2475/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.01.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0208-I/A/3/2007
Wien, am 24. Jänner 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichteten gleichlautenden schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 2632/J und 2650/J der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Rosenkranz und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 5:
Da dem Bund in den Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten gem. Art 12 Abs 1 Z 1 B-VG lediglich die Gesetzgebung über die Grundsätze zukommt, die sog. Ausführungsgesetzgebung und insbesondere die Vollziehung aber Sache der Länder sind, verfüge ich über kein einschlägiges Zahlenmaterial.
Fragen 6 bis 10:
Statistische Daten stehen meinem Ressort nicht zur Verfügung. Ich darf daher auf die Statistik Austria verweisen.
Frage 11: (nur Anfrage Nr. 2632/J)
Ich verweise auf die Regelung des § 6 Abs 3 KAKuG, wonach die Anstaltsordnung keine Bestimmungen enthalten darf, die die Durchführung eines straflosen Schwangerschaftsabbruchs oder die Mitwirkung daran verbieten oder die Weigerung, einen solchen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder daran mitzuwirken, mit nachteiligen Folgen verbinden.
Frage 12: (nur Anfrage Nr. 2632/J)
§ 22 ABGB fällt nicht in den Bereich meines Ressorts.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin