2470/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.01.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0209-I/A/3/2007

Wien, am      24. Jänner 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2503/J der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Darmann und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 7:

Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend und das Bundesministerium für Justiz führen gemeinsam das Modellprojekt Kinderbeistand durch, dessen Projektlaufzeit vom 1.1.2006 bis 30.6.2008 festgelegt ist. Sinn und Zweck der Durchführung von Modellprojekten ist es, die positiven und negativen Auswirkungen eines neuen Rechtsinstruments in der Praxis zu erproben. Aus diesem Grund wurde das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie mit der wissenschaftlichen Begleitforschung dieses Projekts beauftragt. Nach Abschluss der Projektphase wird ein Evaluationsbericht vorgelegt, der Aufschluss über die Sinnhaftigkeit und den Mehrwert der Einführung des Kinderbeistandes zur Entlastung von Kindern, deren Eltern von Scheidungsverfahren betroffen sind, geben soll.

 

Ob das Rechtsinstitut „Kinderbeistand“ im Rechtssystem verankert wird oder allfällige Alternativen der Kinderbetreuung in eskalierten Obsorgeverfahren in Betracht zu ziehen sind, kann erst nach eingehender Evaluierung des Modellprojekts entschieden werden.

 

Frage 8:

Über die durchschnittlichen Kosten des Kinderbeistandes pro Kopf und Kind können vor Abschluss des Modellprojekts keine Angaben gemacht werden.

 

Frage 9:

Über die Anzahl der Kinder, die bei österreichweiter Einführung jährlich von einem Kinderbeistand zu betreuen wären, können erst nach Abschluss des Modellprojekts Angaben gemacht werden.

 

Frage 10:

Die Beurteilung der Erfahrungen der Jugendämter mit dem Kinderbeistand ist Gegenstand der Begleitforschung.

 

Frage 11:

Die Begleitforschung wird im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz durchgeführt, ich verweise daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2504/J durch die Frau Bundesministerin für Justiz.

 

Fragen 12 und 13:

Diese Fragen können erst nach der Evaluierung des Modellprojekts beantwortet werden.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin