2472/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.01.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0211-I/A/3/2007

Wien, am      24. Jänner 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2608/J der Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Frage 1:

Die bestehende Website des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend (http://www.bmgfj.gv.at/) wurde im Zuge der Erhebung des Bundes zur Barrierefreiheit 2004 überprüft und entsprach damals in hohem Maß international anerkannten Standards, genauer gesagt, den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 1.0) der Web Accessibility Intiative (WAI). Da zum Zeitpunkt der Erhebung 2007 bereits ein Relaunch dieses Internetauftritts geplant war, wurde beschlossen, erst die neu gestaltete Website wieder einer Überprüfung zu unterziehen. Der Relaunch wird voraussichtlich Ende Jänner/Anfang Februar erfolgen. Die Barrierefreiheit soll auf gleichem Niveau erhalten bleiben.

 

Die nachstehend angeführten, von meinem Ressort betriebenen Internetauftritte wurden entweder schon als barrierefreie Version beauftragt bzw. entsprechend adaptiert:

 

 

 

Fragen 2 und 3:

Im Gesundheitsbereich gibt es die Website "Krankenanstalten in Zahlen" (http://www.kaz.bmgf.gv.at/), auf der ausgewählte statistische Daten für Expertinnen und Experten im Gesundheitswesen veröffentlicht und jährlich aktualisiert werden. Es handelt sich um eine rein statische HTML-Website, die gemessen an internationalen Standards nur als eingeschränkt barrierefrei zu betrachten ist. Es ist vorgesehen, diese Website im Laufe des Jahres 2008 grundlegend zu überarbeiten bzw. überhaupt neu zu gestalten.

 

Die BMGFJ-Website wird vor dem Going online anhand der im Rahmen der Erhebung zur Barrierefreiheit 2007 vom BKA versendeten Unterlagen überprüft und, wenn erforderlich, nachbearbeitet, sodass mit dem Relaunch auf hohem Niveau Barrierefreiheit gemäß internationaler Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefeien Zugangs für behinderte Menschen gegeben ist. Um dies zu gewährleisten, werden zusätzlich betroffene externe Expert/inn/en in die abschließende Überprüfung eingebunden.

 

Um der dynamischen Entwicklung von Websites und den laufenden Veränderungen der Inhalte Rechnung tragen und das Webangebot in einem den Benutzerinnen und Benutzern entsprechenden Ausmaß barrierefrei gestalten zu können, werden längerfristig regelmäßige Validierungen – auch in Zusammenarbeit mit (betroffenen) externen Expert/inn/en – notwendig sein, um entsprechende Barrieren schon im Vorfeld etwaiger Adaptierungen oder insbesondere neuer Webauftritte lokalisieren und beseitigen zu können.

 

Für die Redakteurinnen und Redakteure sind außerdem – nach Maßgabe budgetärer Mittel – Schulungsmaßnahmen für barrierefreies Texten im Internet geplant.

 

 

Frage 4:

Internetauftritte barrierefrei zugänglich zu machen ist ein laufender Prozess und kann zu keinem Zeitpunkt als abgeschlossen betrachtet werden. Barrierefreiheit ist eng verzahnt mit anderen Bereichen der Gestaltung von Webangeboten, wie beispielsweise Usability. Zweck ist immer, Verwaltungsleistungen im Internet so zu gestalten, dass sie für alle Menschen einfach, schnell und komfortabel zugänglich sind.

 

Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Webangeboten der Verwaltung sind integraler Bestandteil laufend erforderlicher Aktualisierungsaktivitäten und technischer Anpassungen: Sowohl bei Relaunches, beim Aufbau neuer Webangebote als auch bei der täglichen Arbeit an Angeboten im Internet - technisch wie redaktionell - wird auf Zugänglichkeitsanforderungen geachtet. Daher sind keine gesonderten finanziellen Mittel dafür vorgesehen

beziehungsweise ist es nicht möglich, den exakten, auf die Barrierefreiheit entfallenden Kostenanteil zu quantifizieren.

 

Als permanenter Prozess gehen die Bemühungen zur Optimierung der Zugänglichkeit von behördlichen Webangeboten über den 1.1.2008 weit hinaus.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin