2676/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.02.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

           

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

Die Abgeordneten Barbara Zwerschitz, Freundinnen und Freunde haben am 14.12.2007 unter der Nummer 2848/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Adoptionen aus dem Ausland“ gerichtet.

 

Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5, 7, 10 bis 15:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministers für Inneres.

 

Frage 6:

Dem Bundesministerium für Inneres ist es mangels gesetzlicher Ermächtigung (siehe § 17 Abs. 9 VerG) nicht möglich, Auskünfte über den Zweck der im Vereinsregister erfassten Vereine zu erteilen.

 

 

 

Frage 8:

Die rechtlich den leiblichen Kindern gleichgestellten Adoptivkinder werden in der Zuwanderungsquote zahlenmäßig nicht erfasst. Daher kann diese Frage nicht beantwortet werden.

 

Frage 9:

Wegen der grundsätzlichen Gleichstellung von Adoptivkindern gelten die allgemeinen Bestimmungen über die Verleihung der Staatsbürgerschaft.