2612/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.02.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0345-I/A/4/2007 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2648/J der Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Alle behördlichen Internetauftritte meines Ressorts (www.bmsk.gv.at, https://broschuerenservice.bmsk.gv.at/, http://www.gleichundgleich.gv.at, http://www.pflegedaheim.at, http://handynet-oesterreich.bmsk.gv.at, http://www.infoservice.bmsk.gv.at/, http://www.wegweiser.bmsk.gv.at, http://www.basb.bmsk.gv.at/cms/basb/) entsprechen den gesetzlichen Vorgaben des E-Government-Gesetzes.
Frage 4:
Internetauftritte barrierefrei zugänglich zu machen ist ein laufender Prozess und kann zu keinem Zeitpunkt als abgeschlossen betrachtet werden. Barrierefreiheit ist eng verzahnt mit anderen Bereichen der Gestaltung von Webangeboten wie beispielsweise Usability. Zweck ist immer, Verwaltungsleistungen im Internet so zu gestalten, dass sie für alle Menschen einfach, schnell und komfortabel zugänglich sind.
Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Webangeboten der Verwaltung sind daher auch integraler Bestandteil laufend erforderlicher Aktualisierungsaktivitäten und technischer Anpassungen: Sowohl bei Relaunches, beim Aufbau neuer Webangebote als auch bei der täglichen Arbeit an Angeboten im Internet
- technisch wie redaktionell - wird auf Zugänglichkeitsanforderungen geachtet. Daher
sind keine gesonderten finanziellen Mittel dafür vorgesehen beziehungsweise ist es nicht möglich, den exakten, auf die Barrierefreiheit entfallenden Kostenanteil, zu quantifizieren.
Als permanenter Prozess gehen die Bemühungen zur Optimierung der Zugänglichkeit von behördlichen Webangeboten über den 1. Jänner 2008 weit hinaus.
Mit freundlichen Grüßen