2616/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.02.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 


Textfeld: 	Mag. Norbert DARABOS	1090 WIEN
	BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG	Roßauer Lände 1
		norbert.darabos@bmlv.gv.at
S91143/164-PMVD/2007                                                                                                               31. Jänner 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Dezember 2007 unter der Nr. 2641/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "neue Verdachtsmomente zum Tod des Major Lang" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Nein.

Zu 2 bis 10:

Entfällt.


Zu 11 bis 23:

Die Kontaktaufnahme mit Israel erfolgte durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Hinsichtlich der Ergebnisse der Untersuchungen verweise ich auf die Ausführungen in meiner Beantwortung Nr. 602/AB vom 29. Mai 2007 zur früheren parlamentarischen Anfrage Nr. 596/J.

Zu 24:

Dem Bundesministerium für Landesverteidigung liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

Zu 25 bis 37:

Entfällt.

Zu 38 bis 141:

Hiezu verweise ich zuständigkeitshalber auf die Ausführungen der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten in Beantwortung der Anfrage Nr. 2642/J.

Zu 142 bis 163:

Auf Basis der dem Bundesministerium für Landesverteidigung zur Verfügung stehenden Berichte steht fest, dass vier UN-Beobachter auf der Patroillenbasis Khiam am 25. Juli 2006 um 19.25 Uhr von einer präzisionsgelenkten Fliegerbombe der israelischen Streitkräfte getötet wurden. Meinem Ressort gelangten keine Tatsachen zur Kenntnis, die auf eine gezielte Bombardierung hindeuten. Das Ziel der durchgeführten Analyse war insbesondere die Gewinnung von Erkenntnissen zur Festlegung geeigneter Maßnahmen, um den Schutz österreichischer Soldaten in Auslandseinsätzen weiter zu erhöhen. Da die Analyse aus­schließlich internen Zwecken dient, erfolgte keine Übermittlung an andere Behörden bzw. Nationen.

Zu 164:

Dem Bundesministerium für Landesverteidigung liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

Zu 165 bis 177:

Entfällt.


Zu 178 bis 183:

Hiezu verweise ich auf die Ausführungen in meiner Beantwortung Nr. 602/AB vom 29. Mai 2007 zur früheren parlamentarischen Anfrage Nr. 596/J.

Zu 184 bis 189:

Da diese Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landes­verteidigung betreffen, bitte ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme. Unbeschadet dessen verweise ich auf die Ausführungen der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten in Beantwortung der Anfrage Nr. 2642/J.

Zu 190 bis 204:

Nach dem meinem Ressort vorliegenden Bericht der Israelischen Streitkräfte handelte es sich um eine 500 kg schwere, satellitengesteuerte Bombe.

Zu 205 bis 220:

Nach den mir vorliegenden Informationen führten Mitarbeiter der Vereinten Nationen erste Untersuchungen unverzüglich bereits im Zuge der Rettungsaktion durch. Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen in meiner Beantwortung Nr. 602/AB vom 29. Mai 2007 zur früheren parlamentarischen Anfrage Nr. 596/J.

Zu 221 bis 230:

Wie ich bereits in meiner Beantwortung Nr. 602/AB vom 29. Mai 2007 zur früheren parlamentarischen Anfrage Nr. 596/J ausgeführt habe, liegen dem Bundesministerium für Landesverteidigung folgende drei Berichte vor:

a)  Bericht der Untersuchungskommission der Vereinten Nationen (UN) über den Vorfall an der UN-Patrouillenbasis (PB) Khiam am 25. Juli 2006.

b) Bericht der Israelischen Streitkräfte auf Grundlage einer schriftlichen Zusammenfassung eines mündlichen Briefings der israelischen Streitkräfte an die Botschafter und Militär­attachés von Kanada, China, Finnland und Österreich über die Geschehnisse an der PB Khiam aus israelischer Sicht.

c) Bericht einer von der Staatskanzlei des finnischen Ministerpräsidenten eingerichteten Expertengruppe, die die Untersuchungsberichte der Vereinten Nationen und Israels analysiert hat.

Alle drei Berichte kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass der Abwurf der Fliegerbombe nicht Teil eines gezielten Angriffs auf die PB Khiam war, sondern auf einem schweren operativen Fehler der Israel Defense Forces (IDF) beruhte.

Zu 231 bis 298:

Diesbezüglich liegen dem Bundesministerium für Landesverteidigung keine Informationen vor.

Zu 299:

Nein.

Zu 300 bis 305:

Entfällt.

Zu 306:

Da die Diensteinteilung von UN-Beobachtern ausschließlich im Verantwortungsbereich der Vereinten Nationen liegt, und die truppenstellenden Staaten darauf keinen Einfluss nehmen, betrifft diese Frage keinen Gegenstand des Vollziehungsbereiches des Bundesministeriums für Landesverteidigung.

Zu 307 bis 322:

Darüber liegen dem Bundesministerium für Landesverteidigung keine Informationen vor.