251/AB XXIII. GP

Eingelangt am 15.03.2007
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BM für Land- und Forstwirschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

           

JOSEF PRÖLL                                   

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0002 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 12. März 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Karl Öllinger, Kolleginnen

und Kollegen vom 17. Jänner 2007, Nr. 265/J, betreffend

Privatisierung des Abfertigungsrisikos

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Jänner 2007, Nr. 265/J, betreffend Privatisierung des Abfertigungsrisikos, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Einer Förderung von Kosten, die der Bildung von Rückstellungen dienen, steht das haushaltsrechtliche Thesaurierungsverbot entgegen. Dementsprechend sehen die für alle Ressorts verbindlichen Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004, in § 21 Abs. 2 Z 10 vor, dass Förderungsmittel des Bundes nicht zur Bildung von Rücklagen oder Rückstellungen nach dem Einkommensteuergesetz 1988 verwendet werden dürfen. Dabei gibt es keine Differenzierung zwischen gemeinnützigen und auf Gewinn orientierten Einrichtungen.

 

Im Übrigen darf auf die Beantwortung der an den Bundesminister für Finanzen gerichteten, schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 260/J verwiesen werden.

 

Der Bundesminister: