2633/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.02.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Februar 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0141-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2607/J vom 6. Dezember 2007 der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Umsetzung des § 1 Abs. 3 E-Government-Gesetz, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Nachstehende Internetauftritte sind mit 1. Jänner 2008 grundsätzlich barrierefrei zugänglich:
https://www.bmf.gv.at (Website des Bundesministeriums für Finanzen)
https://finanzonline.bmf.gv.at (E-Governmentanwendung FinanzOnline)
https://findok.bmf.gv.at (Rechts- und Fachinformationssystem des BMF)
http://finanzprokuratur.bmf.gv.at (Website der Finanzprokuratur)
http://ufs.bmf.gv.at (Website des Unabhängigen Finanzsenates)
Zu 2. und 3.:
Internetauftritte barrierefrei zugänglich zu machen ist ein laufender Prozess und kann zu keinem Zeitpunkt als abgeschlossen betrachtet werden, im Bundesministerium für Finanzen sind alle öffentlichen Internetauftritte, wie unter Punkt 1 aufgelistet, barrierefrei. Das Bundesministerium für Finanzen ist bemüht seine Internetauftritte den international anerkannten Standards laufend anzupassen und diesen gerecht zu sein. Zu diesem Zweck werden die Webseiten zyklisch überprüft. Die Bemühungen zur Optimierung der Zugänglichkeit von behördlichen Webangeboten gehen als permanenter Prozess weit über den 1. Jänner 2008 hinaus.
Zu 4.:
Barrierefreiheit ist eng verzahnt mit anderen Bereichen der Gestaltung von Webangeboten wie beispielsweise Usability. Zweck ist immer, Verwaltungsleistungen im Internet so zu gestalten, dass sie für alle Menschen einfach, schnell und komfortabel zugänglich sind. Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Webangeboten der Verwaltung sind integraler Bestandteil laufend erforderlicher Aktualisierungsaktivitäten und technischer Anpassungen: Sowohl bei Relaunches, beim Aufbau neuer Webangebote als auch bei der täglichen Arbeit an Angeboten im Internet wird auf Zugänglichkeitsanforderungen geachtet. Daher ist es nicht möglich den exakten, auf die Barrierefreiheit entfallenden Kostenanteil zu quantifizieren.
Mit freundlichen Grüßen