2587/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.02.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-40001/0104-IV/9/2007                                           Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2620/J der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer u. a. wie folgt:

 

Die Anfrage bezieht sich offensichtlich auf geschützte Werkstätten, die auf landes­gesetzlicher Grundlage geführt werden. Diese Einrichtungen der Beschäftigungstherapie sind von den in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz fallenden Integrativen Betrieben gemäß § 11 Behinderteneinstellungsgesetz klar abzugrenzen.

 

Die in den Integrativen Betrieben beschäftigten Menschen mit Behinderung werden mindestens kollektivvertraglich entlohnt, unterliegen in vollem Umfang der gesetzlichen Sozialversicherung und haben betriebliche Mitspracherechte wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch (Betriebsrat).

 

Anlässlich der Landessozialreferentenkonferenz im Mai 2006 wurde der Bund ersucht, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um rechtliche und finanzielle Grundlagen zur eigenständigen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von in Einrichtungen der Beschäftigungstherapie tätigen Menschen mit Behinderung zu erarbeiten.

 

Beschäftigungstherapie wird im Rahmen der Sozial - oder Behindertenhilfegesetze der Bundesländer angeboten, weshalb aus kompetenzrechtlichen Gründen die Einbindung der Bundesländer in die zu schaffende Arbeitsgruppe unumgänglich ist. Die Länder haben sich zur Mitarbeit auch bereit erklärt. Anlässlich der letzten Landessozialreferentenkonferenz im Juni 2007 wurde vereinbart, dass das Bundesland Kärnten eine derartige Arbeitsgruppe einrichten wird.

 

Mangels Zuständigkeit für die von der Anfrage umfassten geschützten Werkstätten vermag ich die darauf Bezug habenden Fragen nicht zu beantworten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen