2480/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.01.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0129-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2495/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Justizskandal um Unternehmer Heinz Schultz?“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4 und 7 bis 8:

Die Anzeige vom 24. April 2007 wurde am 12. Juli 2007 nach Vornahme sicherheitsbehördlicher Erhebungen gemäß § 90 Abs. 1 StPO und ohne Erteilung von Auflagen zurückgelegt, weil das den angezeigten Personen nachweisbare Verhalten nach Beurteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft keinen gerichtlich strafbaren Tatbestand erfüllte.

Zu 5 und 6:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich schon auf Grund der Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit von einer Beantwortung Abstand nehmen muss.

Zu 9:

Ich gehe davon aus, dass mit Rechtsmittel des Anzeigeerstatters gegen die Verfahrenseinstellung die Erhebung des in der Folge eingebrachten Subsidiarantrages gemeint ist. Dieser wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 31. Oktober 2007 als zulässig, nicht aber als berechtigt erachtet. Ich ersuche um Verständnis, wenn ich keine Stellungnahme zu einem Akt der unabhängigen Rechtsprechung abgebe.

Zu 10:

Nein.

 

. Jänner 2008

 

(Dr. Maria Berger)