2632/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.02.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                   Wien, am       Februar 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0142-I/4/2007

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2599/J vom 6. Dezember 2007 der Abgeordneten Maga. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „24 Stunden Betreuung“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 3. bis 5.:

Natürlich stehe ich als Regierungsmitglied zu den Beschlüssen der Bundesregierung und insbesondere zu Entscheidungen in meinem Verantwortungsbereich, in welchem der angesprochene Finanzausgleich liegt.

 

Diesen Weg habe ich beim Thema „Pflege“ konsequent beschritten und wiederholt darauf hingewiesen, dass es Zeit braucht, die Menschen vertrauensvoll in die neue Situation hineinzuführen. Dem Wunsch der Menschen nach Sicherheit in der Pflegefrage galt es entsprechend Rechnung zu tragen und insbesondere den Wechsel in die Legalität zu erleichtern. Dies haben wir schließlich auf meinen Vorschlag im Rahmen der Regierungsklausur am 11. Jänner 2008 erreicht. Die erzielte Einigung einer rückwirkenden Sanktionsfreistellung bzw. einem generellen Rückforderungsverzicht bis 30. Juni 2008 schafft für die Menschen Sicherheit und den Wechsel in eine legale Betreuung.

 

Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz hat mit einer klaren inhaltlichen Vorstellung der 24-Stunden-Betreuung in den Budgetverhandlungen zu Beginn des Jahres 2007 die notwendigen Mittel im Sinne seiner Zielsetzung erhalten. Die Finanzierungsform für die derzeitige 24-Stunden-Betreuung (60% der Kosten trägt der Bund, 40% tragen die Länder) wurde in einer entsprechenden Art. 15a B-VG-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgehalten. Gemäß Art. 1 der genannten Vereinbarung besteht die Möglichkeit, dass der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz (als Vertreter des Bundes) mit den Ländern im Bereich der 24-Stunden-Betreuung alternative Finanzierungsformen vereinbart, mit der Maßgabe den Kostenrahmen in Art. 2 zu berücksichtigen.

 

Zu 2.:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich nur für meinen Zuständigkeitsbereich sprechen kann und ersuche daher Anfragen an andere Regierungsmitglieder direkt an diese zu richten. Ich habe jedoch vollstes Vertrauen, dass auch den anderen Regierungsmitgliedern im Rahmen ihrer Zuständigkeit an konstruktiven Lösungen und einer entsprechenden Entscheidungs­findung gelegen ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen