
|
0 |
965,1 |
3.265,4 |
3.698,1 |
4.360,3 |
12.288,9 |
|
davon für das 6. Rahmenprogramm Euratom aufgewendete Beträge |
0 |
95,7 |
82,3 |
135,6 |
208,9 |
522,5 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzierungsanteil Österreichs |
|
|
|
|
|
|
|
für das 6. Rahmenprogramm (gesamt) |
0 |
23,3 |
73,6 |
84,3 |
100,5 |
281,7 |
|
davon für das 6. Rahmenprogramm Euratom aufgewendete Beträge |
0 |
2,1 |
1,8 |
3,0 |
4,6 |
11,5 |
|
in Prozent |
0 |
9,0% |
2,4% |
3,6% |
4,6% |
4,1% |
Quelle: Europäische Kommission, BMF
Im Jahr 2002 sind keine Zahlungen an Förderungsnehmer geleistet worden. Der Anteil Österreichs an der Finanzierung des EU-Gesamthaushaltes beträgt für die Periode 2002 – 2006 durchschnittlich 2,2%.
Zu 2.:
In der nachstehenden Tabelle sind die Gesamtausgaben der Europäischen Union für die Projekte "PHARE" [Verordnung (EWG) des Rates Nr. 3906/89 über Wirtschaftshilfe für die Republik Ungarn und die Volksrepublik Polen vom 18. Dezember 1989 idgF] und "TACIS" [Verordnung (EG, EURATOM) des Rates Nr. 99/2000 über die Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Mittelasien vom 29. Dezember 1999] sowie die von Österreich in den Jahren 2002 bis 2006 hiefür geleisteten Beträge ausgewiesen:
|
Beträge in Mio. Euro |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
Gesamt |
|
EU-Gesamtausgaben (Zahlungen) für das Projekt PHARE
|
1 087.5 |
1 543.8 |
1 664.6 |
1 089.3 |
1 063.7 |
6 448,9 |
|
EU-Gesamtausgaben (Zahlungen) für das Projekt TACIS
|
395.1 |
408.6 |
370.6 |
434.7 |
472.2 |
2 081,2 |
|
Finanzierungsanteil Österreichs |
32,6 |
43,0 |
44,8 |
33,5 |
33,8 |
187,7 |
Quelle: Europäische Kommission, BMF
Der Anteil Österreichs an der Finanzierung des EU-Gesamthaushaltes beträgt für die Periode 2002 – 2006 durchschnittlich 2,2%.
Zu 3.:
Der Gesamthöchstbetrag der finanziellen Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft für ein Rahmenprogramm für Maßnahmen im Bereich Forschung und technologische Entwicklung (FTE), einschließlich Demonstrationsmaßnahmen ("7. Rahmenprogramm") beträgt für den Zeitraum 2007 bis 2013 – gemäß dem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006, Nr. 1982/2006/EG – 50,52 Mrd. Euro. Der Referenzbetrag für das Siebente Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007 - 2011), 2006/970/Euratom vom 18. Dezember 2006 in der Fassung des Beschlusses vom 30. Dezember 2006 ("7. Rahmenprogramm Euratom") ist für den Zeitraum 2007 bis 2011 mit rund 2,75 Mrd. Euro festgelegt worden.
Für die Periode 2007 –
2013 wird der Anteil Österreichs an der Gesamtfinanzierung des
EU-Gesamthaushaltes mit durchschnittlich 2,1% geschätzt. Laut
Europäischer Kommission werden für die vorgenannten Programme
nachstehende Beträge programmiert [Financial Programming (Doc. V, SEC
(2007) 500)], woraus sich die folgenden Finanzierungsanteile Österreichs
ergeben:
|
Beträge in Mio. Euro |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Gesamt |
|
EU-Gesamtausgaben (Verpflichtungs- ermächtigungen)
für das |
5.486 |
6.075 |
6.721 |
7.550 |
8.599 |
8.926 |
9.914 |
53.271 |
|
davon für das 7. Rahmenprogramm Euratom |
404 |
496 |
602 |
617 |
631 |
|
|
2.750 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzierungsanteil Österreichs |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
für das 7. Rahmenprogramm (gesamt) |
115 |
128 |
141 |
159 |
181 |
187 |
208 |
1.119 |
|
davon für das 7. Rahmen- programm Euratom |
8 |
10 |
13 |
13 |
13 |
|
|
57 |
|
in Prozent |
7,0% |
7,8% |
9,2% |
8,2% |
7,2% |
- |
- |
5,1% |
Quelle: Europäische Kommission, BMF
Zu 4. bis 6. und 9.:
Diese Fragen beziehen sich ausschließlich auf Angelegenheiten, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind.
Zu 7. und 8.:
Österreich hat mit seiner Kritik wesentlich dazu beigetragen, dass die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Erhöhung des Kreditrahmens nicht zustande gekommen ist. Diese Kritik ist nach wie vor aufrecht.
Mit freundlichen Grüßen