2676/AB XXIII. GP
Eingelangt am 08.02.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Barbara Zwerschitz, Freundinnen und Freunde haben am 14.12.2007 unter der Nummer 2848/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Adoptionen aus dem Ausland“ gerichtet.
Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5, 7, 10 bis 15:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministers für Inneres.
Frage 6:
Dem Bundesministerium für Inneres ist es mangels gesetzlicher Ermächtigung (siehe § 17 Abs. 9 VerG) nicht möglich, Auskünfte über den Zweck der im Vereinsregister erfassten Vereine zu erteilen.
Frage 8:
Die rechtlich den leiblichen Kindern gleichgestellten Adoptivkinder werden in der Zuwanderungsquote zahlenmäßig nicht erfasst. Daher kann diese Frage nicht beantwortet werden.
Frage 9:
Wegen der grundsätzlichen Gleichstellung von Adoptivkindern gelten die allgemeinen Bestimmungen über die Verleihung der Staatsbürgerschaft.