2603/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.02.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0134-Pr 1/2007
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2631/J-NR/2007
Der Abgeordnete zum Nationalrat Lutz Weinzinger und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Errichtung einer forensischen Psychiatrie auf dem Gelände der Justizanstalt Asten“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3 und 5:
Seit mehreren Monaten prüft das Bundesministerium für Justiz verschiedene Möglichkeiten für die langfristige und abschließende Unterbringung von stabilisierten und mindergefährlichen geistig abnormen Rechtsbrechern nach § 21 Abs. 1 StGB. Für Anfang 2010 ist nun die Inbetriebnahme einer solchen Unterbringungsmöglichkeit in einem Zubau am gesicherten Gelände der Außenstelle Asten der Justizanstalt Linz geplant. Die Untergebrachten werden nach vorhergehenden, langzeitigen Aufenthalten in psychiatrischen Krankenhäusern oder der Justizanstalt Göllersdorf behandelt und die deliktspezifische Gefährlichkeit soweit abgebaut, sodass diese Personen eine Akutversorgung in einem Psychiatrischen Krankenhaus bzw. eine Sicherheitsunterbringung in der Justizanstalt Göllersdorf nicht mehr benötigen. Bis zu ihrer (bedingten) Entlassung durch das Vollzugsgericht bedarf es bei dem Großteil dieser Insassen jedoch noch einer mittel- bis langfristigen psychosozialen und sozialpädagogischen Rehabilitation, um für eine nachhaltige Stabilisierung sowie für eine umfassende Betreuung und Vorbereitung auf die Entlassung sorgen zu können.
Zu 4 und 9:
Die Kosten für den Bau dieser Einrichtung betragen rund 7,5 Mio Euro. Die Einsparungen für die Justiz betragen nach ersten Berechnungen für 2010 ca. 5,2 Mio. Euro; für 2011 bei Vollbelag ca. 8,1 Mio. Euro.
Zu 6 und 7:
Solche Äußerungen gegenüber der Bevölkerung habe ich weder gemacht noch sind mir solche bekannt. Zu dem für diese Einrichtung vorgesehenen Personenkreis verweise ich auf meine Antwort zur Frage 1.
Zu 8:
Der genannte Betrag ist der Durchschnittsatz der Pflegegebühren in den psychiatrischen Krankenhäusern Österreichs. Der durch Verordnung der OÖ Landesregierung festgesetzte Tagsatz für Untergebrachte in der Landesnervenklinik Wagner-Jauregg in Linz beträgt derzeit 404,80 Euro und liegt somit noch deutlich über dem Durchschnittssatz. Die Berechnungsgrundlagen für den Spitals-Tagsatz stehen dem Bundesministerium für Justiz nicht zur Verfügung.
Zu 10:
Der Tagsatz orientiert sich an den Kosten eines Untergebrachten in der Justizanstalt Göllersdorf und enthält sowohl Personal- als auch Sachaufwand.
Zu 11:
Viele Leistungen eines psychiatrischen Krankenhauses im medizinischen Bereich (z.B. Neurologie, Akutbereich) werden bei dieser Personengruppe – wenn überhaupt – nur in der ersten Akutphase der Erkrankung benötigt. Die anschließende Behandlung und Betreuung des Personenkreises des Maßnahmenvollzuges ist sozial-rehabilitativ und langfristig angelegt und daher eher mit der Struktur und den Kosten eines Pflegeheimes vergleichbar. Ferner entfallen bei Eigenführung die beträchtlichen Overhead-Kosten eines Spitals.
Zu 12 und 13:
Für ein Zusammenführen von schwierigen und medizinisch auffälligen Untergebrachten reichen die Unterbringungsmöglichkeiten in der Justizanstalt Göllersdorf mit 136 Betten. In dieser Anstalt können solche Insassen angehalten werden.
Was jedoch bisher gefehlt hat, waren Alternativen im langfristigen Rehabilitations- und Pflegebereich innerhalb der Justiz. So könnten sofort etwa die Hälfte der Insassen der Justizanstalt Göllersdorf bei Vorhandensein einer solchen Alternative dorthin überstellt werden und die freiwerdenden Betten mit psychiatrisch-medizinisch aufwändiger zu behandelnden Untergebrachten aus den psychiatrischen Krankenhäusern belegt werden.
Jänner 2008
(Dr. Maria Berger)