2580/AB XXIII. GP
Eingelangt am 01.02.2008
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möglich.
BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-40001/0106-IV/9/2007 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2592/J der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Zur Vorbereitung des vom Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz gemeinsam mit den Ländern entwickelten Fördermodells fanden eine Reihe von Besprechungen statt, in denen auch versucht wurde, die Zahl der betroffenen Haushalte in Österreich seriös abzugrenzen.Nach Schätzungen der Bundesländer nehmen derzeit rund 5.000 bis 20.000 Haushalte in Österreich illegale Betreuung bzw. Pflege in Anspruch. Eine Aufteilung auf die einzelnen Jahre ist angesichts dessen, dass naturgemäß keine genauen Zahlen vorliegen, nicht möglich.
Das Pflege-Übergangsgesetz regelt die vorübergehende Außerkraftsetzung (Amnestie) von Verwaltungsstrafbestimmungen, die ArbeitgeberInnen in privaten Haushalten bei der Beschäftigung von Betreuungs- und Pflegekräften betreffen.
Grundsätzlich ist ab 1.1.2008 nach dem Auslaufen der so genannten Pflegeamnestie jede Person u.a. von Strafdrohungen betroffen, die eine Betreuung nach den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes in nicht legaler Form durchführen lässt.
Frage 3:
Bis Ende November 2007 wurden insgesamt 92 Anträge auf Gewährung einer Unterstützung für die 24-Stunden-Betreuung eingebracht. Die relativ geringe Anzahl der Anträge ist damit zu erklären, dass durch die noch bestehende Pflegeamnestie derzeit kein Bedarf an legal beschäftigten Pflegekräften besteht.
Frage 4:
Von den bis Ende November 2007 eingebrachten Anträgen entfielen 25 Ansuchen auf die Förderung selbständig erwerbstätiger Pflegekräfte.
Frage 5:
52 der bis Ende November 2007 eingebrachten Ansuchen betrafen die Förderung unselbständig erwerbstätiger Betreuungspersonen.
Frage 6:
Von Seiten des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz wurden zahlreiche Informationsmaßnahmen initiiert um die Bevölkerung über die Fördermöglichkeiten einerseits, sowie über die Rechtslage nach dem Wegfall der Amnestieregelung andererseits aufzuklären.
Es wurden zahlreiche Inserate in Fachmedien geschalten um breite Bevölkerungsschichten zu informieren (wie z.B. Geriatrie Praxis Österreich, Österreichische Pflegezeitschrift, Vitale Senioren).Weiters wurde Informationsmaterial zur "24-Stunden-Betreuung" dem DG-Infomagazin der NÖGKK beigelegt und werden seitens der Ärztekammer die Informationsmaterialien zur 24-Stunden-Betreuung in den Ordinationen aufgelegt. Desweiteren wird auf die Gratis-Hotline 0800-22 03 03 beim Bundessozialamt hingewiesen.
Eine schriftliche Information des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz, ein Informationsblatt mit Hinweis auf Fördermodell und Ansprechstellen und eine Antwortkarte an alle PflegegeldempfängerInnen der Stufen 3-7 geben, welche zuhause gepflegt werden, wird über die Sozialversicherungsträger versandt. Im Rahmen dieser Information für pflegende Angehörige wird es die Möglichkeit geben, eine Antwortkarte an das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz kostenlos zurückzuschicken, wo sowohl die/der pflegende Angehörige, als auch die pflegebedürftige Person Beratungen anfordern können. Einerseits werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Wunsch zu Hause anrufen und ausführlich am Telefon beraten, andererseits wird die Möglichkeit eines Hausbesuches durch diplomierte Pflegefachkräfte zur Verfügung gestellt. Diese Hausbesuche werden im ganzen Jahr 2008 stattfinden und durch die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, die bereits seit einigen Jahren im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz die Aufgabe als Kompetenzzentrum für die Qualitätssicherung ausführt, durchgeführt werden.
Ebenfalls ist eine umfassende Broschüre zur „24-Std-Betreuung zu Hause“ erstellt worden, die auf Wunsch an Interessierte versandt wird und auch bei den Bundessozialämtern zur Entnahme aufliegt.
Auch stellt sich die Plattform des BMSK www.pflegedaheim.at als zentrale Informationsquelle (Informationen, Musterverträge, Anträge für Förderungen) zu allen Fragen der 24-Stunden-Betreuung dar.
Fragen 7 und 8:
Mit der Neuordnung der Pflegevorsorge in Österreich wurde durch das Inkrafttreten des Bundespflegegeldgesetzes und der Landespflegegeldgesetze mit Wirkung vom 1. Juli 1993 ein umfassendes und einheitliches System geschaffen, das pflegebe-
dürftigen Menschen die erforderliche Unterstützung sichern und die Möglichkeit der Führung eines selbstbestimmten und bedürfnisorientierten Lebens verbessern soll.
Entsprechend seiner Konzeption verfolgt das Pflegegeld dabei den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten. Im Jahr 2006 wurden für Pflegegeldleistungen des Bundes rund 1,6 Mrd. € und für jene der Länder rund 301,5 Mio. € aufgewendet.
80 - 85 % aller pflegebedürftigen Menschen werden im häuslichen Bereich von Angehörigen pflegerisch betreut. Die Übernahme einer derartigen Pflegetätigkeit stellt an den pflegenden Angehörigen neben großen physischen auch psychische Anforderungen. Einer der dem System der österreichischen Pflegevorsorge immanenten Grundsätze ist es daher auch, die Position pflegender Angehöriger, die durch ihre Betreuungstätigkeit einen gesellschaftspolitisch äußerst wertvollen Beitrag leisten, zu stärken.
Das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode sieht dazu zahlreiche Maßnahmen vor. Entsprechend diesem Programm der Bundesregierung wurde am 26. Februar 2007 eine Arbeitsgruppe unter dem Titel „Neugestaltung der Pflegevorsorge“ eingerichtet, der Vertreter von Bund, Ländern und auch der Gemeinden sowie der Sozialpartner angehören. Diese Arbeitsgruppe setzt sich mit den verschiedensten Problembereichen des bestehenden Pflegevorsorgesystems auseinander, um insgesamt zu einem nachhaltig gesicherten System leistbarer Pflege zu gelangen.
Mit der Neugestaltung der Pflege sollen Lösungen im Interesse einer bestmöglichen Zufriedenheit der betroffenen Menschen gefunden werden, die alle Bereiche des österreichischen Systems der Pflegevorsorge betreffen. Als ein Schritt zur Neugestaltung der Pflegevorsorge wurden mit Wirkung vom 1. Juli 2007 die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine legale, leistbare und qualitätsgesicherte 24-Stunden-Betreuung zuhause geschaffen.
Am 10. Oktober 2007 wurde die Arbeitsgruppe „Neugestaltung der Pflegevorsorge zwecks Erarbeitung von Lösungen zur Umsetzung der übrigen zum Bereich der Pflegevorsorge paktierten Ziele des Regierungsprogrammes von mir wieder einberufen. Dabei wurde die Einsetzung von drei Untergruppen zu den Themen Finanzierung (incl. Organisationsfragen), Pflegegeld (incl. Qualitätssicherung) und betreuende Angehörige sowie Sachleistungen (incl. Qualitätssicherung) beschlossen.
Überdies darf ich auf folgende Maßnahmen hinweisen, die von meinem Ressort zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger Menschen und ihrer betreuenden Angehörigen in jüngerer Zeit bereits durchgeführt wurden bzw. aktuell durchgeführt werden.
Pilotprojekt „Unterstützung für pflegebedürftige Menschen mit demenziellen Erkrankungen und deren pflegende Angehörige“
Mein Ressort führt seit Februar 2007 das Pilotprojekt „Unterstützung für pflegebedürftige Menschen mit demenziellen Erkrankungen und deren pflegende Angehörige“ in Zusammenarbeit mit der BAG und Alzheimer Angehörige Austria durch, wobei hier der präventive Charakter dieser Maßnahme speziell für die pflegenden Angehörigen von demenziell erkrankten Menschen betont wird, da gerade die Betreuung demenziell erkrankter Menschen hohe Anforderungen an die Pflegepersonen stellt und oftmals psychisch und physisch besonders belastend ist.
Im Rahmen des Pilotprojektes wird die Finanzierung von Ersatzpflege für Zeiten der Verhinderung der Hauptpflegeperson von demenziell erkrankten Pflegebedürftigen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung unter erleichterten Bedingungen bereits ab Vorliegen der Pflegegeldstufe 1 gefördert.
Das ursprünglich bis Jänner 2008 befristete Projekt wurde bis auf weiteres verlängert.
Handbuch Demenz
Die Gesundheit Österreich GmbH/ Geschäftsbereich ÖBIG arbeitet derzeit am Projekt „Betreuungsangebote für demenziell erkrankte Menschen“
Kerninhalte dieser Studie sind:
§ Ermittlung der aktuellen Fallzahl demenziell Erkrankter in Österreich;
§ Bestandsaufnahme aller Angebote, die speziell auf die Betreuung demenziell Erkrankter ausgerichtet sind bzw. demenzgerechte Dienste und Einrichtungen anbieten;
§ Festlegung des qualitativen Bedarfes des bestehenden Angebotes (Qualitätsstandards) unter Einbeziehung von ExpertInnen und
§ Abschätzung des quantitativen Bedarfes unter Einbeziehung von ExpertInnen;
§ Erarbeitung eines Demenzhandbuchs, in dem Dienste und Einrichtungen für demenziell erkrankte Menschen aufgelistet und qualitativ beschrieben sind.
Pilotprojekt „Beratungsscheck – Fachliche Erstberatung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen“
Seit September 2006 wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) das Pilotprojekt „Beratungsscheck - Fachliche Erstberatung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen“ durchgeführt, das vom BMSK gefördert wird.
In zwei ersten Projektphasen haben dabei pflegebedürftige Menschen die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung (Dauer 1,5 Stunden) insb. vor Ort, also zu Hause, in der konkreten Betreuungssituation, durch eine diplomierte Pflegefachkraft erhalten.
Dazu wurde den Bescheiden der PVA, mit denen ein Pflegegeld der Stufen 1 bis 7 gewährt bzw. erhöht wurde, Gutscheine für ein kostenloses Beratungsgespräch samt einer entsprechenden Information beigelegt, sofern der Pflegegeldbezieher/die Pflegegeldbezieherin den Wohnort im jeweiligen Zielgebiete hatte. Die Beratungsgespräche konnten bei einer vor Ort tätigen Landesorganisation der BAG in Anspruch genommen werden.
Von Jänner bis Ende März 2008 soll eine dritte Projektphase im Zielgebiet Steiermark durchgeführt werden, wobei allen Personen, die bei der PVA erstmals ein Pflegegeld beantragen, bereits mit der Antragsbestätigung ein Beratungsgutschein übermittelt wird.
Das Projekt wird derzeit vom NPO-Institut der Wirtschaftsuniversität Wien evaluiert.
Pilotprojekt - Erholungsurlaub für pflegende Angehörige
Der Kriegsopfer- und Behindertenverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland bietet seit September 2006 im Rahmen eines Pilotprojektes einen 14-tägigen Urlaub in seinem Erholungshaus im Helenental an, der entweder nur von der Hauptpflegeperson oder auf Wunsch gemeinsam mit der zu pflegenden Person verbracht werden kann. Neben dem im Vordergrund stehenden Erholungszweck wird auch ein Rahmenprogramm (beispielsweise moderierter Erfahrungsaustausch, Pflegetipps, Rechtsberatung) angeboten.
Dieses Projekt wird unter maßgeblicher Kostenbeteiligung des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung abgewickelt und wird mittels Fragebögen, die am Ende des Aufenthaltes bzw. ca. 3 Monate nach dem Aufenthalt durch die Teilnehmer ausgefüllt werden, evaluiert.
Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege
Bei dieser Form der Qualitätssicherung werden BezieherInnen eines Bundespflegegeldes, die in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden, von diplomierten Pflegefachkräften, die ein spezifisches Wissen über die häusliche Pflege mitbringen und über eine hohe Beratungskompetenz verfügen, besucht. Im Rahmen dieser Hausbesuche werden die konkrete Pflegesituation und –qualität anhand eines standardisierten Situationsberichtes erfasst, wobei der Schwerpunkt auf die Information und Beratung gelegt wird.
Die Qualitätssicherung wurde als Projekt gestartet und aufgrund der guten Erfahrungen als laufende Maßnahme implementiert, wobei bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ein eigenes Kompetenzzentrum zur Durchführung eingerichtet wurde.
Solche Hausbesuche erfolgen auch bei sämtlichen PflegegeldbezieherInnen, denen eine Förderung zur 24-Stunden-Betreuung gewährt wurde.
Seit 2001 (bis August 2007) wurden mehr als 20.000 Hausbesuche durchgeführt. Im Jahr 2008 ist geplant ca. 15.000 Hausbesuche bei PflegegeldbezieherInnen der Stufen 1 bis 7 vorzunehmen.
Pflegetelefon – Beratung für Pflegende
Neben verschiedenen anderen Servicestellen besteht im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz mit dem „Pflegetelefon – Beratung für Pflegende“ ein spezielles Angebot für pflegende Angehörige, das in gesteigertem Ausmaß in Anspruch genommen wird. Unter der österreichweiten, gebührenfreien Telefonnummer 0800 20 16 22 erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtung Informationen zu allen Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit und tragen damit dem Erfordernis einer auch informativen Unterstützung der pflegenden Angehörigen Rechnung.
Insgesamt wurden im Jahr 2006 von den Mitarbeiter/innen des Pflegetelefons 11.008 Gespräche geführt, wobei deutlich mehr Frauen (Anteil rund 75%) als Männer Informationen beim Pflegetelefon einholen.
Die überwiegende Anzahl der Kontaktaufnahmen erfolgte im Jahr 2006 durch die Gruppe der privaten Pflegepersonen. Die meisten Anfragen betrafen das Thema Pflegegeld, gefolgt von Fragen zu sozial- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und zu finanziellen Hilfen und Förderungen.
Das Pflegetelefon ist auch auf den großen Seniorenmessen vertreten und führt vor Ort Informations- und Beratungsgespräche durch.
Plattform für pflegende Angehörige
Im August 2006 wurde zusätzlich zum Pflegetelefon die Internetplattform für pflegende Angehörige eingerichtet. Diese Plattform versteht sich als Informationsdrehscheibe und gibt zu relevanten Themen für die Pflege zu Hause Auskunft.
Pflegende Angehörige erhalten Informationen über Pflegegeld, sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung von Pflegepersonen, mobile soziale Dienste, Hilfsmittel für die Pflege, Therapien bei Hausbesuch, Kurse und Selbsthilfegruppen, finanzielle Begünstigungen, sowie stationäre Weiterpflege. Ebenso wird auf Entlastungsangebote, wie etwa Urlaub für pflegende Angehörige, Kurzzeitpflege und Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger aufmerksam gemacht. Des Weiteren sind Information über die Beratungsangebote des BMSK, Handynet, Studien und Publikationen des Ressorts, Formulare sowie einschlägige Fachzeitschriften rund um das Thema Pflege abrufbar. Die angebotenen Inhalte werden laufend aktualisiert und erweitert.
Die Plattform bietet darüber hinaus ein offenes Forum mit Tipps und der Möglichkeit zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen rund um die Pflege daheim. Die Plattform für pflegende Angehörige ist unter www.pflegedaheim.at abrufbar.
Sozialversicherungsrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger
Um die Situation der betreuenden Angehörigen zu verbessern, wurde eine begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für jene Personen, die einen nahen Angehörigen ab der Pflegegeldstufe 3 betreuen und aus diesem Grunde ihre Erwerbstätigkeit aufgeben mussten, geschaffen. Diese Pflegepersonen werden insofern begünstigt, als der Bund den fiktiven Dienstgeberbeitrag übernimmt. Die Pflegeperson hat daher nicht 22,8 %, sondern nur 10,25 % der Bemessungsgrundlage als Beitrag zu leisten.
Seit 1. Jänner 2006 besteht außerdem die Möglichkeit einer begünstigten Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige, die einen nahen Angehörigen ab der Pflegegeldstufe 3 betreuen und keine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben. Dabei wird der fiktive Dienstgeberbeitrag durch den Bund übernommen.
Überdies wurde durch das Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2007 die sozialversicherungsrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger mit Wirkung vom 1. Juli 2007 weiter verbessert.
Dabei werden die Beitragsanteile der versicherten Personen im Rahmen der begünstigten Weiter- bzw. Selbstversicherung in der Pensionsversicherung bei der Pflege eines nahen Angehörigen, für einen Zeitraum von längstens 48 Kalendermonaten, ab der Pflegegeldstufe 4 zur Hälfte bzw. ab der Pflegegeldstufe 5 zur Gänze vom Bund getragen.
Frage 9:
Das mit den Ländern abgestimmte Fördermodell der 24-Stunden-Betreuung soll nach Auslaufen der so genanten Pflegeamnestie ab dem 1.1.2008 in der Praxis erprobt werden.
Ich beabsichtige, noch im ersten Halbjahr 2008 eine Evaluierung des Fördermodells durchführen zu lassen, aufgrund deren Ergebnisse über allfällige Veränderungen des Systems zu entscheiden sein wird.
Mit freundlichen Grüßen