2586/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.02.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-40001/0105-IV/9/2007                                           Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2618/J der Abgeordneten Ing. Nobert Hofer und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

 

Frage 1:

Diesbezüglich liegt dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz kein Datenmaterial vor.

Die Zahlen der Personen in Alten- und Pflegeheimen sind aus dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2006 (siehe Beilage) ersichtlich. Diese Daten beruhen auf den Angaben der Länder.

 

 

Fragen 2 und 3:

Dazu stehen meinem Ressort keine Daten zur Verfügung.

 

 

Frage 4:

Laut Mitteilungen der Länder vom April 2007 bewegte sich der Nettoaufwand der Länder pro Person im Jahre 2005 für Alten- und Pflegeheime im Monat zwischen € 480,- und € 1.130,-.

 

 

Frage 5:

Nach Erhebungen des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz über Alten- und Pflegeheime in Österreich waren in den Bundesländern jeweils Ende 2002, 2004 und 2006 folgende Heimplätze (Wohnplätze, Pflegeplätze sowie Wohnplätze mit Pflege) vorhanden:

 

 

 

2002

2004

2006

Burgenland

1.495

1.545

1.781

Kärnten

4.018

4.240

4.464

11.079

10.438

10.902

12.346

11.799

11.852

Salzburg

4.996

5.041

5.163

Steiermark

8.558

8.862

9.343

Tirol

4.847

5.118

5.153

Vorarlberg

1.944

1.975

2.133

Wien

19.799

19.443

19.316

Österreich

69.082

68.461

70.107

 

 

Frage 6 bis 8:

Eine generelle Beantwortung der Fragen, in wie vielen Fällen Persönliche Assistenz, ein Betreutes Wohnen oder Pflege und Betreuung im eigenen Heim als Alternative zu einem Heimaufenthalt möglich gewesen wäre, ist aus meiner Sicht nicht möglich.

 

Einerseits hängt die Entscheidung einen Heimaufenthalt als Form der Pflege zu wählen vom konkreten Pflegebedarf und den persönlichen Beweggründen der be­troffenen Person ab, andererseits spielen auch die Rahmenbedingungen, unter wel­chen die Pflege und Betreuung erbracht werden kann, wie das Angebot an sozialen Diensten oder das Vorhandensein von Angehörigen, dabei eine große Rolle.

 

Wie aus Studien aber bekannt ist, besteht eine deutliche Präferenz pflegebedürftiger Menschen für eine Pflege im eigenen Heim. Dabei soll das Pflegegeld den pflegebe­dürftigen Menschen die erforderliche Unterstützung sichern und die Möglichkeit der Führung eines selbstbestimmten und bedürfnisorientierten Lebens verbessern. Als ein weiterer Schritt dazu wurden mit Wirkung vom 1. Juli 2007 die rechtlichen Rah­menbedingungen für eine legale, leistbare und qualitätsgesicherte 24-Stunden-Betreuung zu Hause geschaffen.

 

 

Frage 9:

Diese Frage kann ausschließlich im Hinblick auf die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) beantwortet werden, dessen Regelung in die Kompetenz des Bundes fällt.

 

Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass für die Maßnahme der PAA bundesweit von einem finanziellen Aufwand von durchschnittlich € 9.178,60 pro Assistenznehmer/in auszugehen ist. Die Durchschnittswerte der im Jahr 2006 entstandenen Kosten für diese Leistung können im Einzelnen der unteren Tabelle entnommen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Höhe der Leistung im Einzelfall nach der individuellen Situation richtet.

 

 

Die Förderung der Persönlichen Assistenz in anderen Lebensbereichen fällt in die Zuständigkeit der Länder. Dazu stehen meinem Ressort keine Daten zur Verfügung.

 

 

Frage 10:

Hinsichtlich der angefragten Kosten stehen meinem Ressort keine Daten zur Verfügung.

 

 

Frage 11 und 14:

Dazu stehen meinem Ressort keine Daten zur Verfügung.

 

 

Frage 12:

An dieser Stelle kann nur auf die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) zur Unterstützung der beruflichen Teilhabe (Bundeskompetenz) eingegangen werden.

 

Aus der bei der Beantwortung der Frage 9 angefügten Tabelle geht hervor, dass laut Controllingdaten im Jahr 2006 insgesamt 193 Personen die vom Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz geförderte Assistenzleistung der PAA in Anspruch nahmen. Die Anzahl der im Jahr 2006 in den einzelnen Bundesländern geförderten Personen kann ebenfalls der bei der Beantwortung der Frage 9 angefügten Tabelle entnommen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Förderung der Persönlichen Assistenz in anderen Lebensbereichen die Zuständigkeit der Länder gegeben ist und diesbezüglich meinem Ressort keine Daten zur Verfügung stehen.

 

 

 

Frage 13:

Laut Studie „Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen in Österreich“ vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) gab es in Österreich mit Stand 31. Dzember 2002 in betreuten Wohnformen für Menschen mit geistigen und mehrfachen Einschränkungen ca. 8.400 Plätze (ohne Kärnten) sowie für alte Menschen mehr als 1.800 Plätze (ohne NÖ, Salzburg und Tirol).

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Beilage

        - zu Frage 1