2622/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.02.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt uns Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0149 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. FEB. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Sylvia Rinner, Kolleginnen

            und Kollegen vom 12. Dezember 2007, Nr. 2725/J, betreffend

            überplanmäßige Ausgaben für Maßnahmen der landwirtschaftlichen

            Biomasse

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen vom 12. Dezember 2007, Nr. 2725/J, betreffend überplanmäßige Ausgaben für Maßnahmen der landwirtschaftlichen Biomasse, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Der genannte Betrag wird im Rahmen der Sonderrichtlinie „sonstige Maßnahmen“ zum Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes verwendet und dient der Verstärkung der öffentlichen Mittel für die in der folgenden Tabelle genannten Maßnahmen. Die Tabellen enthalten die gesamten Förderausgaben im Rahmen dieser Richtlinienpunkte:

 

 



Zu Frage 2:

 

Als Förderungswerber gemäß der oben genannten Sonderrichtlinie kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen sowie Personenvereinigungen in Frage.

 

Zu Frage 3:

 

Die Förderungen werden gemäß den Voraussetzungen der oben genannten Sonderrichtlinie vergeben.

 


Zu Frage 4:

 

Ja, diese werden projektbezogen durch die bewilligenden Stellen in den Ländern erteilt.

 

Zu Frage 5:

 

Ja, gemäß den Bestimmungen der oben genannten Sonderrichtlinie.

 

Zu Frage 6:

 

Nein, gemäß der oben genannten Sonderrichtlinie ist nur ein Zuschuss möglich.

 

Zu Frage 7:

 

Ja, 100 % Vor-Ort-Kontrolle im Rahmen der Verwaltungskontrolle, 5 % Stichprobenkontrolle durch den technischen Prüfdienst der Agrarmarkt Austria (AMA), Stichprobenprüfung durch die Abteilung EU-Finanzkontrolle des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Rahmen der Bescheinigungsprüfung sowie Kontrollen im Rahmen der VO (EG) Nr. 4045/89.

 

Zu Frage 8:

 

Ja, im Rahmen der Evaluierung des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes.

 

Der Bundesminister: