2605/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.02.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

GZ: BMWF-10.000/0243-C/FV/2007

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 31. Jänner 2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2603/J-NR/2007 betreffend Umsetzung des § 1 Abs. 3 E-Government-Gesetz, die die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen am 6. Dezember 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Der Webauftritt des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (www.bmwf.gv.at) ist barrierefrei zugänglich. Bei der Neuerstellung des Webauftrittes nach Wiedererrichtung des Ressorts auf Grund der Novelle zum Bundesministeriengesetz mit Wirkung vom 1. März 2007 hat das Bundesministerium gleich auf die Einhaltung der Zugänglichkeitsrichtlinien 1.0 geachtet. Es sind daher auch keine zusätzlichen Kosten für eine allfällige Umstellung entstanden.

 

Bei folgenden Domains handelt es sich um Umleitungen auf die Website des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, demzufolge sind auch diese barrierefrei zugänglich:

www.bologna.at

www.eu-bildungsprogramme.at

www.studierendenanwaltschaft.at

 

Bei den in den Zuständigkeitsbereich des Ressorts fallenden Einrichtungen stellt sich die Situation wie folgt dar:

Studienbeihilfenbehörde (www.stipendium.at) – barrierefrei

 

Psychologische Studentenberatung (www.studentenberatung.at) – barrierefreier Zugang, der noch weiter überarbeitet werden wird

 

Fachhochschulrat (www.fhr.ac.at) – im Wesentlichen barrierefrei

 

Akkreditierungsrat (www.akkreditierungsrat.at) – barrierefreier Zugang, der noch verbessert werden wird

 

Österreichischer Wissenschaftsrat (www.wissenschaftsrat.ac.at) – derzeit wird an einer Umstellung gearbeitet, im Laufe des 1. Quartals 2008 soll ein barrierefreier Zugang gegeben sein

 

Österreichischer Bibliothekenverbund und Service GesmbH (www.obvsg.at) – barrierefrei seit
1. Jänner 2008

 

Österreichisches Archäologisches Institut (www.oeai.at) – barrierefreier Zugang

 

Österreichisches Institut für Geschichtsforschung (www.univie.ac.at/Geschichtsforschung) – für Blinde mit einem Braille-Zusatzgerät gut lesbar, da die wesentlichen Informationen über den Haupttext und nicht über die zusätzliche Grafik-Leiste vermittelt werden. Der Ausbau einer Sprachausgabe ist vorgesehen. Die wichtigsten Studieninformationen sind außerdem auf der Homepage der Universität Wien barrierefrei abrufbar.

 

Ludwig Boltzmann Gesellschaft (www.lbg.ac.at) – Umstellung im Laufe des 1. Quartals 2008

Österreichische Akademie der Wissenschaften (www.oeaw.ac.at) – Umstellung im Laufe des
1. Quartals 2008

 

Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (www.fwf.ac.at) - Umstellung im Laufe des 1. Quartals 2008

 

Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (www.zamg.ac.at) – Umstellung ist derzeit im Laufen

 

Geologische Bundesanstalt (www.geologie.ac.at) – Da es sich bei den von der Geologischen Bundesanstalt (GBA) im Internet bereitgestellten Informationen um geologische Informationen im weitesten Sinne handelt (das sind wissenschaftliche Publikationen, geologische Karten, Bildmaterial etc.), wird der barrierefreie Zugang für Menschen mit Einschränkungen seitens der GBA bei der nächsten Überarbeitung des Internetauftrittes in folgender Weise sichergestellt werden: Mittels optischer und akustischer Information werden Menschen mit Einschränkungen gebeten werden, sich mit dem Mitarbeiter der Stabstelle der GBA für Internationale Kooperation und Öffentlichkeitsarbeit direkt in Verbindung zu setzen, damit dieser ihnen die gewünschten Informationen in einer ihren Einschränkungen entgegenkommenden und entsprechenden Form bereitstellen kann.

 

Zu Frage 4:

Internetauftritte barrierefrei zugänglich zu machen, ist ein laufender Prozess und kann zu keinem Zeitpunkt als abgeschlossen betrachtet werden. Barrierefreiheit ist eng mit anderen Bereichen der Gestaltung von Webangeboten wie beispielsweise Usability verzahnt. Zweck ist immer, Verwaltungsleistungen im Internet so zu gestalten, dass sie für alle Menschen einfach, schnell und komfortabel zugänglich sind.

 

Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Webangeboten der Verwaltung sind integraler Bestandteil laufend erforderlicher Aktualisierungsaktivitäten und technischer Anpassungen: Sowohl bei Relaunches, beim Aufbau neuer Webangebote als auch bei der täglichen Arbeit an Angeboten im Internet – technisch wie redaktionell – wird auf Zugänglichkeitsanforderungen geachtet. Daher sind keine gesonderten finanziellen Mittel dafür vorgesehen, bzw. ist es nicht möglich, den exakten auf die Barrierefreiheit entfallenden Kostenanteil zu quantifizieren.

 

 

Als permanenter Prozess gehen die Bemühungen zur Optimierung der Zugänglichkeit von behördlichen Webangeboten über den 1. Jänner 2008 weit hinaus.

 

 

Der Bundesminister:

 

Dr. Johannes Hahn e.h.