2588/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.02.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Dezember 2007 unter der Nr. 2606/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Umsetzung des § 1 Abs. 3 E-Government Gesetz“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) verfolgt seit Mai 2007 die Umstellung nach den im E-Government-Gesetz festgelegten internationalen Standards.

Sukzessive wurden alle Inhalte barrierefrei gestaltet. Seit September 2007 findet ein Testbetrieb der Webseiten des BMeiA - wie jene der Zentralseite www.bmeia.gv.at - statt. Die vollständige Umsetzung gemäß dem Pflichtenheft, d.h. die abschließende technische Umstellung des Internetangebotes des BMeiA, wird in der ersten Februarwoche erfolgen.

Die Internetauftritte der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland weisen ebenfalls bereits eine weitgehende Umsetzung der Barrierefreiheit nach internationalen Standards auf. Derzeit sind 57 Vertretungsbehörden an die Struktur der BMeiA-Hauptseite angegliedert, davon ist die Hälfte barrierefrei umgesetzt. Es wird laufend an der weiteren Umsetzung gearbeitet.


Zu Frage 4:

Im Zuge der Umsetzung eines barrierefreien Webauftritts des BMeiA wurden auch eine Vereinfachung der Navigationsmöglichkeiten durch die Webseite sowie ein benutzerfreundliches Redaktionssystem (Content Management System) in Auftrag gegeben. Diese Verbesserungen waren Teil einer Gesamtauftragserteilung mit dem Ziel, Informationen über das BMeiA der Öffentlichkeit insgesamt leichter zugänglich zu machen.

Als permanenter Prozess gehen die Bemühungen zur Optimierung der Zugänglichkeit von behördlichen Webangeboten über den 1.1.2008 weit hinaus. Daher wird auch in Zukunft Barrierefreiheit integraler Bestandteil der täglichen Arbeit an Webangeboten des BMeiA sein.