2614/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.02.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0247-III/4a/2007 |
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Wien, 1. Februar 2008 |
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2623/J-NR/2007 betreffend „Gehaltsverhandlungen bei den Bundestheatern“, die die Abg. Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen am 6. Dezember 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Der ehemalige Generalsekretär des Österreichischen Bundestheaterverbandes und die Direktoren der Bundestheater haben seit jeher an den generellen Gehaltsbewegungen, wie sie jeweils für die Bundesbeamten vereinbart worden sind, teilgenommen. Dies mit ausdrücklicher Genehmigung des damals zuständigen Bundesministeriums für Finanzen. Auch anlässlich der Ausgliederung wurden entsprechende Bestimmungen in die Geschäftsführerverträge aufgenommen.
Anlässlich der ersten, nach der Ausgliederung anfallenden Vertragsverlängerungen der Direktoren der Bundestheater wurde erstmalig von diesem Prinzip abgegangen. Die Änderungen bestanden darin, dass zwar keine regelmäßige Teilnahme an den generellen Gehaltserhöhungen der Bundesbeamten mehr vorgesehen war, dass aber durch Gehaltserhöhungen anlässlich der Verlängerung der Verträge bzw. einer während der Laufzeit der Verträge vorgesehenen Gehaltssteigerung Reallohnverluste ausgeglichen worden sind.
In diesem Sinne halte ich die beschriebene Vorgangsweise meines Vorgängers prinzipiell für nicht falsch, hatte sie doch offensichtlich zum Ziel, die gegenständlichen Geschäftsführerbezüge real nicht zu vermindern. Dies umso mehr, als die Geschäftsführungen der Bundestheatergesellschaften ganz wesentlichen Anteil an der äußerst gelungenen Ausgliederung der Bundestheater aus der Bundesverwaltung hatten, was letztendlich dazu geführt hat, dass die Basisabgeltung der Bundestheater in der Zeit zwischen 1999 und 2007 trotz eklatanter Kostensteigerungen auf allen Gebieten nicht erhöht werden musste.
Um jedoch größere Gagensprünge hintan zu halten, sowie aus Gründen der Nachvollziehbarkeit habe ich mich entschlossen, zu der ursprünglichen Vorgangsweise eines Mitziehens an generellen Gehaltsabschlüssen zurückzukehren. Vor allem weil die Bundestheater seit der Ausgliederung durchwegs geringere Gehaltsabschlüsse als der öffentliche Dienst vereinbart haben, erscheint mir ein Anbinden an die Erhöhungen der Bundestheater sparsamer und zweckmäßiger.
Zu Fragen 3 bis 6:
Was die Ausführungen in den gegenständlichen Fragen hinsichtlich des Profitierens der Hauptverhandler an den Ergebnissen der Verhandlungen betrifft, so sind diese unzutreffend. Gemäß den Bestimmungen des Bundestheaterorganisationsgesetzes ist zum Abschluss von Kollektivverträgen – und um einen solchen handelt es sich formal beim jeweiligen Gehaltsabschluss – ausschließlich die Bundestheater-Holding zuständig. Die obige Aussage trifft daher in keiner Weise auf die Direktoren der einzelnen Bundestheater zu. Weiters muss in diesem Zusammenhang auf die vom Geschäftsführer der Bundestheater-Holding erzielten Erfolge im Rahmen der Bezugsverhandlungen verwiesen werden, die von ihm stets in verantwortungsvoller und für den Bundestheaterbetrieb äußerst sparsamer Weise geführt worden sind.
Schließlich sei ergänzend noch angeführt, dass der jeweilige Gehaltsabschluss zusätzlich noch der Genehmigung des Aufsichtsrates der Bundestheater-Holding bedarf.
Wie die Erfahrungen der Gehaltsverhandlungen ausdrücklich beweisen, hat gerade die Verhandlungsführung durch den Holding-Geschäftsführer im Beisein der Geschäftsführer der Tochtergesellschaften in jenen Gehaltsverhandlungen, in denen die Geschäftsführerbezüge noch an den Gehaltsabschluss des öffentlichen Dienstes gekoppelt waren, dazu geführt, dass auf Dienstgeberseite insofern ein Glaubwürdigkeitsproblem entstanden ist, als die leitenden Funktionäre gerade nicht von diesem Gehaltsabschluss erfasst waren und somit ihre Bezüge unabhängig vom Verhandlungsergebnis ohnehin wie die des öffentlichen Dienstes sich verändert haben.
Ich vertrete die Ansicht, dass diese von mir gewählte Vorgangsweise eine der öffentlichen Verwaltung und den im weitesten Bereich hiezu zählenden ausgegliederten Unternehmen völlig adäquate ist, zumal ich in diesem kulturellen Umfeld jedenfalls die in staatsnahen Unternehmen mitunter – wie erst unlängst aus der Einkommenserhebung des Rechnungshofes hervorgegangen ist – in einem hohen zweistelligen Bereich vorkommenden Bezugserhöhungen, zu denen gegebenenfalls noch regelmäßige geldwerte Leistungen wie etwa Bilanzgelder und Aktienoptionen kommen, ablehne.
In diesem Zusammenhang sei auch noch auf die einschlägigen Bestimmungen im Bezügebegrenzungsgesetz hingewiesen, nach der auch die Bezüge öffentlicher Funktionäre einer Valorisierung unterliegen.
Was schließlich die Frage der Befassung des Aufsichtsrates der Bundestheater-Holding mit der gegenständlichen Thematik betrifft, muss darauf hingewiesen werden, dass gemäß den Bestimmungen des Bundestheaterorganisationsgesetzes die Bestellung des Geschäftsführers der Bundestheater-Holding und der Direktoren durch die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur zu erfolgen hat. Daraus ergibt sich auch klar die bei diesem obersten Organ angesiedelte Kompetenz zur Entscheidung über die Vertragsinhalte für diesen Personenkreis.
Zu Fragen 7 und 8:
Eingangs ist festzuhalten, dass die Entgelte für die Geschäftsführer des Bundestheaterkonzerns nicht aus den Budgetansätzen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zu bestreiten sind, sondern ausschließlich von den Gesellschaften des Bundestheaterkonzerns selbst zu tragen sind.
Ausgehend von der Summe der Gehälter aller acht Geschäftsführer des Bundestheaterkonzerns für das Geschäftsjahr 2006/2007 im Ausmaß von 1.482.640,53 Euro hätten die Bundestheater bei einem Lohnabschluss von 2,75% für sämtliche Direktoren- und Geschäftsführergehälter über ein Jahr gerechnet 1.523.413,15 Euro und bei einem Lohnabschluss von 2,9% 1.525.637,11 Euro aufzuwenden.
Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der Gehaltsabschluss der Bundestheater für das Geschäftsjahr 2007/2008 (1. September 2007 bis 31. August 2008), ausgehend von den Bezügen für August 2007, für den Zeitraum vom 1. September 2007 bis 31. Dezember 2007 2% und für den Zeitraum vom 1. Jänner 2008 bis 31. August 2008 2,75% beträgt.
Zu Frage 9:
Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 sowie 3 bis 6.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.