2626/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.02.2008
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
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S91143/161-PMVD/2007 1. Februar 2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Dezember 2007 unter der Nr. 2613/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "weitere Pläne zu Verkäufen von Bundesheerliegenschaften im Bereich des Bundeslandes Salzburg" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Nein. Der Bahnanschluss der Schwarzenberg-Kaserne wird weiterhin für militärische Zwecke benötigt. Es ist jedoch vorgesehen, die außerhalb der Kaserne gelegenen Gleiskörper mit Auflagen für eine nachfolgende Nutzung einer Veräußerung zuzuführen. Demnach wird beabsichtigt, die „Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (SIVBEG)“ mit der Durchführung der Veräußerung zu beauftragen.
Zu 2:
Nein. Nicht unerwähnt möchte ich jedoch lassen, dass derzeit ein Teilungsverfahren des außerhalb der Kaserne gelegenen Fußballplatzes anhängig ist, und im Fall der örtlichen Verlegung des Fußballplatzes in das Kasernenareal eine Verwertung geplant ist.
Zu 3:
Der Bahnanschluss beginnt im Norden an der Westbahn und führt über 15 Grundstücke mit ca. 18.750 m² bis zur Bahnanlage in der Kaserne. Die zum Verkauf vorgesehene Anschlussbahn ab Kasernenzaun hat eine Gleislänge von 2.040 Metern. Auf den Grundflächen befinden sich Schienen, Schotter, Schwellen, Weichen, Signaltafeln und elektrische Eisenbahnkreuzungssignale; die Anschlussbahn ist nicht elektrifiziert (siehe dazu die Beilage).
Zu 4:
Keine.
Zu 5 und 12:
Da die Veräußerung der Anschlussbahnanlage nur unter der Auflage einer Nachnutzungsmöglichkeit vorgesehen ist, wird auch zukünftig der militärische Eisenbahngüterumschlag über diese Anschlussbahn durchgeführt werden.
Zu 6:
Die Anschlussbahn der Schwarzenberg-Kaserne wird von acht Unternehmen mitbenutzt. Die jährlichen Entgelte für die Mitnutzung werden nach Waggonanzahl bzw. Tonnage plus anteilige Erhaltungskosten auf ein Konto der Republik Österreich/Heeresverwaltung eingezahlt und im Sinne des § 38 BHG (Gesamtbedeckungsgrundsatz) verwendet. Die jährlichen Einnahmen beliefen sich in den Jahren 2001 bis 2006 auf durchschnittlich rund 100.000 Euro, wobei diesen Einnahmen jährliche Ausgaben von durchschnittlich rund 66.000 Euro gegenüberzustellen waren.
Zu 7 bis 10 und 13:
Da Details im Sinne der Fragestellung Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen und Fähigkeiten des Österreichischen Bundesheeres zuließen, die nicht geeignet sind, im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage öffentlich erörtert zu werden, ersuche ich um Verständnis, dass ich gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz 1975 von einer Beantwortung Abstand nehme.
Zu 11:
Keine.
Zu 14:
Entfällt.
Beilage
Beilage zu
GZ S91143/161-PMVD/2007