2637/AB XXIII. GP
Eingelangt am 08.02.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hannes Fazekas, Kolleginnen und Kollegen haben an mich am 12.12.2007 die schriftliche parlamentarische Anfrage Zl. 2724/J-NR/2007 betreffend „Sicherstellung einer Notrufversorgung für das Wiener Umland“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1 und 2:
Grundsätzlich wird auch bei Mobiltelefonen im Umfeld Wiens die örtlich zuständige Bezirksleitstelle bei der Wahl von 133 oder 112 angesprochen. Aufgrund der physikalischen Eigenheiten der Funkausbreitung erfolgen die Zuordnungen allerdings nicht immer ganz exakt, sodass einzelne Notrufe in Einzelfällen auch örtlich nicht zuständige Sicherheitsdienststellen erreichen. Die Zuordnung erfolgt durch den Notrufbetreiber (Telekom).
Zur Frage 3 und 6:
Es wurden bereits in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen, um möglichst rasche Hilfe sicher zu stellen. Österreichweit wird seit der Zusammenlegung der Wachkörper an der einheitlichen Ausstattung mit Telefonanlagen und Notrufsystemen gearbeitet. Bis zur Vollausstattung mit einheitlichen Systemen stehen den Einsatzbeamten Kurzwahltasten für die schnelle Weiterleitung der Notrufe an die zuständige Dienststelle zur Verfügung.
Darüber hinaus wurde eine Arbeitsgruppe im Bereich des Landespolizeikommando für Wien installiert, um weitere Optimierungsmöglichkeiten der ablauforganisatorischen und technischen Rahmenbedingungen in der Aufgabenerfüllung der Landesleitzentrale auszuarbeiten. Ziel ist, den bereits jetzt hohen Standard (mehr als 80% der Notrufe werden binnen 20 Sekunden bearbeitet) zu verbessern. Im Vordergrund steht dabei die Trennung von Notrufen und Anliegen der Bürger, die derzeit über den Notruf einlangen.
Von der Lösung dieser Probleme wird eine Stressminimierung bei den Notrufbeamten erwartet, was wiederum die Wahrscheinlichkeit von möglichen Fehlleistungen reduzieren wird und Verbesserungen für Bürger in akuten Notsituationen mit sich bringen wird.
Weiters werden im Rahmen der laufenden Schulungen sowie bei konkreten Anlassfällen die Einsatzbearbeiter ständig darauf hingewiesen, die Hilfesuchenden bei falsch „gerouteten“ Notrufen auf die zweckmäßigste und schnellste Art zu unterstützen. Die Bediensteten des Landespolizeikommando Wien wurden im Dezember 2007 ein weiteres mal darauf hingewiesen, dass Anliegen von Parteien, insbesondere von Menschen in Notlagen, nicht an andere Dienststellen verwiesen werden dürfen und Erstmaßnahmen unverzüglich einzuleiten und entsprechend zu dokumentieren sind.
Zur Frage 4:
Im Bereich Wien wurden im Jahr 2007 vier derartige Fälle bekannt, darunter die im Schreiben erwähnten drei Vorfälle.
Zur Frage 5:
Da es sich um physikalische Eigenheiten der Funkausbreitung handelt, kommt dies auch bei anderen Schnittpunkten vor. Durch die Einsatzbeamten der jeweiligen Einsatzzentrale erfolgt mittels Kurzwahltaste die sofortige Weiterleitung an die zuständige Dienststelle.
Zur Frage 7:
Die Notrufanlage der Bundespolizeidirektion Wien verfügt über Verbindungsmöglichkeiten zu allen Nebenstellen im Polizeinetz, zu Mobiltelefonen, zu den örtlich zuständigen anderen Notrufbetreibern und hat im speziellen Fall eine Verbindungstaste zur Landesleitzentrale Niederösterreich, an die der Notruf sofort weitergegeben werden kann.
Zur Frage 8:
Siehe Frage 3, 6 und 7.
Zur Frage 9:
Über die in Frage 3 angeführten technischen Maßnahmen hinaus ist die Ausstattung aller Leitstellen der Polizei mit so genannten Einsatzleitsystemen geplant. Dadurch wird eine weitere Verbesserung bei der Transferierung solcher Aufgaben (Daten) durch entsprechend technische Unterstützung eintreten.