2610/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.02.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0137-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2726/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen, haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vorkehrungen für das Inkrafttreten der Strafprozessreform“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Im Mai 2004 wurden Gespräche mit der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres (BMI) im Hinblick auf die teilweise für die Bediensteten beider Ressorts gemeinsam durchzuführenden Schulungsveranstaltungen und die Beteiligung des Justizressorts an der Trainerausbildung des BMI aufgenommen.

Im Juni 2004 folgte die Einladung an VertreterInnen der Oberlandesgerichte, Oberstaatsanwaltschaften, Richtervereinigung, Vereinigung österreichischer Staatsanwälte und des Zentralausschusses für die Staatsanwälte zu einer ersten Arbeitsbesprechung im Hinblick auf die Schulungsmaßnahmen (Aus- und Fortbildung) zur Umsetzung des Strafprozessreformgesetzes.

Im August 2004 wurde das „Kernteam Justiz“ - bestehend aus den schulungsverantwortlichen VertreterInnen der Oberlandesgerichte, Oberstaatsanwaltschaften, Richtervereinigung, Vereinigung österreichischer Staatsanwälte und des Zentralausschusses für die Staatsanwälte - konstituiert.

Im November 2004 startete die Vorbereitung der Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen, mit einer gemeinsamen Klausurtagung der Kernteams der Justiz und des Bundesministerium für Inneres mit dessen Sicherheitsakademie.

Sodann wurde in der Zeit von 1. bis 4. Februar 2005 die gemeinsame Klausurtagung (Justiz / Bundesministerium für Inneres) in Windischgarsten zur Festlegung der Schulungsinhalte und Erarbeitung der Schulungsunterlagen im Hinblick auf die Trainerausbildung des Innenressorts und die gemeinsamen Schulungen zur Umsetzung des Strafprozessreformgesetzes, BGBl. I Nr. 19/2004, abgehalten.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Klausurtagung wurden vom Bundesministerium für Justiz in Zusammenarbeit mit der SIAK Schulungsunterlagen und -behelfe erstellt.

Von 2. bis 4. Mai 2005 (Windischgarsten) sowie von 10. bis 12. Mai 2005 (Teichalm) wurden zwei Probeseminare für die „schulungsverantwortlichen Kernteammitglieder“ der Justiz und des Bundesministeriums für Inneres abgehalten.

Sodann wurden in der Zeit zwischen Juni und Oktober 2005 unter Beteiligung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bundesweit 16 Trainerseminare („Train the Trainer“) des Bundesministeriums für Inneres abgehalten, und zwar - je zwei dreitätige Module:

o       OLG/OStA Wien 8,

o       OLG/OStA Linz und Graz je 3,

o       OLG/OStA Innsbruck 2

zur Ausbildung von etwa 200 TrainerInnen des Innenressorts (im Hinblick auf die bis Ende 2007 in Aussicht genommene Schulung von insgesamt etwa 24.000 Bediensteten dieses Ressorts).

Am 17. Oktober 2005 fand eine Arbeitsbesprechung „Kernteam Justiz – Schulungen und Unterlagen“ zur Darstellung der Ergebnisse der durchgeführten Schulungen (Trainerseminare des Innenressorts) und – darauf aufbauend – zur Erörterung der Einsatzmöglichkeiten der hierbei verwendeten Schulungsunterlagen (Druckversion und CD) für die im Bereich der Justiz in Aussicht genommenen Ausbildungsmaßnahmen statt.

Am 19. Oktober 2005 wurde eine Steuerungsgruppe im Bundesministerium für Justiz unter Beteiligung des Bundesministeriums für Inneres zur Koordinierung und Überwachung der Arbeiten der Unterarbeitsgruppen EDV/Technik, Formulare und Aktenbildung eingerichtet (siehe im Einzelnen unten).

Am 15. Dezember 2005 tagte die Steuerungsgruppe erneut, diesmal zu einer ersten Auswertung und Abstimmung der aufgenommenen Tätigkeit der Unterarbeitsgruppen. In den folgenden drei Jahren wurden regelmäßig Sitzungen der Steuerungsgruppe zur Koordinierung und Evaluierung der Ergebnisse der Unterarbeitsgruppen abgehalten, so zuletzt am 4.12.2007.

Die in den Unterarbeitsgruppen gewonnenen Ergebnisse und Festlegungen wurden bei den legislativen Arbeiten des Bundesministeriums für Justiz bei der Begleitgesetzgebung und den ressortinternen Schulungen im Jahr 2007 berücksichtigt.

Mit 5. November 2007 wurde für den Bereich der automationsunterstützten Registerführung und der Kommunikation mit den Polizeidienststellen eine Schulungsumgebung zur Verfügung gestellt.

Dadurch wurden die jeweils am Sitz des Oberlandesgerichtes eingerichteten IT-Schulungszentren in die Lage versetzt, sämtliche von der Umstellung der Applikation betroffenen Anwender zeitgerecht in der Handhabung der neuen Funktionen zu unterweisen.


Die einzelnen Unterarbeitsgruppen widmeten sich insbesondere folgenden Themenkreisen:

·        EDV/Technik: Elektronischer Datenverkehr zwischen BMI und BMJ (elektronische Übermittlung der Metadaten von Polizei zur Justiz (und umgekehrt) sowie elektronische Übermittlung von Inhaltsdaten in bestimmten Fällen; Abstimmung der Datenmodelle zwischen Polizei und Justiz sowie Anpassung des automationsunterstützten Registers der Justiz (VJ) auf die neuen Verfahrensbestimmungen, etc.

·        Formulare: Adaptierung des gesamten kriminalpolizeilichen und strafjustiziellen Formularwesens auf die geänderten Umstände nach dem In-Kraft-Treten der Strafprozessreform und Ermöglichung des Zugriffs über das Intranet der beiden Ressorts. Vereinheitlichung von bestimmten Formularen (z.B. Vernehmungsprotokolle, Belehrungen) bei Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, etc.

·        Aktenbildung: Aktenlauf, Aufbau, Aussehen und Inhalt des Aktes nach den neuen Verfahrensbestimmungen; Fragen der Übermittlung des Aktes oder von Aktenteilen und Art der Einbeziehung neuer Aktenteile; legistische Anpassungen des StAG, der DV-StAG und der Geo., Entwicklung und Druck der neuen Akten des Strafverfahrens (Ermittlungsakt, Handakt des Gerichts und staatsanwaltschaftliches Tagebuch) sowie Festlegung des Aktenlaufes. Etablierung eines neuen Ordnungssystems bei Großverfahren, das sich primär nach thematischen Kriterien und erst sekundär nach der Chronologie des Eingangs der Geschäftsstücke orientiert.

In allen vier Oberlandesgerichts- / Oberstaatsanwaltschaftssprengeln wurden mehrtätige Seminare (Grund- und Aufbaumodule) für alle in Strafsachen tätigen Rechts-anwenderInnen (inklusive RichteramtsanwärterInnen) abgehalten. Überdies wurden das Kanzleipersonal und teilweise auch die in Zivilsachen tätigen RichterInnen auf Seminaren und Schulungen auf das In-Kraft-Treten der Reform vorbereitet.

Darüber hinaus wurde in insgesamt acht Sitzungen des „Workshops StPRG“ ein umfassender Vergleich der alten Verfahrensabläufe zu jenen nach dem StPRG angestellt, um künftig größtmögliche Synergieeffekte zu erzielen und eine Verfahrensbeschleunigung zu erreichen.

In einer weiteren Arbeitsgruppe „Aufgaben und Befugnisse der BezirksanwältInnen nach dem StPRG“ wurden die Reorganisation der Staatsanwaltschaft aus Anlass des In-Kraft-Tretens des Strafprozessreformgesetzes – insbesondere im Hinblick auf die künftige Aufgabenverteilung Staatsanwalt/Staatsanwältin – Bezirksanwalt/Bezirksanwältin – sowie die erforderliche legistische Anpassung von StAG und DV-StAG unter Einbindung der betroffenen Berufsgruppen erarbeitet und die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für das „nichtrichterliche Personal“ festgelegt. Schließlich wurde auch  in Entsprechung des Wunsches der staatsanwaltschaftlichen Standesvertretung in Richtung Personalhoheit über die bei den Staatsanwaltschaften eingesetzten nichtrichterlichen MitarbeiterInnen eine legistische Lösung erarbeitet und mittlerweile umgesetzt. In einzelnen Unterarbeitsgruppen wurde unter dem Leitsatz „Reorganisation der derzeitigen BG-Strafsachen; Aufgaben des „BA neu“ die Register- und Aktenführung sowie der Aktenlauf im Ermittlungsverfahren wegen Straftaten, für die im Hauptverfahren bezirksgerichtliche Zuständigkeit gegeben wäre, überarbeitet und die neuen Tätigkeitsinhalte und Erledigungsmöglichkeiten der BezirksanwältInnen, die entsprechende Registerführung und die Berichts- und Revisionspflichten gegenüber den AufsichtsstaatsanwältInnen festgelegt.

 

Zu 2:

Die Schulungsseminare fanden an verschiedenen regional verteilten Standorten statt (in Innsbruck, Linz und Wien sowie in Feldkirch, Hernstein, Salzburg, St. Georgen und Seggau), sodass den Mitgliedern aller Staatsanwaltschaften  eine Zureise ohne größeren Aufwand möglich war. Die Durchführung an Standorten aller Staatsanwaltschaften ist wegen des geringen Personalstandes vieler Staatsanwaltschaften und der dadurch gegebenen geringen Teilnehmerzahl für räumlich derartig begrenzte Seminare nicht sinnvoll.

In allen vier Oberstaatsanwaltssprengeln fanden neben den Schulungen für die RichterInnen und StaatsanwältInnen auch Schulungen der BezirksanwältInnen sowie der Kanzleibediensteten statt.

BezirksanwältInnen: Die Schulungen erfolgten teilweise zentral bei den Oberstaatsanwaltschaften, teilweise bei den einzelnen Staatsanwaltschaften. Neben gemeinsamen Veranstaltungen mit RichterInnen sowie StaatsanwältInnen wurden auch auf die spezifischen Bedürfnisse der BezirksanwältInnen abstellende Schulungsveranstaltungen, bei denen der Registerführung und Aktenbildung besonderes Augenmerk geschenkt wurde, abgehalten.

Kanzleibedienstete: Es erwies sich als zweckmäßig, die Schulungen zur Registerführung und Aktenbildung und zu organisationsrechtlichen Fragen, insbesondere auch zum Kosten- und Gebührenrecht, getrennt abzuwickeln. Dem entsprechend wurden die Schulungen zur Registerführung und Aktenbildung im IT-Schulungszentrum des Oberlandesgerichtes Wien abgehalten, während die Schulungen zu den organisationsrechtlichen Fragen in einem eigenen  Block von den Oberstaatsanwaltschaften durchgeführt wurden. Zum Themenbereich Kosten- und Gebührenrecht stellte das Bundesministerium für Justiz im Rahmen des interaktiven elektronischen Lernprogramms ELAN (Elektronisches Lernen, Ausbildung im Netzwerk) ein eigenes Schulungsinstrument, das von allen Kanzleibediensteten der Staatsanwaltschaften, aber auch von den (hievon betroffenen) BezirksanwältInnen zur Vorbereitung auf die Schulungen durchzuarbeiten war, zur Verfügung. 

 

Zu 3:

Mit den Schulungsmaßnahmen wurde – wie bereits dargelegt – im Jahr 2004 begonnen. Sie wurden in den Jahren 2005 bis 2007 als vorbereitende Schulungen weitergeführt und haben im Jahr 2007 ihre größte Dichte erreicht: Im Jahr 2007 waren zumindest 480 RichterInnen und 250 StaatsanwältInnen (darin enthalten Mehrfachnennungen) TeilnehmerInnen an diesen Seminaren. Im Jahr 2007 wurden Richter-Innen und StaatsanwältInnen insgesamt etwa 2.000 Schulungstage angeboten.

Zu 4:

Durch die bereits ausführlich dargelegten Schulungsprojekte sowie durch die in Aussicht genommene Weiterführung von Schulungsmaßnahmen, die die praktischen Erfahrungen berücksichtigen und Diskussionsmöglichkeiten über die Rechtsanwendung bieten werden, ist ein professioneller Ausbildungsstand von RichterInnen und StaatsanwältInnen sichergestellt.


Zu 5:

Neben rein technischen Testläufen im Hinblick auf den elektronischen Datenverkehr zwischen BMI und BMJ und die neue Registerführung sowie den im Zuge der Schulungsmaßnahmen durchgespielten Verfahrensabläufen war in rein praktischer Hinsicht ein Probetrieb unter Verwendung der neuen Verfahrensbestimmungen bei den einzelnen Staatsanwaltschaften und Gerichten nicht möglich, weil der gesamte Geschäftsgang bis 31.12.2007, 24.00 Uhr, zwingend nach der alten Rechtslage abzuwickeln war. Durch die im Intranet der Justiz schon zu einem früheren Zeitpunkt bereitgestellten Musterakten, Fragen- und Antwortensammlungen sowie nicht zuletzt durch die seit Herbst 2007 für alle Justizbediensteten zur Verfügung stehende Intranet Applikation CAMPUS der Sicherheitsakademie des BMI, die das virtuelle Durchspielen von Musterfällen nach den neuen Verfahrensbestimmungen und den Zugriff auf stets erweiterte Fragen- und Antwortforen ermöglicht, war jedoch ein ausreichendes „Erproben“ der neuen Fallbearbeitung möglich.

Zu 6:

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2008 wurden in Summe 38 RichterInnen und 80 RichteramtsanwärterInnen zu StaatsanwältInnen ernannt.

 

 

RichterInnen

RichteramtsanwärterInnen

Wien

12

45

Graz

12

12

Linz

6

16

Innsbruck

8

7

Summe

38

80

 

Zieht man dazu ergänzend ins Kalkül, dass aktuell weitere Besetzungsverfahren noch anhängig sind und daher mit weiteren Ernennungen zum Stichtag 1. Februar bzw. 1. März 2008 gerechnet werden kann, ist – auch im Hinblick auf die personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften – eine erfolgreiche Umsetzung der Vorverfahrensreform sichergestellt.


Zu 7:

Nicht nur durch den bereits aufgenommenen Betrieb des elektronischen Rechtsverkehrs zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaften, durch die bereits erfolgte Ausstattung der Staatsanwaltschaften mit Hochleistungsdruckern, durch die nahezu abgeschlossene Personalaufstockung und die mit 1.1.2008 neu geschaffenen Möglichkeit, Rechtspraktikanten während der neun Monate dauernden Ausbildung auch bei den Staatsanwaltschaften einzusetzen, sondern insbesondere durch die umfassende Vorbereitung aller RechtsanwenderInnen im Bereich des Strafrechts (zuletzt korrespondierende Einführungserlässe des BMI und BMJ)  ist – auch im Hinblick auf erste Rückmeldungen aus der Praxis, die gerade im Hinblick auf den strafrechtlichen Dienstbetrieb durchaus positiv ausfielen - sicher gestellt, dass die Staatsanwaltschaften sowohl im Hinblick auf die Schengen-Erweiterung als auch die Fußball-Europameisterschaft in der Lage sind, in enger Kooperation mit der Kriminalpolizei effektive und effiziente Ermittlungsverfahren zu führen, die einer umfassenden Kontrolle durch die Gerichte unterliegen.

Zu betonen ist in diesem Zusammenhang auch, dass  das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie und die Universität Graz im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz im Rahmen des sogenannten „Implementierungsbegleitprojekts“ die Umsetzung der Reform durch steten Kontakt mit VertreterInnen der Praxis auf Seiten der Kriminalpolizei, der Gerichte und Staatsanwaltschaften an ausgewählten Standorten und durch Evaluierung des Dienstbetriebes vor und nach In-Kraft-Treten der Reform umfassend begleiten und eine Beraterfunktion für die Zentralstelle einnehmen, die dadurch wiederum unverzüglich auf praktische Probleme oder mögliche Fehlentwicklungen reagieren kann.

Zu 8:

Im nichtrichterlichen Bereich wurde bereits im Herbst des Jahres 2007 begonnen, die erforderliche Zahl an Kanzleikräften von den Gerichten zu den Staatsanwaltschaften zu transferieren bzw. neue Bedienstete für den staatsanwaltschaftlichen Bereich aufzunehmen. Die erforderlichen Maßnahmen sind in den Sprengeln der Oberlandesgerichte Innsbruck (16 Bedienstete) und Graz (19 Bedienstete) bereits abgeschlossen, sodass die erforderliche Zahl an zusätzlichen Kanzleibediensteten seit 1. Jänner 2008 den Staatsanwaltschaften zur Verfügung stehen. Im Sprengel des Oberlandesgerichtes Linz ist eine Vollbesetzung der Kanzleien bei den Staatsanwaltschaften durch Neuaufnahmen bzw. Versetzungen (in Summe rund 20 Personen) ebenfalls gewährleistet. Der Bedarf, die Planstellen und die jeweiligen Bewertungen wurden mit den einzelnen Staatsanwaltschaften bereits abgeklärt und auch die erforderlichen Planstellen eingerichtet.

Einen Sonderfall bildet lediglich der Oberlandesgerichtssprengel Wien. Die gegenwärtig sehr gute Arbeitsmarktsituation hat die Aufnahme neuer, geeigneter Bediensteter erheblich erschwert, weshalb zum Stichtag 1. Jänner 2008 im Kanzleibereich der Staatsanwaltschaften eine Unterbesetzung von rund 14 Vollzeitkräften besteht. Diese soll aber zügig abgebaut werden.

Zu 9 bis 11:

Grundsätzlich verfügt in der Justiz seit Februar 2001 jeder Mitarbeiter über einen PC-Arbeitsplatz. Für zusätzlich aufgenommenes Personal wurden rund 100 PCs beschafft und softwaremäßig mit dem Justizinstallationssatz ausgestattet.

Im Bereich der automationsunterstützten Registerführung und der Kommunikation mit den Polizeidienststellen wurden die entsprechenden Anpassungen und Funktionserweiterungen ab 1. 1. 2008 zur Verfügung gestellt.

Über die noch im Frühjahr 2007 bestehende Zielsetzung hinaus, nämlich bloß die sogenannten Protokolldaten der einzelnen kriminalpolizeilichen Fälle elektronisch an die Staatsanwaltschaften zu übermitteln und die Berichte selbst weiterhin postalisch zu versenden, ist es letztlich gelungen, bereits mit 1.1.2008 alle Voraussetzungen für die gänzliche elektronische Übermittlung von Berichten (bis zu 30 MB pro Fall) zu schaffen. Davon wurde auch in praxi schon wiederholt Gebrauch gemacht, sodass künftig weitere Synergieeffekte erzielt werden können, indem die Staatsanwaltschaften einerseits die empfangenen Protokolldaten automatisch in das VJ-Register der Justiz übernehmen und andererseits die Berichte vor Ort mit den zur Verfügung stehenden Hochleistungsdruckern zu Papier bringen können. Vice versa ist es möglich, die Kriminalpolizei von dem bei der Staatsanwaltschaft vergebenen Aktenzeichen und in weiterer Folge von der angeordneten Fallerledigung elektronisch zu verständigen.

Zur Führung eines effektiven und modernen Journalbetriebes außerhalb der Amtsstunden wurden alle Staatsanwaltschaften mit Notebooks und UMTS-Karten ausgestattet, die auch mobiles Arbeiten mit einer Verbindung zum Register und den elektronischen Austausch mit der Kriminalpolizei und dem Gericht erlauben.  Ferner wurden für jede Staatsanwaltschaft Hochleistungs-Multifunktionsgeräte (Drucker, Scanner und Kopierer) mit Hefteinrichtung beschafft.

Zu 12:

Die administrativen Abläufe zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft wurden bereits vor dem In-Kraft-Treten der Strafprozessreform insoweit festgelegt, als für sämtliche Fälle der Berichterstattung Formulare ausgearbeitet wurden, die die Kriminalpolizei im Rahmen der Applikation „PAD“ elektronisch ausfüllt und sodann im Wege des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) – bei Dringlichkeit und in Haftsachen weiterhin durch Kuriere – an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt. Auch den Staatsanwaltschaften wurden Formulare für die gängigsten Anordnungen zur Verfügung gestellt und die schon durch das Strafprozessreformgesetz, BGBl. I Nr. 19/2004, und das Strafprozessreformbegleitgesetz I, BGBl. I Nr. 93/2007, determinierten Kommunikationsabläufe durch einen Erlass des BMJ vom 14.12.2007, BMJ-L590.000/0036-II 3/2007, sowie einen korrespondierenden Erlass des BMI vom 14.12.2007 (Einführungserlass) präzisiert und auf den täglichen Praxisbetrieb abgestimmt. Bereits im Zuge der Vorbereitungen auf die Reform fanden verstärkt persönliche Kontakte zwischen den einzelnen Staatsanwaltschaften und den örtlich zuständigen Polizeidienststellen statt, zumal gerade die vermehrte Kooperation und der stete Informationsaustausch zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft als eines der primären Reformziele anzusehen ist.

Zu 13:

Durch die im Rahmen des Strafprozessreformbegleitgesetzes II, BGBl. I Nr. 112/2007, erfolgte Adaptierung des Staatsanwaltschaftsgesetzes und die umfassende Änderung der Durchführungsverordnung zum Staatsanwaltschaftsgesetz (DV-StAG), BGBl. II Nr. 396/2007, wurde den Staatsanwaltschaften ein modernes Organisationsrecht zur Seite gestellt, das sowohl im Hinblick auf die Registerführung als auch in Richtung Aktenführung und interne Geschäftsabläufe eine abschließende Grundlage für die Umsetzung der Strafprozessreform bietet und auch in praxi bereits bei allen Dienststellen angewendet wird.


Zu 14:

Ja. Ich verweise auf meine Antwort zu den Fragen 9 bis 11. Darüber hinaus können – etwa bei Vernehmungen im Wege einer Videokonferenzschaltung – die Räumlichkeiten und die technische Ausrüstung der Landesgerichte durchaus auch von den Staatsanwaltschaften in Verwendung gezogen werden.

 

. Februar 2008

 

 

(Dr. Maria Berger)