2467/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.01.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am       Jänner 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0135-I/4/2007

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2330/J vom 27. November 2007 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Repräsentationsausgaben beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3., 5. und 6.:

Die Repräsentationsausgaben für die Jahre 2000 bis 2006 sowie für das Jahr 2007 bis zum Stichtag 31. Oktober 2007 stellen sich wie folgt dar:

 

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

88.832,08

126.355,04

135.689,63

99.880,08

160.819,55

197.190,38

223.503,71

142.989,14

 

Die angeführten Beträge verstehen sich jeweils in Euro.

 

Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass in dieser Darstellung die mit der österreichischen Ratspräsidentschaft im Zusammenhang stehenden Repräsentationskosten größtenteils nicht enthalten sind. Diesbezüglich verweise ich auf die Ausführungen meines Amtsvorgängers hinsichtlich des im Zusammenhang mit der österreichischen Ratspräsidentschaft verbundenen Sachaufwandes vor allem in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 4220/J vom 8. Mai 2006 und Nr. 4520/J vom 5. Juli 2006.

 

Zu 4.:

Das Amtspauschale gibt es seit Beginn der 50er Jahre. Als Ausgleich für bestimmte Aufwendungen, die nicht unter die Repräsentationsausgaben fallen und dennoch im Zusammenhang mit der Ausübung einer politischen Spitzenfunktion stehen, ist es im Budget verankert und wird dem Bundespräsidenten, den Präsidenten des Nationalrates und des Bundesrates, den Volksanwälten, dem Präsidenten des Rechnungshofes, dem Bundeskanzler und Vizekanzler sowie den Ministern und Staatssekretären zur Verfügung gestellt. Das somit nicht personen- sondern funktionsbezogene Amtspauschale wird bei der VA-Post 7231 im Rahmen der Voranschlagsansätze „Aufwendungen“ der Zentralleitungen der einzelnen Ressortkapitel veranschlagt und verrechnet. In den von meinem Ressort dem Parlament als Arbeitsbehelf zur Verfügung gestellten Teilheften zu den jährlichen Bundesvoranschlägen ist bei den einzelnen Ressortkapiteln – wie auch im Rechnungsabschluss zum jeweiligen Haushaltsjahr – die Höhe dieser Mittel bei der VA‑Post 7231 ersichtlich, womit auch die Transparenz gewährleistet ist.

 

Die jeweilige Höhe des nicht überziehbaren Amtspauschales wird durch Beschluss der Bundesregierung, zuletzt mit Beschluss des Ministerrates vom 18. Dezember 1984, GZ 010339/5-II/1/1984, für die Präsidenten des Nationalrates und Bundesrates durch Beschluss der Präsidialkonferenz, festgesetzt, und ist seit dem 1. Jänner 1985 unverändert geblieben. Es beträgt für die Funktion des Vizekanzlers monatlich € 1.017,42, das für den mir beigegebenen Staatssekretär € 770,33.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.