2481/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.01.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0125-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2502/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Sylvia Rinner, Genossinnen und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Anti-Stalking“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Auswertungen wurden auf Basis der Aufzeichnungen der Verfahrensautomation Justiz erstellt. Nach dem Register St fielen im Jahr 2006 österreichweit insgesamt 1.246 Fälle wegen § 107a StGB an; 2007 waren es 3.169 Fälle.

Fälle wegen § 107a StGB insgesamt

StA

2006

2007

Wi Wien

367

914

Korneuburg

57

159

Krems

36

76

St. Pölten

47

165

Wr.Neustadt

92

188

Eisenstadt

34

99

Linz

62

195

Ried

19

56

Steyr

20

57

Wels

60

128

Salzburg

68

214

Leoben

64

131

Graz

76

173

Klagenfurt

70

207

Innsbruck

121

280

Feldkirch

53

127

Ö insg

1246

3169

 

Zu 2:

Von den anhängig gewordenen Fällen wurden im Jahr 2006 663 und im Jahr 2007 1.540 durch Einstellung erledigt.

Einstellungen wegen § 107a StGB

StA

2006

2007

Wien

213

457

Korneuburg

28

78

Krems

16

30

St. Pölten

26

83

Wr.Neustadt

57

87

Eisenstadt

17

58

Linz

33

106

Ried

6

22

Steyr

13

23

Wels

29

62

Salzburg

34

83

Leoben

24

69

Graz

45

77

Klagenfurt

35

87

Innsbruck

62

163

Feldkirch

25

55

Ö insg

663

1540

Zu 3:

Zur Beantwortung dieser Frage wurden die erledigten Fälle ermittelt, die sich aus Verurteilungen, Freisprüchen, diversionellen Erledigungen, Einstellungen, Abbrechungen, Ausscheidungen und sonstigen Erledigungen zusammensetzen. Danach wurden im Jahr 2006 insgesamt 1.078 Fälle erledigt; im Jahr 2007 2.229.

 

Erledigungen wegen § 107a StGB insgesamt

StA

2006

2007

Wien

345

639

Korneuburg

47

114

Krems

21

42

St. Pölten

34

107

Wr.Neustadt

79

119

Eisenstadt

25

77

Linz

56

151

Ried

13

39

Steyr

17

34

Wels

48

89

Salzburg

60

140

Leoben

44

96

Graz

70

127

Klagenfurt

65

136

Innsbruck

103

212

Feldkirch

51

107

Ö insg

1078

2229

Zu 4:

Zur Beantwortung der Frage nach den „noch anhängigen“ Verfahren wurden jeweils für die Jahre 2006 und 2007 die Differenzen zwischen der Gesamtzahl der Fälle und der Gesamtzahl der Erledigungen gebildet, sodass sich für das Jahr 2006 168 und für das Jahr 2007 940 anhängig gebliebene Fälle ergeben.

Differenz Fälle - Erledigungen insgesamt wegen § 107a StGB

StA

2006

2007

Wien

22

275

Korneuburg

10

41

Krems

15

34

St. Pölten

13

58

Wr.Neustadt

13

69

Eisenstadt

9

22

Linz

6

44

Ried

6

17

Steyr

3

23

Wels

12

39

Salzburg

8

74

Leoben

20

35

Graz

6

46

Klagenfurt

5

71

Innsbruck

18

68

Feldkirch

2

20

Ö insg

168

940

Zu 5:

Die Auswertung weist sämtliche Verurteilungen und Freisprüche aus, also sowohl die rechtskräftig gewordenen, als auch die nicht rechtskräftigen. Danach gab es im Jahr 2006 148 Verurteilungen und 78 Freisprüche, während es im Jahr 2007 215 Verurteilungen und 126 Freisprüche waren. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass die von der Statistik Austria herausgegebene gerichtliche Kriminalstatistik zwar (nur) die rechtskräftig verurteilten Personen ausweisen würde, allerdings ist das letzte publizierte Jahr 2005, also das Jahr vor dem In-Kraft-Treten des Strafrechtsänderungsgesetzes 2006. Vorläufig wurde von der Statistik Austria die Verurteiltenzahl für das Jahr 2006 mit 13 bekannt gegeben, wobei es für die Differenz zu den Verurteilungen dieser Auswertung aus der Verfahrensautomation Justiz mehrere Erklärungen gibt, darunter eben, dass in letzterer auch die nicht rechtskräftigen Verurteilungen enthalten sind, vor allem aber, dass die gerichtliche Kriminalstatistik nur das jeweils führende, d.h. strafsatzbestimmende, Delikt ausweist. Daher scheint etwa eine Verurteilung nach § 107a StGB beim Zusammentreffen mit einer Verurteilung wegen einer schweren Körperverletzung, einer qualifizierten gefährlichen Drohung oder einer schweren Sachbeschädigung in der gerichtlichen Kriminalstatistik nicht auf.

 

Verurteilungen und Freisprüche insgesamt wegen § 107a StGB

StA

2006

2007

2006

2007

Wien

44

35

47

40

Korneuburg

7

4

5

12

Krems

3

0

7

1

St. Pölten

3

3

9

1

Wr.Neustadt

6

4

4

1

Eisenstadt

2

1

5

1

Linz

6

6

18

10

Ried

5

2

6

1

Steyr

1

1

6

0

Wels

4

2

0

7

Salzburg

11

2

20

12

Leoben

12

4

8

11

Graz

5

3

18

6

Klagenfurt

14

1

23

8

Innsbruck

18

10

20

6

Feldkirch

7

2

19

9

Ö insg

148

78

215

126

Zu 6:

Im Jahr 2006 wurden lt. Register St insgesamt 94 Fälle diversionell erledigt, im Jahr 2007 168. Eine Aufschlüsselung nach Diversionsformen ist nach dieser Auswertung nicht möglich.

Diversionelle Erledigungen wegen § 107a StGB

StA

2006

2007

Wien

17

41

Korneuburg

2

8

Krems

1

4

St. Pölten

1

7

Wr.Neustadt

6

11

Eisenstadt

2

7

Linz

6

7

Ried

0

6

Steyr

2

3

Wels

8

14

Salzburg

10

8

Leoben

2

1

Graz

12

20

Klagenfurt

10

7

Innsbruck

3

9

Feldkirch

12

15

Ö insg

94

168

 

 

Zu 7:

Zur Beantwortung dieser Frage wurde die Anzahl der beantragten einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre nach § 382 EO Schritt "stk", Schritttext "382g", Schrittdatum 2006 bis 7.12., ermittelt.

 

Danach wurden im Jahr 2006 insgesamt 116 Anträge gestellt, im Jahr 2007 239.

beantragte einstweilige Verfügungen nach § 382g EO

 

2006

2007

Wien

68

123

9

28

Bgld

0

5

10

17

Sbg

13

15

Stmk

9

34

Ktn

3

8

Tirol

2

5

Vbg

2

4

Ö insg

116

239

 

 . Jänner 2008

 

 (Dr. Maria Berger)