252/AB XXIII. GP

Eingelangt am 15.03.2007
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BM für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst

 

Anfragebeantwortung

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
15. Jänner 2007 unter der Nr. 245/J an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Meldedatenbanken, Zwangsverhei-
ratung und Genitalverst
ümmelung gerichtet.

Mit Novelle zum Bundesministeriengesetz vom 22. Februar 2007, BGBl. I Nr. 6/2007 iVm
der Entschließung des Bundespräsidenten vom 1. März 2007, BGBl. II Nr. 49/2007, sind
Angelegenheiten der Frauenpolitik" in meine Zuständigkeit übergegangen.

Ich beantworte diese Anfrage daher wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 3:

Bis 31.12.2006 wurden in der Datenbank Zwangsheirat" 7 Fälle und in der Datenbank

Genitalverstümmelung" 4 Fälle gemeldet.

Zu den Fragen 2 und 4:

Die Einrichtung der beiden Datenbanken war Teilbereich einer Initiative gegen Harmful
Traditional Practices", welche ressortübergreifend (BMaA, BMBWK, BMI, BMJ) durchge-
f
ührt wurde.


Ziel dieser Initiative war es, Gewalt gegen Frauen stärker in der Öffentlichkeit zu thema-
tisieren, Gewalt vorzubeugen und Gewaltopfern zu helfen.

Über das Ausmaß an traditionsbedingter Gewalt an Migrantinnen in Österreich gab und
gibt es kein konkretes Zahlenmaterial. Einzelfälle, die an das Licht der Öffentlichkeit drin-
gen, sind offensichtlich die Spitze des Eisberges. Die Einrichtung der beiden Datenban-
ken sollte daher dazu dienen, im Sinn einer nachhaltigen Politik besseres Zahlenmaterial
zu bekommen, um die Problematik auch anhand anonymisierter Daten beleuchten zu
k
önnen.

Aufgrund des derzeit vorhandenen Umfanges an Daten kann festgestellt werden, dass
es nach wie vor nicht gelungen ist, die Spitze des Eisbergs zu durchdringen und weiter-
hin Bemühungen gesetzt werden müssen, um zu konkreten Zahlenmaterial zu kommen,
welches dann Basis und Anleitung f
ür den weiteren Umgang mit dem Thema sein wird.