2625/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.02.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0150-I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. FEB. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

            und Kollegen vom 17. Dezember 2007, Nr. 2859/J, betreffend

            Elektroschrott in Europa

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Dezember 2007, Nr. 2859/J, betreffend Elektroschrott in Europa, teile ich Folgendes mit


Zu Frage 1:

 

Die Studie ist bekannt. Die darin angeführten Sammelergebnisse sind allerdings nur als vorläufig anzusehen, da der erste offizielle Bericht der Mitgliedstaaten darüber erst mit Juli 2008 zu erfolgen hat. Das Sammelergebnis für Österreich bezieht sich auf das Rumpfjahr 2005 und ist als nicht aussagekräftig zu beurteilen (2,7 kg gegenüber 7,65 kg für 2006).

 

Die Aussagen hinsichtlich der Zusammensetzung der Geräte und deren Umweltauswirkung auch im Bereich der Behandlung sind aufschlussreich und bestätigen die richtige Zielsetzung. Die Schlussfolgerungen zu administrativen Kosten sind nicht nachvollziehbar und beruhen nur auf Fragebögen, deren Repräsentativität nicht beurteilbar ist. Sie zeigen erwartungsgemäß hohe Unterschiede, die auch auf unterschiedliche Lohnniveaus der Mitgliedstaaten zurückzuführen sind, da sie auf regionalen Stundenlöhnen basieren.

 

Ein wesentlicher Teil beschäftigt sich mit Marktinputabschätzungen und Technologie­entwicklungen, die allerdings nur für Gesamteuropa gelten und deren Aussagekraft und nationale Bedeutung begrenzt ist.

 

Zu Frage 2:

 

Spezifische Aussagen für Österreich sind in der Studie nicht enthalten.

 

Zu Frage 3:

 

Die Studie zeigt keine bürokratischen Hürden des Recycling auf, sondern große Unterschiede der administrativen Kosten der Umsetzung. Dies liegt an den völlig unterschiedlichen Systemen der Umsetzung und nationalen Meldepflichten, aber auch an den völlig unterschiedlichen Lohnkosten, die massiven Einfluss auf das Ergebnis haben. Die in der Studie angeführten Kosten für Österreich liegen z.B. bei nur 20% der Kosten der Bundesrepublik Deutschland.

 

Zu Frage 4:

 

Darüber liegen dem BMLFUW keine Daten vor.

 


Zu Frage 5:

 

Die Kosten der Sammlung und Behandlung sind je nach Sammel- und Behandlungskategorie unterschiedlich und betragen zwischen 25 Euro pro Tonne Marktinput für Elektrogroßgeräte und 1.100 Euro pro Tonne Marktinput für Gasentladungslampen. Die Gesamtkosten für Infrastruktur der Kommunen, Sammlung, Transport und Verwertung unter Abzug der Sekundärrohstofferlöse können für die 5 Sammel- und Behandlungskategorien mit ca. 17,5 Mio. Euro abgeschätzt werden. Dieser Betrag schließt die Verwaltungskosten der Systeme, der Koordinierungsstelle, sowie den Aufwand für die Öffentlichkeitsarbeit nicht mit ein.

Die Administrationskosten aller Systeme betragen ca. 2,4 Mio. Euro und die der Koordinierungsstelle ca. 1 Mio. Euro.

 

Zu Frage 6:

 

Die erstmalige Berichtspflicht besteht erst im Juli 2008, daher gibt es noch keine offizielle Zahl. Die Ergebnisse laut Studie UNU werden für Westeuropa auf 14 bis 24 kg und für neue Mitgliedstaaten auf 6 bis 12 kg geschätzt. Diese Daten basieren allerdings auf Schätzungen aus dem Jahr 2005 und zeigen große Unsicherheiten. So schätzt z.B. das nationale Register die Ergebnisse für Finnland auf 7,3 kg, andere Schätzungen gehen von 23 kg aus.

 

Für Österreich betrug die Sammelmenge pro Kopf 7,65 kg für das Jahr 2006 und könnte für 2007 bei ca. 8,4 kg liegen (eine genaue Zahl kann erst auf Basis der Jahresmeldung im April 2008 bekannt gegeben werden).

 

Bundesland                            Pro Kopf 2006

Burgenland                               6,27

Kärnten                                    6,36

Niederösterreich                      6,98

Oberösterreich                         8,55

Salzburg                                   8,37

Steiermark                               7,36

Tirol                                        12,85

Vorarlberg                                9,42

Wien                                         5,57

 


Zu Frage 7:

 

Die in Österreich erzielte Sammelquote übersteigt die Vorgabe der Richtlinie um mehr als 100%. Aus derzeitiger Sicht sind die durchgeführten Informationskampagnen ausreichend. Weitere Anreize sind somit nicht erforderlich.

 

Der Bundesminister: