2477/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.01.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-9.000/0035-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

Wien, am      . Jänner 2008

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2338/J-NR/2007 betreffend Repräsentationsausgaben, die die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde am 27. November 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich, entsprechend den Informationen aus dem BMVIT, wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wie hoch waren die Repräsentationsausgaben für Ihr Ressort in den Jahren

a) 2000

b) 2001

c) 2002

d) 2003

e) 2004

f)  2005

insgesamt bzw. untergliedert nach großen Ausgabengruppen?

 

Antwort:

Seitens der Zentralleitung des bmvit wurden für die angefragten Jahre die aus der unten stehenden Tabelle ersichtlichen Repräsentationsausgaben getätigt. Die unter 1-65008-7232.300 angefallenen Repräsentationsausgaben für die EU-Präsidentschaft 2006 sind getrennt dargestellt.

 

 

 

Frage 2:

Wie hoch waren die Repräsentationsausgaben für das Jahr 2006 in Ihrem Ressort

a) im gesamten

b) detailliert nach einzelnen Ausgaben (vgl. 1381/AB XXI.GP)?

 

Antwort:

Die Repräsentationsausgaben der Zentralleitung des bmvit für das Jahr 2006 sind der unten dargestellten Tabelle zu entnehmen.

 

 

Auch hier wurden die unter 1-65008-7232.300 angefallenen Repräsentationsausgaben für die EU-Präsidentschaft 2006 gesondert ausgewiesen.

 

Frage 3:

Wie hoch waren bis zum Stichtag dieser Anfrage (bitte angeben!) die Repräsentationsausgaben Ihres Ressorts im Jahr 2007

a) im gesamten

b) detailliert nach einzelnen Ausgaben (vgl. 1381/AB XXI. GP)?

 

Antwort:

Die Repräsentationsausgaben der gesamten Zentralleitung des bmvit zum Stichtag 31.10.2007 sind der unten dargestellten Tabelle zu entnehmen.

 

Auch hier wurden die unter 1-65008-7232.300 angefallenen Repräsentationsausgaben für die EU-Präsidentschaft 2006 gesondert ausgewiesen.

 


Frage 4:

Auch um die Amtspauschale, die Regierungsmitgliedern bzw. StaatssekretärInnen zusteht, weht noch ein Rest von Geheimnis: ist die Amtspauschale überziehbar, wie ein älterer Zeitungsartikel behauptet oder ist sie festgelegt? Daher bitten wir um Antwort:

a)   Wie hoch waren die tatsächlich verbrauchten Amtspauschalien in Ihrem Ressort jeweils in den

      Jahren 2005, 2006 und 2007

b)   Wie handhaben Sie die sehr ähnliche Zweckbindung von Amtspauschalien und

      Repräsentationsausgaben bzw. gibt es dafür genauere Unterscheidungskriterien?

 

Antwort:

Die Höhe der ausgezahlten Amtspauschalien für die angefragten Jahre ist in der Tabelle dargestellt. Hinsichtlich der Höhe der Amtspauschale darf ich auf den in der Beilage angeschlossenen Bericht an den Ministerrat mit GZ. 01 0339/5-II/1984, welcher am 18.12.1984 im Ministerrat beschlossen wurde verweisen.

 

 

Die Unterschiede zwischen Amtspauschale und Repräsentationsausgaben ergeben sich aus den Erläuterungen zur Kontenplanverordnung, BGBl. Nr. 507/1987, die dazu Folgendes ausführen:

 

Ad „Amtspauschale“:

7231. Die Mittel für das Amtspauschale (Grundbetrag) werden derzeit im Wege von Pauschalien dem Bundespräsidenten, den Präsidenten des Nationalrates, dem Vorsitzenden des Bundesrates, den Volksanwälten, dem Präsidenten und Vizepräsidenten des Rechnungshofes, dem Bundeskanzler und Vizekanzler, den Ministern und Staatssekretären zur Verfügung gestellt.

 

Das Amtspauschale belasten die vom Verfügungsberechtigten bestrittenen Aufwendungen halb offizieller Natur, wie z.B. für Ehrenkarten, Spenden, Trinkgelder, Blumenspenden, kleine Einladungen und

dgl.. …“

 

Ad „Repräsentationsausgaben“:

„7232. Repräsentationsausgaben im Bereiche des Bundes (z.B. Ministerien, nachgeordnete Behörden und Ämter, Anstalten, Betriebe u. ä.) sind nach dem voraussichtlich tatsächlichen Bedarf und unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei den Posten 7232 „Repräsentationsausgaben" zu veranschlagen. Voraussetzung ist, dass im Sinne des § 48 Abs. 4 BHG im Teilheft die Posten 7232 als gebundene Posten bezeichnet werden. Postenausgleiche zugunsten der Posten 7232 sind auf Grund dieser Bestimmung an die Zustimmung des BMF gebunden. Außerdem müssen aus Untergliederungen zur Post 7232 die größere Repräsentationsausgaben verursachenden Anlässe ersichtlich sein, wie z.B.:

7232 001 Repräsentationsausgaben für Tagung X
7232 002 Repräsentationsausgaben für Kongress Y
7232 003 Sonstige Repräsentationsausgaben

 

Für die bei den Posten 7232 zu verrechnenden Repräsentationsausgaben ist der Begriff Repräsentation nur für offizielle Anlässe, die nach außen gerichtet sind, anzuwenden. Repräsentationsausgaben werden im Sinne der allgemeinen Bedeutung des Wortes etwa als die gesellschaftlichen Aufwendungen zu umschreiben sein, die ein Repräsentant im Interesse einer entsprechenden Vertretung der von ihm Repräsentierten macht, also jene Aufwendungen, die ihm nur kraft seiner besonderen Stellung erwachsen.

 

Konkret gesagt können daher Repräsentationsausgaben nur jenen notwendigen Aufwand darstellen, der im Zuge der Amtsführung eines Bundesministers bzw. Bundesministeriums bei seiner Darstellung nach außen entsteht.

 

Es zählen daher alle Ausgaben aus Anlass von Staatsbesuchen sowie Besuchen von Regierungsmitgliedern oder Delegationen anderer Staaten bzw. internationaler Organisationen zu den Repräsentationsausgaben.

 

Weiters haben neben den aus solchen Besuch-Anlässen aus Anlass von Konferenzen, Tagungen, Ehrenpreis-, Staatspreis- und Ordensverleihungen sowie Journalisteneinladungen u.ä. gegebene Empfänge (einschließlich „kleine Buffets", Arbeitsessen u.ä.), Presseveranstaltungen (-konferenzen, -gespräche) u. dgl. bei Zutreffen der vorstehenden Voraussetzungen für Repräsentation auch solchen repräsentativen Charakter.“

 

Fragen 5 und 6:

Gibt es in Ihrem Ressort andere Budgetpositionen (vgl. oben 1172 AB XXII.GP), über die Repräsentationsausgaben abgerechnet werden können bzw. wurden?

 

Wie hoch waren die Ausgaben für Repräsentation unter anderen Budgetpositionen in den Jahren 2000 bis 2007, aufgegliedert auf die einzelnen Jahre?

 

Antwort:

In meinem Ressort gibt es keine anderen Budgetpositionen über die Repräsentationsausgaben abgerechnet werden.

 

 

Beilage

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Werner Faymann

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image       (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.