2591/AB XXIII. GP
Eingelangt am 01.02.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Dezember 2007 unter der Nr. 2853/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Umsetzung der beiden CEDAW Entscheidungen (Communication 5/2005 und Communication 6/2005)“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Zuständigkeit für die innerstaatliche Umsetzung der vorliegenden Empfehlungen des CEDAW-Komitees liegt bei den für die betreffenden Konventionsmaterien zuständigen Ressorts: beim Bundeskanzleramt, beim Bundesministerium für Justiz und beim Bundesministerium für Inneres.
Zu den Fragen 2 und 3:
Eine deutsche Übersetzung der Entscheidungen ist in Ausarbeitung und wird nach Vorliegen auf den Homepages des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für Justiz öffentlich zugänglich gemacht werden.
Zu den Fragen 4 und 5:
Österreich wird das CEDAW-Komitee fristgerecht über gesetzte Aktivitäten und Verbesserungen informieren. Die Erarbeitung der österreichischen Stellungnahme erfolgt durch die zu Frage 1 erwähnten für die betreffenden Konventionsmaterien zuständigen Ressorts. Nach Fertigstellung wird diese vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten dem CEDAW-Komitee übermittelt.
Zu Frage 6:
Die für die Umsetzung der Empfehlungen des CEDAW-Komitees jeweils zuständigen Ressorts stehen in regelmäßigem Kontakt mit einschlägig tätigen Frauenrechtsorganisationen, denen eine wichtige Rolle beim Schutz von Frauen vor Gewalt zukommt.