2585/AB XXIII. GP
Eingelangt am 01.02.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0001-I/A/4/2008 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2616/J der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Frage 1:
Es wurden in den Jahren 2002 bis 2006 Förderungen an Vereine in folgender Höhe gewährt (Beträge in Euro):
|
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
|
8.024.248,09 |
5.348.746,05 |
5.743.098,97 |
6.434.825,89 |
6.911.687,83 |
Frage 2:
Es wurden keine Selbsthilfegruppen gefördert.
Fragen 3 und 4:
Die Entscheidung, ob zukünftig Selbsthilfegruppen gefördert werden, ist von den einlangenden Förderansuchen und von der Erfüllung der Fördervoraussetzungen abhängig zu machen.
Aufgrund der Änderung des Tätigkeitsfeldes des Vereines NEUSTART, der sich mit der Betreuung von Verbrechensopfern beschäftigt hat, entfällt die Förderung ab dem Jahre 2008.
Mit freundlichen Grüßen