2468/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.01.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0122-Pr 1/2007
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2390/J-NR/2007
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungen gegen Mensdorff-Pouilly, Ehepaar Rumpold, Genmjr Erich Wolf und Hortobagy“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 16:
Bei der Staatsanwaltschaft Wien ist seit 23. März 2007 ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den „Gripen-Deals“ mit Ungarn und Tschechien anhängig. Dieses Verfahren wurde auf Grund einer Information über ein Strafverfahren in einem anderen EU-Mitgliedstaat eingeleitet. Ich ersuche um Verständnis, dass die Fragen, welche Ermittlungsschritte durch welche Behörden und unter Kooperation mit welchen ausländischen Behörden durchgeführt werden, zur Sicherung des Zwecks des offenen Ermittlungsverfahrens derzeit ebensowenig beantwortet werden können wie die Frage nach dem aktuellen Stand der Verfahrensergebnisse.
Zu 17 bis 19:
Zu beiden „Gripen-Deals“ wird lediglich ein Verfahren geführt, wobei der Zusammenhang darin besteht, dass beide Geschäfte von einem Unternehmen ausgehen.
Zu 20 bis 29:
Da das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wurde bisher noch keine Entscheidung über die Enderledigung getroffen.
Zu 30 bis 79:
Dem Bundesministerium für Justiz ist derzeit nicht bekannt, ob im Zusammenhang mit dem „Gripen-Deal-Ungarn“ in Schweden, Ungarn, der Tschechischen Republik und der Schweiz Ermittlungen gegen österreichische Staatsbürger geführt werden oder Anklagen gegen österreichische Staatsbürger erhoben worden sind.
Die Gründe für die Einleitung von ausländischen Strafverfahren oder für das Unterbleiben von ausländischen Ermittlungen sind nicht Gegenstand der Vollziehung durch die Bundesministerin für Justiz. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die in diese Richtung gestellten Fragen nicht beantworten kann.
Zu 80 bis 99 und 110 und 119:
Dem Bundesministerium für Justiz ist ausgehend von den aktuell zur Verfügung stehenden Unterlagen und Register nicht bekannt, ob im Zusammenhang mit dem „Gripen-Deal-Tschechien“ Ermittlungen gegen österreichische Staatsbürger eingeleitet oder Anklagen gegen österreichische Staatsbürger in Schweden, Ungarn und der Schweiz erhoben wurden.
Die schwedische Seite hat im Mai 2007 gegenüber Eurojust bekannt gegeben, dass Ermittlungen wegen des Verdachtes der Bestechung im Zusammenhang mit dem späteren Leasing von Kampflugzeugen Gripen durch die tschechische Regierung geführt werden. Ermittlungen gegen konkrete Personen wurden dabei nicht genannt.
Zu 100 bis 109:
Die tschechische Seite hat im Mai 2007 gegenüber Eurojust mitgeteilt, dass von den tschechischen Behörden im Zusammenhang mit den Verhandlungen zum Ankauf des Kampfflugzeuges Gripen in den Jahren 1997 bis 2002 Ermittlungen gegen unbekannte Täter wegen des Verdachtes der Bestechung geführt werden.
Zu 120 bis 129:
Auf Grund eines Rechtshilfeersuchens des Serious Fraud Office in London vom Juli 2007 ist dem Bundesministerium für Justiz bekannt geworden, dass die britischen Behörden seit geraumer Zeit Erhebungen gegen Verantwortliche der Firma BAE Systems PLC in London führen. Anklagen sind in diesem Verfahren bislang nicht erhoben worden.
Gegenstand der Ermittlungen ist der Verdacht, die BAE Systems PLC habe seit November 1999 durch Geldzahlungen und andere Anreize versucht, Verantwortliche der Tschechischen Republik zum Ankauf des Kampfflugzeuges Gripen zu bewegen, wobei die tschechische Regierung schließlich am 14. Juni 2004 14 Kampfflugzeuge Gripen von der schwedischen Regierung für einen Zeitraum von 10 Jahren gemietet oder geleast hat. Die von britischer Seite begehrte Rechtshilfe wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien bewilligt und geleistet.
Zu 130 bis 139:
Das oben bezeichnete Ermittlungsverfahren wird gegen A M.-P. geführt. Details über die einzelnen Ermittlungen können unter Hinweis auf das laufende Verfahren nicht mitgeteilt werden.
Zu 140 bis 145:
Da das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wurde bisher noch keine Entscheidung über die Enderledigung getroffen.
Zu 146 bis 161:
Gegen M. R.-K. ist nach den mir vorliegenden Berichten kein Verdacht einer strafbaren Handlung bekannt.
Zu 162 bis 169:
Ob A M.-P. im Zusammenhang mit dieser Causa Straftaten beging, ist Gegenstand des offenen Ermittlungsverfahrens.
Zu 170 bis 178:
Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 146 bis 161.
Zu 179 bis 184:
Derartige Papiere sind weder der Staatsanwaltschaft Wien noch mir bekannt.
Zu 185 bis 196:
In Österreich ansässige Firmen sind mir in diesem Zusammenhang nicht bekannt.
Zu 197 bis 201:
Nein, weil diese Firma im Zusammenhang mit dem oben angeführten Ermittlungsverfahren unbekannt ist.
Zu 202 bis 206 und 216 bis 220:
Da das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, muss ich von einer Beantwortung Abstand nehmen.
Zu 207 und 221:
Das bei der Staatsanwaltschaft Wien anhängige Ermittlungsverfahren wird von einem Staatsanwalt bearbeitet.
Zu 208 und 222:
Die Ermittlungen wurden am 8. Februar 2007 aufgenommen.
Zu 209 bis 211 und 223 bis 225:
Sämtliche relevanten Unterlagen wurden der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt.
Im Laufe des Verfahrens übersandte die Staatsanwaltschaft Wien bzw. die Oberstaatsanwaltschaft Wien verschiedene jeweils für die Prüfung der Berichte dieser Anklagebehörde relevante Aktenteile, erstmals am 7. März 2007. Ein am 21. Dezember 2007 eingelangter Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft Wien unter Aktenvorlage wird derzeit von der für Einzelstrafsachen zuständigen Fachabteilung meines Hauses geprüft.
Zu 212 und 226:
Diese Frage kann nicht beantwortet werden, zumal eine Arbeitsstundenaufzeichnung zu einzelnen Verfahren nicht durchgeführt wird.
Zu 213 bis 215 und 227 bis 229:
Details über die einzelnen Ermittlungen können unter Hinweis auf das laufende Verfahren nicht mitgeteilt werden.
. Jänner 2008
(Dr. Maria Berger)