251/AB XXIII. GP
Eingelangt am 15.03.2007
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BM für Land- und Forstwirschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0002 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 12. März 2007
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Karl Öllinger, Kolleginnen
und Kollegen vom 17. Jänner 2007, Nr. 265/J, betreffend
Privatisierung des Abfertigungsrisikos
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Jänner 2007, Nr. 265/J, betreffend Privatisierung des Abfertigungsrisikos, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Einer Förderung von Kosten, die der Bildung von Rückstellungen dienen, steht das haushaltsrechtliche Thesaurierungsverbot entgegen. Dementsprechend sehen die für alle Ressorts verbindlichen Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004, in § 21 Abs. 2 Z 10 vor, dass Förderungsmittel des Bundes nicht zur Bildung von Rücklagen oder Rückstellungen nach dem Einkommensteuergesetz 1988 verwendet werden dürfen. Dabei gibt es keine Differenzierung zwischen gemeinnützigen und auf Gewinn orientierten Einrichtungen.
Im Übrigen darf auf die Beantwortung der an den Bundesminister für Finanzen gerichteten, schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 260/J verwiesen werden.
Der Bundesminister: