2630/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.02.2008
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
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S91143/160-PMVD/2007 1. Februar 2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Dezember 2007 unter der Nr. 2610/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Umsetzung des § 1 Abs. 3 E-Government-Gesetz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Der Internetauftritt meines Ressorts unter „www.bmlv.gv.at“ bzw. „www.bundesheer.at“ erfolgt nach international anerkannten Standards und ist § 1 Abs. 3 E-Government-Gesetz entsprechend zu assistiven Technologien kompatibel.
Zu 2 und 3:
Entfällt.
Zu 4:
Für Technik, Design und Inhalt des Internetauftritts sind zwei Bedienstete meines Ressorts verantwortlich. Mehrkosten sind somit aus diesem Grunde keine angefallen.