2636/AB XXIII. GP
Eingelangt am 08.02.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0147 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 7. FEB. 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 10. Dezember 2007, Nr. 2643/J,
betreffend Beimischung von Agro-Diesel („Biodiesel“) sowie Agro-
Ethanol („Bioethanol“) zu fossilem Diesel und fossilem Benzin
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Dezember 2007, Nr. 2643/J, betreffend Beimischung von Agro-Diesel („Biodiesel“) sowie Agro-Ethanol („Bioethanol“) zu fossilem Diesel und fossilem Benzin, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Im Rahmen der Berichtspflicht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschat (BMLFUW) an die EK gemäß Art. 4, Abs. 1 der Richtlinie 2003/30/EG „Biokraftstoffe im Verkehrssektor“ wird der jährliche Absatz von Biokraftstoffen an die EK gemeldet.
Im Jahr 2005 wurden im letzten Quartal rund 75.000 Tonnen Biodiesel fossilem Diesel beigemischt, im Jahr 2006 für das gesamte Jahr rund 288.500 Tonnen. Für das Jahr 2007 liegen noch keine Zahlen vor. Monatliche Daten liegen dem BMLFUW nicht vor, da von Seiten der EU nur eine jährliche Meldepflicht der eingesetzten Biokraftstoffmengen besteht.
Biodiesel wird in Österreich an öffentlichen Abgabestellen in einer einheitlichen Qualität annähernd flächendeckend mit 4,7% (bezogen auf das Volumen) zu fossilem Diesel beigemischt.
Zu Frage 2:
Im Rahmen der bereits erwähnten Berichtspflicht wird die Produktionskapazität sowie seit dem Bericht für das Berichtsjahr 2005 der Absatz von Biokraftstoffen jährlich erfasst, nicht aber die Herkunft des eingesetzten Biodiesels sowie der Mix an Quellpflanzen und deren Herkunft. Nach Informationen der Biodieselhersteller besteht der weitaus überwiegende Anteil an Quellpflanzen zur Produktion von Biodiesel nach wie vor aus Raps.
Im Jahr 2006 belief sich laut Angaben der ARGE Biokraft die Gesamtkapazität der Produktionsanlagen für Biodiesel auf etwa 199.000 Tonnen. Für das Jahr 2007 wurde eine Kapazität von 440.000 Tonnen prognostiziert. Auf Basis dieser Zahlen kann davon ausgegangen werden, dass die in Österreich vorhandene Kapazität zur Biodieselproduktion für den heimischen Markt ausreichend ist.
Zu Frage 3:
Bioethanol wird in Österreich seit dem 1. Oktober 2007 nach Aussagen der Mineralölwirtschaft gleich wie Biodiesel in einem Ausmaß von 4,7% (bezogen auf das Volumen) Ottokraftstoffen beigemischt. Für das Berichtsjahr 2007 liegen noch keine Daten zum Absatz von Bioethanol vor.
Zu Frage 4:
Im Rahmen der bereits erwähnten Berichtspflicht wird der Absatz von Biokraftstoffen jährlich erfasst, nicht aber die Herkunft des eingesetzten Bioethanols sowie der Mix an Quellpflanzen zur Herstellung von Bioethanol bzw. deren Herkunft. Für das Berichtsjahr 2007 liegen noch keine Daten zum Absatz von Bioethanol vor.
Zu den Fragen 5 und 6:
Hinsichtlich der Energiebilanz sowie der Umweltauswirkungen von Biokraftstoffen insbesondere der Treibhausgasbilanzen gibt es eine Vielzahl an nationaler und internationaler Literatur. Obwohl die Absolutwerte für die Treibhausgasbilanzen in den einzelnen Studien z.B. auf Grund der Methodik, der Bearbeitungstiefe, der Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten usw. zum Teil deutlich unterschiedlich sind, sind die Ergebnisse hinsichtlich der CO2-Bilanz von Biokraftstoffen sehr einheitlich und bis auf ganz wenige Ausnahmen bei allen Biokraftstoffen eindeutig positiv.
Wie auch aus dem aktuellen Vorschlag der EK zur RL "Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen" zu entnehmen ist, kann von einem deutlichen Reduktionspotential von Treibhausgasen durch den Einsatz von Biokraftstoffen ausgegangen werden.
Zu den Fragen 7 und 8:
Um die Vorteile von Biokraftstoffen sicherstellen zu können und mögliche negative Auswirkungen auf Naturlandschaften bzw. auf die Nahrungs- und Futtermittelproduktion so weit als möglich zu vermeiden, ist der Aufbau eines Systems notwendig, das auch für die Produktion außerhalb der Europäischen Union Mindestkriterien für den nachhaltigen Anbau der für die Produktion von Biokraftstoffen benötigten Biomasse festlegt.
Das BMLFUW lehnt eine etwaige Gefährdung der Biodiversität wie beispielsweise die Abholzung von Regenwäldern zum Zweck der Nutzung als Palmölplantagen ab. Das Lebensministerium wird sich auf EU-Ebene für die Umsetzung jener vorgeschlagener Regelung einsetzen (siehe die beiden Mitteilungen der Kommission zum „Biomasse Aktionsplan“ und zur „EU Strategie für Biokraftstoffe“), die auf ein Zertifizierungssystem gestützt ist, wonach in der EU nur jene Mengen an Biokraftstoffen angerechnet werden sollen, deren Rohstoffe nach den Mindestnormen für Nachhaltigkeit angebaut werden.
Das Thema der Sicherstellung der Nachhaltigkeit beim Einsatz von Biomasse zur Produktion von Biokraftstoffen wird im neuen Richtlinienvorschlag der EK für alle Erneuerbaren "On the promotion of the use of energy from renewable sources" behandelt und wird in nächster Zeit im Rahmen der laufenden Verhandlungen zu dieser Richtlinie sicher ausführlich diskutiert werden.
Zu Frage 9:
Die derzeit gültigen Ziele in Bezug auf Biokraftstoffe sind nach der Kraftstoffverordnung das Substitutionsziel von 5,75% ab 1. Oktober 2008 und das im Regierungsprogramm festgelegte Ziel einer Steigerung der alternativen Kraftstoffe im Verkehrssektor auf 10% bis 2010.
Zum genannten Flächenbedarf wurde von der AEA festgehalten, dass es sich hier nicht um in Österreich realisierbare Flächenpotenziale handelt, sondern um theoretische Bedarfsflächen, die (bei Ansatz durchschnittlicher österreichischer Hektarerträge) für die szenariokonforme Zielerreichung benötigt werden würden.
Zu Frage 10:
Das BMLFUW begrüßt grundsätzlich alle Initiativen, die eine sachliche Diskussion über die Vor- und Nachteile des Einsatzes von Biokraftstoffen zum Inhalt haben. Den Ergebnissen von Studien, insbesondere den Ergebnissen des OECD-Berichts in Bezug auf die CO2-Bilanz von Biokraftstoffen (siehe Fig. 2 auf S. 17) sowie den Aussagen zahlreicher ExpertInnen, dass Biokraftstoffe unbestritten Vorteile bezüglich der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen aufweisen, ist vollinhaltlich zuzustimmen. Eine stärkere Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrsbereich ist demnach ein wichtiger Bestandteil des für die Einhaltung des Kyoto-Protokolls erforderlichen Maßnahmenpakets.
Neben der Reduktion von Treibhausgasemissionen und der Verminderung der Abhängigkeit von Rohölimporten aus dem Ausland trägt der Einsatz von Biokraftstoffen zur Stärkung der inländischen Kaufkraft bei, die mit einer Sicherung an Arbeitsplätzen in diesem Sektor einhergeht.
Die stärkere Nutzung von Biokraftstoffen ist neben Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Fahrzeugen ein wesentlicher Beitrag zur signifikanten Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich. Die Treibhausgasbilanz 2006 des Umweltbundes-amtes belegt, dass auf Grund der Beimischung von Biotreibstoffen eine C02 Reduktion von 0,9 Mio t im Verkehrsbereich erzielt werden konnte.
Der Bundesminister: