252/AB XXIII. GP
Eingelangt am
15.03.2007
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möglich.
BM für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
15. Jänner 2007 unter der Nr. 245/J an
die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Meldedatenbanken,
Zwangsverhei-
ratung und Genitalverstümmelung gerichtet.
Mit Novelle zum Bundesministeriengesetz vom 22. Februar
2007, BGBl. I Nr. 6/2007 iVm
der Entschließung des Bundespräsidenten vom 1. März 2007, BGBl. II Nr. 49/2007, sind
„Angelegenheiten der
Frauenpolitik" in meine Zuständigkeit
übergegangen.
Ich beantworte diese Anfrage daher wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Bis 31.12.2006 wurden in der Datenbank „Zwangsheirat" 7 Fälle und in der Datenbank
„Genitalverstümmelung" 4 Fälle gemeldet.
Zu den Fragen 2 und 4:
Die Einrichtung der beiden Datenbanken war Teilbereich einer Initiative
gegen „Harmful
Traditional
Practices", welche ressortübergreifend
(BMaA, BMBWK, BMI, BMJ) durchge-
führt wurde.
Ziel dieser Initiative war es, Gewalt gegen Frauen stärker in der Öffentlichkeit
zu thema-
tisieren, Gewalt
vorzubeugen und Gewaltopfern zu helfen.
Über das Ausmaß an traditionsbedingter Gewalt an
Migrantinnen in Österreich gab und
gibt es kein
konkretes Zahlenmaterial. Einzelfälle,
die an das Licht der Öffentlichkeit drin-
gen, sind offensichtlich die Spitze des
Eisberges. Die Einrichtung der beiden Datenban-
ken sollte daher dazu dienen, im Sinn einer nachhaltigen Politik
besseres Zahlenmaterial
zu bekommen, um die Problematik auch anhand
anonymisierter Daten beleuchten zu
können.
Aufgrund des derzeit vorhandenen Umfanges an Daten kann festgestellt
werden, dass
es
nach wie vor nicht gelungen ist, die Spitze des Eisbergs zu durchdringen und
weiter-
hin Bemühungen gesetzt werden müssen, um zu konkreten Zahlenmaterial zu
kommen,
welches dann Basis und Anleitung für
den weiteren Umgang mit dem Thema sein wird.