2622/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.02.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt uns Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0149 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 5. FEB. 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Sylvia Rinner, Kolleginnen
und Kollegen vom 12. Dezember 2007, Nr. 2725/J, betreffend
überplanmäßige Ausgaben für Maßnahmen der landwirtschaftlichen
Biomasse
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen vom 12. Dezember 2007, Nr. 2725/J, betreffend überplanmäßige Ausgaben für Maßnahmen der landwirtschaftlichen Biomasse, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Der genannte Betrag wird im Rahmen der Sonderrichtlinie „sonstige Maßnahmen“ zum Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes verwendet und dient der Verstärkung der öffentlichen Mittel für die in der folgenden Tabelle genannten Maßnahmen. Die Tabellen enthalten die gesamten Förderausgaben im Rahmen dieser Richtlinienpunkte:

Zu Frage 2:
Als Förderungswerber gemäß der oben genannten Sonderrichtlinie kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen sowie Personenvereinigungen in Frage.
Zu Frage 3:
Die Förderungen werden gemäß den Voraussetzungen der oben genannten Sonderrichtlinie vergeben.
Zu Frage 4:
Ja, diese werden projektbezogen durch die bewilligenden Stellen in den Ländern erteilt.
Zu Frage 5:
Ja, gemäß den Bestimmungen der oben genannten Sonderrichtlinie.
Zu Frage 6:
Nein, gemäß der oben genannten Sonderrichtlinie ist nur ein Zuschuss möglich.
Zu Frage 7:
Ja, 100 % Vor-Ort-Kontrolle im Rahmen der Verwaltungskontrolle, 5 % Stichprobenkontrolle durch den technischen Prüfdienst der Agrarmarkt Austria (AMA), Stichprobenprüfung durch die Abteilung EU-Finanzkontrolle des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Rahmen der Bescheinigungsprüfung sowie Kontrollen im Rahmen der VO (EG) Nr. 4045/89.
Zu Frage 8:
Ja, im Rahmen der Evaluierung des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes.
Der Bundesminister: