2469/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.01.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0204-I/A/3/2007
Wien, am 24. Jänner 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2490/J der Abgeordneten Michael Ehmann und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Gemäß den Vorgaben des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten hat die Landesgesetzgebung sicherzustellen, dass in den auf Grund des Anstaltszwecks und des Leistungsangebots in Betracht kommenden Krankenanstalten eine ausreichende klinisch psychologische und gesundheitspsychologische Betreuung und eine ausreichende Versorgung auf dem Gebiet der Psychotherapie angeboten wird. Ich gehe davon aus, dass auch Organisationseinheiten von Krankenanstalten, die Transplantationschirurgie durchführen, zu jenen Organisationseinheiten gehören, bei denen auf Grund ihres Leistungsangebots für eine ausreichende psychotherapeutische Versorgung zu sorgen ist. Auch der ÖSG 2006 sieht vor, dass von den Trägern der Transplantationszentren entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen sind, die eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleisten.
Frage 2:
Die Möglichkeit einer Betreuung nach der Transplantation besteht in den einzelnen Transplantationszentren. Generell ist zu betonen, dass Patientinnen und Patienten nach Transplantationen in sehr engmaschig geplante Kontrolluntersuchungen seitens des TX-Zentrums eingebunden sind, selbstverständlich unter Berücksichtigung der psychologischen Begleitung und Betreuung.
Frage 3:
Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2.
Die deutsche Studie liegt meinem Ressort nicht vor, daher kann ich dazu keine Aussage machen.
Frage 4:
Wie schon erwähnt, ist ausreichende psychosoziale Betreuung durch die Transplantationszentren vorgesehen. Natürlich kommt auch den Selbsthilfegruppen eine sehr wichtige Rolle zu.
Frage 5:
Abgesehen von der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, welches Fördermaßnahmen zur Förderung der Organspende und Stammzellspende vorsieht, sind keine spezifischen Fördermaßnahmen meines Ressorts geplant.
Frage 6:
Ich kann mich zu der erwähnten Betreuungszeit von durchschnittlich einer Stunde nicht äußern, weil meinem Ressort die Datenquelle nicht bekannt ist.
Frage 7:
Die Transplantationszentren finanzieren sich im Rahmen des üblichen LKF-Systems. Zusätzlich wird die Transplantationsmedizin im Rahmen des bereits erwähnten Förderprogramms zur Förderung der Organ- und Stammzellspende auf Basis der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG unterstützt. Das gesamte Förderprogramm umfasst ein Mittelvolumen von derzeit 2,9 Millionen Euro. Weiters wird das Koordinationsbüro ÖBIG-Transplant vorgehalten.
Frage 8:
Es ist eine Fortschreibung der unter Frage 7 erwähnten Maßnahmen vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin