2617/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.02.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0252-III/4a/2007 |
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Wien, 1. Februar 2008 |
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2850/J-NR/2007 betreffend unautorisierte Weitergabe sensibler Schülerdaten aus dem steirischen Landesschulrat, die die Abg. Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am 14. Dezember 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Bei den fraglichen Daten handelte es sich nach Auskunft des Landesschulrates für Steiermark um in Tabellen in absoluten Zahlen und Prozenten dargestellte statistische Größen der verschiedenen Sprachengruppen von Schülern und Schülerinnen mit nicht deutscher Erstsprache im Aufsichtsbereich des Landesschulrates.
Zu Frage 2:
Aus einer vom Landesschulrat in seinem Aufsichtsbereich jährlich durchgeführten Erhebung zum Stichtag 30. September.
Zu Frage 3:
Nein.
Zu Frage 4:
Nein. Es handelt sich um Zahlenmaterial bezogen auf Schularten und Schulbezirke im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen. Es sind weder Personenbezüge noch Bezüge zu einzelnen Schulstandorten enthalten; es handelt sich ferner um keine Namens- oder Adresslisten.
Zu Frage 5:
Die in Rede stehenden Daten sind nicht sensibel im Sinne des § 4 Z 2 Datenschutzgesetz 2000. Ungeachtet dessen ist festzuhalten, dass Schulen und Schulbehörden das in § 1 Datenschutzgesetz 2000 garantierte Grundrecht auf Datenschutz zu beachten haben. Bei Übermittlungsersuchen, die sich auf personenbezogene Schülerinnen- und Schülerdaten beziehen, ist daher immer zu prüfen, ob eine Weitergabe überhaupt zulässig ist. Das hat anhand der §§ 6 bis 9 Datenschutzgesetz 2000 zu erfolgen. Die Prüfung hat unabhängig davon stattzufinden, ob die Daten sensibel sind oder nicht.
Zu Frage 6:
Die Daten wurden auf Basis des Auskunftspflichtgesetzes zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 7:
Ja. Auf die Beantwortung der Fragen 5 und 6 wird verwiesen.
Zu Frage 8:
Nein. Weiters wird auf die Beantwortung der Frage 7 hingewiesen.
Zu Frage 9:
Wie bereits zu den vorstehenden Fragen ausgeführt, kam es zu keiner Weitergabe sensibler Daten.
Zu Frage 10:
Ja. Herr Schweitzer hätte sich die Mühe des Verdeckens seiner wahren Identität durchaus ersparen können.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.