2629/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.02.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 06.12.2007 unter der Nummer 2633/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Gewalttätige Demonstration gegen FBI-Veranstaltung“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Die Kundgebung in der Leonhardstraße war nicht dem Versammlungsgesetz entsprechend angemeldet worden. Der präventive polizeiliche Kräfteeinsatz basierte auf vorhandenen Informationen und Erfahrungen bei gleichartigen Veranstaltungen in der Vergangenheit, die hinsichtlich der Ordnung problemlos verlaufen sind. Die zusätzliche Kommandierung von Kräften erfolgte unmittelbar nach Entwicklung der Lage.

 

 

Zu Frage 2:

 

Der Einsatz der Kräfte war nach rechtlichen und taktischen Gesichtspunkten ausgerichtet; personelle Ressourcen waren in ausreichendem Maße vorhanden.

 

 

Zu Frage 3:

 

Deeskalation ist eine wesentliche Zielsetzung des ordnungsdienstlichen Einschreitens. Für das gesamte polizeiliche Einsatzsprektrum bis hin zur Anwendung von Zwang stehen ausreichend Ressourcen zur Verfügung.