26/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.12.2006
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Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
30. Oktober 2006 unter der Nr. 20/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra-
ge betreffend R
ückersatz von Ausbildungskosten; Anwendbarkeit auf SportlerInnen
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 9 und 11:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7/J durch den

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.

Zu Frage 10:

Die Beurteilung deutschen Verfassungsrechts stellt keinen Gegenstand der Vollzie-
hung im Sinne des Art. 52 B-VG dar.

Was § 2d AVRAG betrifft, bestehen an dessen Verfassungskonformität auch im Hin-
blick auf die Freiheit der Berufswahl nach Art. 18 StGG keine Zweifel.