2479/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. November 2007 unter der Nr. 2388/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend rasante Autofahrt zum Sektempfang gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Ø Ist es richtig, dass Ihre Eröffnungsansprache bei der Neuen Welser Messe für
21 Uhr angesetzt war?
Ø Zu welcher Zeit sind Sie in Wels eingelangt?
Ø Stimmt es insbesondere, dass Sie bereits bei dem wesentlich vor ihrer Eröffnungsrede stattfindenden Sektempfang teilgenommen haben?
Ø Stimmte es, dass bei Ihrer Fahrt zur Eröffnung der Neuen Welser Messe die erlaubte Höchstgeschwindigkeit übertreten wurde? Wenn ja, wie hoch war die erreichte Spitzengeschwindigkeit?
Ø Welche Personen sind bei dieser Fahrt in Ihrem Dienstwagen gesessen?
Ø Ist es richtig, dass Ihr Mitarbeiter Stefan Pöttler die Anweisungen an den Chauffeur gegeben hat, auf das Gas zu steigen? Haben Sie hierzu den Auftrag erteilt? Wenn ja, warum?
Die Eröffnung der Welser Messe, auf welcher Sie in Ihrer Anfrage Bezug nehmen, fand am 10. Oktober 2007 statt, wobei ich es übernommen hatte, die Eröffnungsrede zu halten.
An diesem Tag fand auch eine Plenarsitzung des Nationalrates sowie der Ministerrat statt. Ich hielt mich daher den gesamten Tag im Parlament auf. Während der Zeit, in welcher ich nicht im Plenum des Nationalrates war, hielt ich mich in meinem Parlamentsbüro auf.
Kurzfristig musste noch ein wichtiger Termin eingeschoben werden, weshalb meine für 17 Uhr geplante Abfahrt nach Wels erst um ca. 17.30 Uhr erfolgte.
Da die Fahrtzeit von Wien nach Wels 2,02 Stunden beträgt (vgl. den Routenplaner auf www.tiscover.at) war ein zeitgerechtes Eintreffen in Wels daher grundsätzlich möglich. Meine Anwesenheit war für den Zeitraum zwischen 19 und 20 Uhr angekündigt. An einem Sektempfang habe ich nicht teilgenommen, sondern vor dem Beginn meiner Rede mit den dort Anwesenden kurz angestoßen.
Während der Fahrt kann es - wie mir mein Fahrer mitteilte - kurzfristig zur Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gekommen sein, wobei eine wie in der Anfrage genannte Geschwindigkeit sicherlich nicht erreicht wurde.
Da ich Autofahrten zum Arbeiten nütze, kann ich ausschließen, Anweisungen über die Fahrtgeschwindigkeit geben zu haben, wobei es selbstverständlich ist, dass sich sämtliche Berufskraftfahrer des Bundeskanzleramtes wie alle übrigen Verkehrsteilnehmer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu halten haben und dies auch tun. Auch sonst hat niemand Anweisungen erteilt.
Im Fahrzeug war neben dem Fahrer und mir mein Mitarbeiter Mag. Christoph Schuh anwesend.
Zu den Fragen 7 bis 11:
Ø Welche Person bzw. welcher Ihrer Mitarbeiter hat für diese Autofahrt eine Polizei-Lotsung beauftragt?
Ø Ist von Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern eine Rechtsauskunft über die Fahrt mit einer Polizei-Lotsung eingeholt worden? Wenn nein, warum nicht?
Ø Warum wurde auf die im § 26 StVO vorgesehene Polizei-Lotsung mit Blaulicht verzichtet?
Ø Wer hat die Anweisung für eine Polizei-Lotsung ohne Blaulicht gegeben?
Ø Wie oft und wann wurde für Sie seit Ihrer Angelobung als Bundeskanzler eine Po-lizei-Lotsung in Anspruch genommen? Wer hat diese bisher angefordert? Wie oft wurde diese ohne Blaulicht durchgeführt, obwohl die Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wurde?
Dazu verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1649/J durch den Bundesminister für Inneres.
Zu Frage 12:
Ø Haben bzw. werden Sie aufgrund Ihrer dramatischen Geschwindigkeitsüber-schreitung eine Selbstanzeige machen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Ich habe als Kraftwagenlenker keine Geschwindigkeitsübertretung begangen und eine solche wurde mir auch nicht vorgeworfen.
Zu Frage 13:
Ø Können Sie die Aussage Ihres Mitarbeiters: „Es kann schon vorkommen, dass wir mit 150 oder 160 km/h fahren" bestätigen? Wenn ja, wie begründen Sie dies im Hinblick auf Ihre Vorbildwirkung für andere Autofahrer eine derartige Missachtung der Tempolimits?
Mir ist die Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen nicht nur ein politisches, sondern auch ein persönliches Anliegen, weshalb ich Schnellfahren ablehne.
Zu Frage 14:
Ø Treten Sie für eine Erhöhung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen ein bzw. für eine gänzliche Tempofreiheit auf bestimmten Straßenabschnitten bei Autobahnen ein? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Ich bin der Ansicht, dass sich die derzeit geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen bewährt haben.