2572/AB XXIII. GP
Eingelangt am 29.01.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 29.11.2007 unter der Nummer 2424/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zeller Polizeiaffäre“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1:
Im BM.I ist dazu ein Aktenvorgang evident.
Zu Frage 2:
Die Art und Weise wurde zum Gegenstand von internen Ermittlungen gemacht.
Zur Frage 3:
Der ermittelte Sachverhalt wurde am 09.11.2007 der Disziplinarkommission beim BM.I, Senat 4, und dem Büro für interne Angelegenheiten übermittelt.
Frage 4:
Der Sachverhalt wurde der Staatsanwaltschaft Innsbruck zur strafrechtlichen Beurteilung übermittelt. Gemäß Mitteilung der Staatsanwaltschaft Innsbruck vom 30.11.2007, Zl. 17/St137/087i wurde die Anzeige gemäß § 90 StPO zurückgelegt.
Frage 5:
Die niederschriftliche Einvernahme der Zeugin wurde nach den Bestimmungen des AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991) durchgeführt. Dem zu Folge wurde die Zeugin darauf hingewiesen, dass sie zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet ist.