2623/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.02.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0148 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

 
Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. FEB. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Josef Broukal, Kolleginnen

und Kollegen vom 14. Dezember 2007, Nr. 2847/J, betreffend

CO2 Ausgleichszahlungen

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen vom 14. Dezember 2007, Nr. 2847/J, betreffend CO2 Ausgleichszahlungen, teile ich Folgendes mit:

 


Zu den Fragen 1 und 2:

 

Infolge der Klimastrategie-Anpassung, vom Ministerrat am 21. März 2007 beschlossen, sollen durch Bund und Länder zahlreiche zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung gebracht werden. Einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Ziels leistet das staatliche Programm zum Ankauf von Reduktionseinheiten aus JI- und CDM-Projekten (9 Mio t CO2-Äquivalent p.a.). Weiters garantiert der Emissionshandel für Industrie und Energiewirtschaft durch die Kürzung der Zertifikatemenge – und damit der zulässigen Emission – auf einen Wert von rund 30,7 Mio t CO2 pro Jahr ab 2008 eine Reduktion um über 1,6 Mio t CO2 p.a. gegenüber den verifizierten Emissionen des Jahres 2006. Durch forstwirtschaftliche Maßnahmen wird ein Netto-Senkenbeitrag von rund 0,7 Mio t CO2 zu erwarten sein. In den Sektoren Verkehr, Raumwärme, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft können weitere maßgebliche Reduktionen durch zusätzliche oder bereits in Umsetzung begriffene Maßnahmensetzungen bewirkt werden, um die verbleibende „Kyoto-Lücke“ von rund 11 Mio t CO2-Äquivalent p.a. gegenüber den Emissionswerten 2006 zu schließen. Die EU-Kommission hat am 27. November 2007 in einer Mitteilung festgestellt, dass Österreich seine Verpflichtung punktgenau erfüllen kann, wenn sämtliche Maßnahmen der neuen österreichischen Klimastrategie umgesetzt werden. Mit den bisher gesetzten Maßnahmen, das heißt ohne die Umsetzung der in der neuen Klimastrategie festgeschriebenen zusätzlichen Maßnahmen, liegt Österreich 17,2 % über dem Basisjahr 1990. Dabei sind jedoch weder der Zukauf von Emissionsrechten (grüne Investitionen im Ausland) noch nationale Maßnahmen zur Schaffung so genannter CO2-Senken eingerechnet. Werden alle zusätzlich geplanten Maßnahmen gemäß Klimastrategie umgesetzt, kann Österreich eine Reduktion von Treibhausgasen um 13,4% im Vergleich zu 1990 schaffen. Konkret sind für Österreich minus 11,4 Prozentpunkte durch Zukauf von Emissionsrechten, weitere minus 0,9 Prozentpunkte durch CO2-Senken und minus 18,2 Prozentpunkte durch die zusätzlichen nationalen Klimaschutzmaßnahme möglich, so die Europäische Kommission. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf die detaillierten Maßnahmenbeschreibungen der Klimastrategie-Anpassung vom 21. März 2007 verwiesen (www.klimastrategie.at).

 

Der Bundesminister: