2483/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.01.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0136-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2640/J-NR/2007

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „keine Berührungsängste“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Im Zusammenhang mit dem in der Anfrage relevierten Aufenthalt des Landeshauptmannes von Kärnten, Dr. Jörg Haider, in einer Diskothek in Spittal an der Drau hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt mangels erkennbarer strafrechtlicher Relevanz kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die veröffentlichten Fotos zeigen keine „geschlechtlichen Handlungen“ im Sinne der §§ 202 und 218 StGB. § 208 StGB schützt Unmündige in vollem Umfang, unter 16-Jährige aber nur dann, wenn diese der Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht des Täters unterstehen.

Die weiteren Fragen fallen nicht in meinen gesetzlichen Vollziehungsbereich, weshalb ich um Verständnis ersuche, wenn ich dazu keine Stellungnahme abgebe.

. Jänner 2008

(Dr. Maria Berger)