254/AB XXIII. GP
Eingelangt am 16.03.2007
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 17. Jänner 2007 unter der Nr. 257/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Privatisierung des Abfertigungsrisikos gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Vor der Einführung der „Abfertigung Neu" (BMVG, BGBl I 100/2002) wurden Abferti- gungsrückstellungen im Zuge von Basisförderungen berücksichtigt. Nach der Umstellung auf die „Abfertigung Neu" und nach Verordnung der allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004, BGBl. II 51/2004) stellt sich die Frage der Förderung von Abfertigungsrückstellungen - jedenfalls für neue Ar- beitsverhältnisse - nicht mehr.
Problemfälle könnten sich aber dann ergeben, wenn ein Förderungswerber bzw. eine Förderungswerberin ArbeitnehmerInnen beschäftigt, die dem Abfertigungs-Alt-System unterfallen. Die mit der praktischen Abwicklung der Förderungsfälle betrauten Mitarbeite- rInnen des Bundeskanzleramtes berichten allerdings, dass solche Problemfälle in ihrer Förderpraxis bisher nicht aufgetreten sind.
Dies dürfte auch daran liegen, dass das Bundeskanzleramt primär Projektförderungen und keine Basisförderungen vergibt.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 260/J durch den Bundesminister für Finanzen.