2485/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.01.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

                                    GZ: BMWF-10.000/0239-C/FV/2007

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 27. Jänner 2008

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2483/J-NR/2007 betreffend die Förderschiene des FWF für Kunstuniversitäten, die die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen  am 30. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Der FWF ist bestrebt, dem in den erläuternden Bemerkungen zum Forschungs- und Technologieförderungsgesetz (FTFG) enthaltenen Aufgabenbereich „Entwicklung und Erschließung der Künste“ durch geeignete Förderungsaktivitäten  zu entsprechen. In diesem Sinne hat der FWF bereits bisher Projekte im Bereich von Wissenschaft und Kunst gefördert und hat spezielle Programmschienen – etwa beim Programm „Translational Research“ –  eingerichtet, um diesen Grenzbereich besonders zu berücksichtigen. Allerdings blieb bisher das Antragsvolumen im Vergleich zu anderen Wissenschaftsdisziplinen unterdurchschnittlich. Der FWF hat daher eine Initiative ergriffen, in Absprache mit den Kunstuniversitäten und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Aktivitäten zu setzen, um den Förderungsbereich „Entwicklung und Erschließung der Künste“ zu beleben. Der FWF betreibt gemäß FTFG ausschließlich Personenförderung. Die Förderung von Institutionen unterstellende Formulierung „Förderschiene für die Kunstuniversitäten“ kann daher nur durch eine unpräzise Wiedergabe eines Telefoninterviews zustande gekommen sein und entspricht nicht den Intentionen des FWF und des Bundesministeriums. Die inhaltlichen Schwerpunkte für hinkünftige, verstärkte Förderungsaktivitäten sind derzeit in Ausarbeitung und werden auch mit den Rektoren der Kunstuniversitäten diskutiert. Ausgangspunkt dafür ist eine gründliche Analyse der Bedürfnisse der im Grenzbereich von Wissenschaft und Kunst tätigen Personen.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Auch solche Zielsetzungen werden Gegenstand der Gespräche sein.

 

Zu Frage 4:

Einerseits sollen die Erfahrungen des FWF genutzt und andererseits sollen auf diese Weise zusätzliche Administrationskosten minimiert werden.

 

Zu Frage 5:

Die Beantwortung dieser Frage ist erst nach gründlicher Analyse der Bedürfnislage und der noch zu erarbeitenden Mengengerüste möglich und wird freilich auch durch die budgetären Möglichkeiten bestimmt.

 

Zu Frage 6:

Bereits jetzt können Angehörige von Kunstuniversitäten beim FWF Projekte einreichen. Im Sinne einer Verstärkung der Aktivitäten wird allerdings eine eigene Ausschreibung mit einem gesonderten Budget ins Auge gefasst.

 

Zu Frage 7:

Dies ist derzeit noch Gegenstand von Diskussionen.

 

Zu Frage 8:

Nein.

 

Zu Frage 9:

Dies ist – wie bereits in der Beantwortung zu Frage 1 ausgeführt – eine unzutreffende Annahme.

 

Zu Frage 10:

Nein.

 

Zu Frage 11:

Der FWF betreibt Personenförderung ungeachtet der institutionellen Verankerung der Antragsteller/innen.

 

Zu Frage 12:

Das kann aus den oben beschriebenen Gründen derzeit noch nicht genau festgelegt werden.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.