26/AB XXIII. GP
Eingelangt am 29.12.2006
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
30. Oktober 2006 unter der Nr. 20/J
an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra-
ge betreffend Rückersatz von
Ausbildungskosten; Anwendbarkeit auf SportlerInnen
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 9 und 11:
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7/J durch den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.
Zu Frage 10:
Die Beurteilung deutschen Verfassungsrechts stellt keinen Gegenstand der
Vollzie-
hung im Sinne des
Art. 52 B-VG dar.
Was § 2d AVRAG betrifft, bestehen an dessen
Verfassungskonformität auch im Hin-
blick auf die
Freiheit der Berufswahl nach Art. 18 StGG keine Zweifel.