261/AB XXIII. GP

Eingelangt am 16.03.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 14. März 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0010-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 272/J betreffend „Schaffung einer Entwicklungsbank in der AWS und damit Verschiebung von Personalkosten - Entwicklungshilfe für die AWS?“, welche die Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen am 22. Jänner 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Initiative zur Etablierung einer österreichischen Entwicklungsbank kam vom Bundesministerium für Finanzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit war ab September 2006 in diese Überlegungen eingebunden. Die weitere Vorgangsweise wird im Rahmen der Umsetzung des Regierungsprogramms präzisiert.

 

 

Antwort zu den Punkten 2, 3 und 7 der Anfrage:

 

Die Entwicklungsfinanzierung wird in der gesamten Europäischen Union durch eigene Entwicklungsbanken im Eigentum der öffentlichen Hand (zu 100% oder zumindest mehrheitlich im staatlichen Eigentum stehend) abgewickelt. Diese Institute sind in der Association of European Development Finance Institutions (EDFI) organisiert. Die Austria Wirtschaftsservice (AWS) ist Mitglied der EDFI. Sie hat die Durchführung einzelner Programme – basierend auf ihren Know-how im Bereich internationaler Wirtschaftsförderung sowie im Bereich Direktinvestitionen - übernommen. Die Errichtung einer Entwicklungsbank im Rahmen der staatlichen Förder- und Finanzierungsbank AWS stellt für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die logische Fortführung und Erweiterung der bisherigen Aktivitäten der AWS in diesem Bereich dar.

 

Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird die Gründung einer Entwicklungsbank im Rahmen der Austria Wirtschaftsservice als bestmögliche Option gesehen. Die Rahmenbedingungen sind konstant geblieben. Im Regierungsprogramm wurde lediglich festgehalten, dass auch die einschlägige Erfahrung und Kostengünstigkeit der Österreichischen Kontrollbank AG (OeKB) in der Ausfuhrförderung berücksichtigt werden soll. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die neue Entwicklungsbank von den Erfahrungen der wesentlichen mit internationalen Geschäftstätigkeiten befassten Institutionen profitieren kann, auch wenn im Konzept für die Entwicklungsbank keine Exportfinanzierung geplant ist.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 8 der Anfrage:

 

Im Zusammenhang mit European Development Finance Institutions (EDFI)-Aktivitä-ten werden Best Practise-Modelle entwickelt. Einen Schwerpunkt stellt die Entwicklung eines integrierten Bewertungsinstrumentariums dar, das die entwicklungspolitische Qualität eines Projekts transparent aufzeigt und Portfolio-Auswertungen ermöglicht. Dieses System wurde ursprünglich vom deutschen AWS-Partner Deutsche Entwicklungsgesellschaft (DEG) entwickelt und wird in adaptierter Form, über Vermittlung von EDFI, von sieben weiteren europäischen Entwicklungsbanken übernommen. Bei der Implementierung hat die AWS mitgewirkt. Dieses Modell würde der AWS – für die spezifischen Bedürfnisse Österreichs adaptiert – zur Verfügung gestellt.

 

Ebenso hat die AWS bisher über 1.000 österreichische Investoren bei der Internationalisierung begleitet und diesbezüglich ein umfassendes Know-how aufgebaut.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Zu diesem Zeitpunkt war das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nicht
Eigentümervertreter. Daher ist auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für
Finanzen zu verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Der Zusammenschluss erfolgte bereits im Jahre 2002. Wie das Bundesministerium für Finanzen in der Beantwortung der Anfrage 1556/J ausführt, kam es zu keinem Garantiestopp seitens der AWS.

Die AWS hat im Jahr 2006 doppelt so viele Projekte abgewickelt  als die fusionierten Förderungsinstitutionen vor Gründung der AWS; konkret 6.000 Projekte mit einem Gesamtvolumen von fast € 1,3 Mrd..

 

 

Antwort zu den Punkten 9 bis 11 der Anfrage:

 

Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass in der AWS bisher keine Verluste, die reduziert werden könnten, entstanden sind.

 

Die - von der AWS - geplanten Tätigkeiten der Entwicklungsbank würden keine Auswirkungen auf die Ergebnisse der AWS haben, da diese auf Basis einer eigen-ständigen Kapitalausstattung sowie eines separaten Budgets bzw. eines eigenen Rechnungskreises agieren würde. Es würde also keine Auslagerung der Personalkosten der AWS an die Entwicklungsbank geben. Auch ist nicht vorgesehen, den administrativen Aufwand der Entwicklungsbank der offiziellen ODA-Quote zuzurechnen.

 

Die von der AWS getätigten Garantieleistungen sind ein wesentliches Element der Förderung mit Garantien und Haftungen und sind daher Teil der Förderungsabwicklung.

 

Es besteht kein Zusammenhang zu den erwähnten Garantieleistungen. Die Abwicklung des AWS-Internationalisierungsprogramms erfolgt auf Basis eines Garantierahmens. Die geplanten Aktivitäten einer Entwicklungsbank wären sowohl finanztechnisch als auch abwicklungstechnisch vollkommen getrennt.

 

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Es bestehen keine Auswirkungen auf die Bilanz der AWS, weil die Abwicklung der Garantieleistungen im Rahmen des Schadloshaltungsvertrages mit dem Bundes-ministerium für Finanzen erfolgt.

 

Die geplanten Aktivitäten einer Entwicklungsbank wären von der Abwicklung der AWS-Förderungsprogramme vollkommen getrennt.