2584/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.02.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

                                                                                                       

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

                                                                                                        (5-fach)

 

 

 

GZ: BMSK-20001/0001-II/2008

Wien,

 

 

Betreff:  Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger u. a. betreffend Kreditzinsen der Sozialversicherungsträger, Nr. 2601/J

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2601/J der Abgeordneten Karl Öllinger u. a. wie folgt:

 

 

Frage 1:

Vorweg teile ich mit, dass ich die gegenständliche parlamentarische Anfrage an den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit der Bitte um Stellungnahme zu dieser Frage weitergeleitet habe und hat mir der Hauptverband diesbezüglich nunmehr Folgendes mitgeteilt:

 

„Die angegebenen Zahlen beruhen auf den Finanzstatistiken der Sozialversicherungsträger.

Diese Statistiken sind nach den Weisungen für die Rechnungsführung und Rechnungslegung gemäß § 444 Abs. 6 ASVG zu erstellen (vgl. §§ 7, 8 und 22 dieser Rechnungsvorschriften).

Sie unterscheiden nicht zwischen Zinsen für „Kredite, die … aufgenommen werden mussten …“ und anderen Anlässen, die Zinszahlungen auslösten (z. B. jenen, in denen eine Zwischenfinanzierung wirtschaftlich vorteilhaft sein kann), sodass eine rein kreditbezogene Aufstellung im Rahmen der verfügbaren Zeit nicht vorgelegt werden kann.“

Zur Beantwortung der Frage selbst erlaube ich mir auf die unten stehende, mir seitens des Hauptverbandes übermittelte Tabelle zu verweisen:

Beträge in Euro

Jahr/
Versicherungsträger

2003

2004

2005

2006

2007
vorläufig
Stand 11/2007

WGKK

3.138.385

5.163.597

7.239.425

12.157.524

18.000.000

NGKK

1.778.973

2.477.300

2.820.846

3.872.475

3.674.150

BGKK

45.299

139.712

311.022

457.763

885.000

OÖGKK

6.128

4.399

9.524

30.789

20.000

STGKK

150.465

223.453

791.901

1.654.098

4.200.000

KGKK

81.995

238.335

696.028

1.242.992

2.735.000

SGKK

26.342

23.684

22.275

81.978

16.000

TGKK

12.322

4.979

91.072

252.655

170.000

VGKK

588.700

620.181

619.946

728.881

763.000

BKK Gesamt

264

362

809

26.559

34.267

AUVA

384

1.281

15.713

45.893

1.110

PVA

19.196.377

16.741.514

15.429.552

22.812.670

22.500.000

BVA

0

0

0

0

0

SVA

3.041.944

1.374.812

2.047.890

2.397.313

2.500.000

SVB

3.523.770

2.019.385

1.601.623

1.647.085

1.800.000

VAEB

379.108

90.343

65.670

84.462

60.000

Gesamtergebnis

31.970.456

29.123.337

31.763.296

47.493.137

57.358.527

 

 

Frage 2:

 

Die Beantwortung dieser Frage liegt im Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend.

 

 

Mit freundlichen Grüßen